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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 8 von 16
Datum: 03.07.1914
Umfang: 16
und ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages 1 Prozent samt 25 Prozent Zuschlag.Jede der Töchter hätte also 25 Kronen an Gebühren zu bezahlen. Frage 1249: Ist ein Tischlermeister berechtigt, einen Bau zu übernehmen und selben aufzuführen? Schuldschein. Stempel 1.88 Kr. . . Ich. endesgesertigter Jakob Hosbauer, Nunler- bofbesitzer in Brunn, Haus Nr^ 26, bekenne und bestä tige, von Georg Gallinger, Trogerhosbesitzer in Brunn, Haus Nr. 48, heute' ein Darlehen von 600 Kronen, das ist Sechshundert Kronen, bar

zu schreiben, die zweite Seite usw. ganzseitig.) A Aus Grund des Schuldscheines A vom 8. Juli 1914 stelle ich unter Anschluß der Schuldscheins- B abschrift B für die Urkundensammlung die Bitte: Das löbliche k. k. Bezirksgericht wolle die Einver leibung des Pfandrechtes für die Darlehensforderung von 600 Kronen nebst 5 Prozent Zinsen, 6 Prozent Verzugszinsen und der bestellten Kaution per 70 Kro nen, ob der dem Jakob Hofbauer, Nunlerhofbesitzer, gehörigen Realität in Brunn Nr. 26, Grundbuch Brunn

, Einlagezahl 35, zu meinen Gunsten bewilligen, dem Vollzug verordnen und hievon 1. mich unter Rückschluß des Originalschuld scheines A, 2. Jakob Hofbauer, Nunlerhofbesitzer in Brunn, Haus Nr. 26. verständigen. Georg Gallinger. Hinsichtlich des Gesuchstempels bemerken wir fol gendes: Bis zu 100 Kronen beträgt der Gesuchsstempel 1 Krone, von 100—200 Kronen 1.50 Kronen, über 200- Kronen 3 Kronen. Der erste Teil dieses Gesuches (bis „Auf Grund des Schuldscheines") ist noch zweimal auf je einen halben

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