herrscht hier und in der Umgegend eine ziemlich ansteckende Kinderkrankheit,die aberzum Glücknicht gefährlich ist. Sie äußert sich in einer Geschwulst in der Ohren gegend, ohne besondere Schmerzen, aber verbunden mit Schwindel, Uebligkeit u. dgl. Sie dauert zwischen 2 und 14 Tagen. — Am 1. März hatten wir wieder einen größeren Schneefall mit heftigem Wind, so daß die Straße wieder mit dem Schneepflug geöffnet werden mußte. So viel Schnee um diese Zeit war schon lange nicht.- St. ZNartin, Gsies, 5. März
der Regulierung des Talbaches im Gebiete der Gemeinde St. Peter wußte sich in jener Gegend ein Kleinbauer, der zugleich einen kleinen Laden besitzt, für die Dauer der Regulierung, respektive bis Neujahr 1904 das Schaukgewerbe zu ver schaffen, das in dieser Zeit unter dem Spitz namen „zum Zipflwirt' florierte, mehr zum Nach- als zum Vorteile der Arbeiter in der dortigen Bevölkerung. — Nun ging obgenannter Kleinbauer mit dem Plane um, das Wirtsgewerbe für beständig an sich zu bringen, und hat auch bereits
die nötigen Schritte getan, um zu seinem Ziele zu gelangen. Die erste Kompetenz in dieser Angelegenheit steht der Gemeinde St. Peter zu. Diese war aber mit aller Entschiedenheit gegen das Unternehmen und zwar aus gewiß triftigen Gründen, wie aus folgendem zu erkennen ist. 1. Jenes Haus, das nun Wirtshaus werden sollte, steht in einer Gegend, in der sich nur wenige Bauernhöfe in ziemlicher Zerstreuung be finden, die sicherlichksinBedürsnisnach einemWirts- haushaben. Solch
emsamstehendeWirtshäusersind, wenn nicht spezielle Gründe für ihr Bestehen vor- häudensind,in der Regel, wie die Erfahrung lehrt, zum Nachteil derBevölkerung, dasiein Ermangelung anderer Gäste , häufig der Sammelpunkt von Leuten werden, die unehrbare Zwecke verfolgen und nach und nach besonders junge Leute ins Verderben bineinreißen. Wer die Ortsverhältnisse kennt, wird sagen müssen, daß ein Gasthaus in jener Gegend über kurz oder lang sicherlich seitte schlimmen Folgen haben würde. Das geben jetzt auch jene zu, welche damals dafür
waren, daß für die Zeit der Regulierung eine Schenke eröffnet werde. 2. Gegen das Be dürfnis und noch mehr gegen die Notwendigkeit eines Gasthauses in jener Gegend spricht ferner der Umstand, daß 10—15 Minuten früher das Gasthaus zum «Gerber in der Lacke' und 30- 40 Minuten später das Gasthaus „zur Klamm' steht, welche für die Bedürfnisse der dortigen Bevölkerung und der Durchreisenden vollauf genügen. Durch Entstehung geplanten Gasthauses würde das Gewerbe der bereits bestehenden ganz überflüssigerweise