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Südtiroler Heimat
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Seite 3 von 8
Datum: 15.03.1926
Umfang: 8
Sü-lirvl iw Monate Jänner 192«. Wir sind ersucht worden, zusammenfassende Monats berichte herausgeben zu wollen; diesem Blatte liegen die Berichte über die Monate Jänner—Feber 1926 bei. Auch sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie einige der letzten behördlichen Runderlässe beigeschlossen. -V. Gesetze und Verordnungen. 1. Die Ilattenisierurig der Familiennamen. Die „Gazetta Ufficiale' vom 15. Jänner 1926 ver lautbart folgendes kgl. Dekret vom 10. Jänner 192f>, Nr. 17: Art. 1. Die Familien

Schreibweise ent stellt wurden. Ebenso werden die durch eine fremdländische Schreibweise entstellten Adelsprädikate die italienische Form wieder annehmen. Die Umwandlung in die italienische Form wird mit Dekret des Präfekten der Provinz ausgesprochen, das den Parteien mitgeteilt und in der „Gazetta Ufficiale' Ver lautbart wird. Die Umwandlungen werden in die Be völkerungsregister eingetragen. Wer nach Herstellung des ursprünglichen Namens oder Adelsprädikates noch die fremdländische Form gebraucht

noch über sich ergehen lassen. Dairn schreibt das Blatt weiter: „Es kann möglich sein, daß man während der Kur ein gewisses Geschrei hört. Sicher ist aber, daß die Mauken,- wenn sie während der Operation Schmerzen ausstehen müssen, nach überstandener Operation froh sein, und dem Operateur in unserem Falle dem Präfekten der Provinz, danken werden.' 2. Der Entzug der italientschen Staatsbürgerschaft. A) Die „Gazetta Ufficiale' vom 15. Jänner W ver öffentlicht das kgl. Dekret vom 10. Jänner 192ß, Nr. 16, welches lautet

des Ministeriums des Aeußern und zwei vom Justizminister designierten Appellationsge richtsräten zusammengesetzt ist. In schweren Fällen kann Wer entsprechenden Vor schlag dieser Kommission mit der Aberkennung der Staats bürgerschaft auch die Konfiskation des Vermögens ver fügt werden.' 3. Betriebe von Ausländern im Grenzgebiet. In der „Gazetta Ufficiale' vom 20. ,1. 26 ist fol gendes Dekret veröffentlicht: „Aßt. 1. In den Grenzgebieten bis innerhalb 30 Kilometer von der Reichsgrenze können die zuständigen

-Gepäckfrächterei. 14. Versicherungen. , 15. Lagerhäuser. 16. Radioindustrie. 17. Handel mit Spielkarten, Feuerzeugen, Zündhölzern und sonstigen Monopolartikeln. 18 Betrieb von Unternehmungen, in denen produktions steuerpflichtige Artikel erzeugt werden. Essig, Sy- phon, Bier, Kaffeesurrogate, Gas Elekrizität, Sei fensiederei, Branntwein.) 4. Der italienische Unterricht an den Volksschulen. Die „GaWetta Ufficiale' turn 22. 1. 26., Nr. 17., veröffentlicht nachfolgendes Gefetzesdekret

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 19.12.1942
Umfang: 4
wird ihnen die Kraft geben, auch die schwer sten Hinderwsse aus dem Wege zu räu men und als wirtliche Sieger auf brei ter Front hervorzugehen. Es gibt des halb für jedes Volk nur ein Entwsder- Öder: will es einmal Herr, Gebieter und Gestalter seinss Schicksals sein, oder nicht? Wenn ja, dann muß schon jetzt am Fun dament dieser neuen Zukunft gebaut wer- den. MolstsàlSàsi sur Ksxvlimx à Lràtromvordrsuàs iür Wà5r!o!!o àoka Aus Roma wird mitgeteilt: Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Ministerialdekret

Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht den Ministerialerlaß vom 1. Dezember 1942, der de» Transport von Postsachen, von Reisegepäck und landwirtschaftlichem Frachtgut aus den Postau olinien regeli. Das Dekret versügt, daß das Gesamtge wicht der genannten Waren, die zum Transport auf den Kraftwagen der Post linien zugelaffm sind, nicht die sestge- setzte Höchstbelastung der genannten Kraftwagen übersteigen darf. Im Innern der Au obufse muß eine Tafel oder ein Plakat mit der Angabe des Höchstsracht- gutes

ist. Genüge geleistet wordm ist, darf, immer im Rahmen der Verfüg barkeit auch nicht begleitetes Reisege päck und landwirtschaf.lichos Frachtgut , versandt werden. ! Auf den Kraftwagen der Postlinien dürfen keine Hunde, Räder oder Platz mangel verursachenden Gegenstände mit geführt werden. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht auch den Ministerialerlaß, der den Ka stanienmarkt und jenen der entsprechen den Mehlgattungen regelt. SimskrKnkllllSLVsrküSllllke» tàr Ssa kraodivordodr

-, Maturità- und Befähigungsprüsuugen reserviert für Militärpersonen und an gesagt mit Verordnung vom 14. Novem ber 1942-XXI, veröffentlicht in der „Gaz zetta Ufficiale' N. 272 vom 17. des glei chen Monats, vom 18. auf den 25. des kommenden Monats Jänner verschoben worden ist. Apothekenäienst Den Turnusdienst versehen die St.» Antonius-Apotheke in der Lia Brennero N. 2, und die Apotheke in San Quirino. Die Apotheken Bcrtello, Corso 9 Mag gio und Mezzena in Olirisarco sind Sonn tag bis 12 Uhr ossen. Imiàsà

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 28.04.1940
Umfang: 6
. Die schönen Eisenarbeiten, die von den Schülern unter der Anlei tung des Lehrers Carlo Divina ausge führt wurden, finden allgemeine Bewun derung. Die Steuer-Begünstigungen für die kinderreichen Familien Die „Gazzetta Ufficiale' vom 18. April enthält das neue Gesetz über die Steuer begünstigungen der kinderreichen Fami lien, vom 20. März 1940, Nr. 224, das Wirksamkeit ab 23. März 1940 hat. Durch das neue Gesetz ist die Be freiung, die bisher für die Ricch. Mobile Komplementärsteuer, Familiensteuer

: Weiße gewaschene L 7.25; detto unge waschene erste Qualität L. 8.70; detto zweite Qualität L. 6.20; schwarze oder dunkelbraune gewaschene L 4.30; detto ungewaschene L 4.4S; graue gewaschene L 5.20: detto ungewaschene L 3.95. Der Interessent muß um die Rest- summs zu erhalten, die bei der Abliefe rung erhaltene Bestätigung vorweisen. Stellenbewerb In der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 91 wird veröffentlicht, daß das Institut für den Auslandhandel den Bewerb um zwölf Stellen als zugeteilte Vizeinspek- torèn

der Ausschreibung in der „Gazzetta Ufficiale' an gerechnet, bei der Generaldirektion des fascistischen Na tionalinstitutes für den Außenhandel in Roma eingebracht werden. Er- sür Lehrstellen für Landschulen Das Ministerium für Nationale ziehung hat dreitausen Lehrstellen Lehrstellen der Landschulen des Staates ausgeschrieben Die Ausschreibung ist in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 77 vom 1. April und im amtlichen Bulletin des Mi nisteriums veröffentlicht. Der Termin für die Vorlage der Ansuchen laust am 31. Mai

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Bollettino Ufficiale Prefettura Trento
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Seite 54 von 67
Datum: 30.11.1919
Umfang: 67
pubblicazione nella Gazzetta ufficiale. Ordiniamo che il presente decreto, munito del sigillo dello Stato, sia inse rito nella raccolta ufficiale delle leggi e dei decreti del Regno d'Italia, mandan do a chiunque spetti di osservarlo e di farlo osservare. Dato a Roma, addi 18 maggio 1919. TOMASO DI SAYOIA Colosimo — Stringlier — Fradeletto Visto, il guardasigili : Facta COMANDO SUPREMO del R. ESERCITO Segretariato Generale per gli Affari Civili Circolare N. 20340. • 18 Giugno 1919. Istruzioni per

l'applicazione del De creto Luogotenenziale 18 maggio 1919 N. 843, riguardante il finanziamento dei comuni e de^li altri Enti e Fondi locali delle terre redente. Indirizzi Con decreto Luogotenenziale* N. 843 del 18 maggio u. s. pubblicato nella «Gazzetta Ufficiale» del 4 corr mese so no state 1 estese a tutti i comuni e agli altri Enti locali esistenti oltre l'antico Art. 4. Die ausserordentliche Anweisung^ von welcher im Decreto Luogotenenzia le vom 12. Februar 1919 N. 218 di Re de ist, wird von-120 auf 170

Millionem. Lire erhöht. Das Schatzministerium ist ermächtigt von der Cassa Depositi und Prestiti die?- * der genannten höheren Anweisung ent sprechende Summe als Vorschuss aufzu nehmen und im entsprechenden Kapitel des ausserordentlichen Teiles des Voran schlages des Innernministeriums für~ das Betriebs jähr 1918-1919 einzutragen! Art. 5. Das vorliegende Dekret wird vom?: Tage seiner Veröffentlichung in der~ «Gazzetta Ufficiale» in Kraft treten. Wir ordnen an, dass das vorliegende- mit dem Staats Siegel

, betreffend die Finanzie rung der Gemeinden und der übrigenL Anstalten und Lokalfonds der erlöstem Gebiete. Adressen Mit Decreto Luogotenenziale N. 84$ vom 18. Mai 1. J., veröffentlicht in der* «Gazzetta Ufficiale» vom 4. 1. M. wurdeiE. die Verfügungen betreffend Art. 1 des vorhergehenden Decreto Luogotenen—

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 27.11.1937
Umfang: 6
von seiner glänzenden Beredsam» Wirtschaftliche Mitteilungen Die Quittungen des Rendimibite zu S Prozent können in definitive Titel umgetauscht weroen. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, das bestimmt, daß die Besitzer, welche zur Zeichnung der Immobilien-Anleihe verpflichtet waren, die Quittungen für die eingezahlten Iah- res-Quoten in definitive Titel der zunickzahlbaren Lprozentigen Anleihe umtauschen können. Der Umtausch erfolgt bei der Provinzialàttoria, in deren Bereich die Zahlungen

gemacht worden sind. Die Quittungen, welche keine Angaben über eine beauftragte Person enthalten, können von den In habern zum Umtausch vorgelegt àrden. Die Quit tungen, welche die Bezeichnung einer bestimmten Person enthalten, müssen von dieser zum Umtausch vorgelegt werden. Um den Inhabern Auslagen zu ersparen, können die Quittungen zum Umtausch in Titeln den Banken oder Sparkassen übergeben werden. Nächstens wird in der „Gazzetta Ufficiale' der Zeitpunkt bekanntgegeben werden, wann mit dem Umtausch

begonnen wird. Steuerbegünstigungen für Betriebe, welche die Anlagen erweitern Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das De kret mit dem Durchführungsreglement des Geset zes vom 7. Juni 1937-XV hinsichtlich der Begün stigung für Industriebetriebe, die umgewandelt oder erweitert werden, damit die entsprechende technische Vervollkommnung, die im Jilteresse der Wirtschaft erforderlich ist. erreicht wird. ' ' Das Reglement verfügt unter andere»», daß die Firmen, welche die Erweiterung

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 27.06.1935
Umfang: 6
. Todesanzeigen u. Dank» sagungen L. —.SV. Fi nanz L. . redaktion. Notizen Lire 1.5V. Kleine Anzeigen eigener Tarif. Anzeigensteuern eigens. Bezugspreise: (Vorausbezahlt) Einzelnummer 2V Cent. Monatlich L. 5.— Vierteljährlich L. 14.— Halbjährlich L. 27.— Jährlich L. 52.— Ausland jährt. L. 14V.— Fortlaufende Annahme verpflichtet zur Zahlung 5t„«»«»«» ISA V»»n««»Ga9, 5m« 27. S9Ä5-XIII SV. Zak«rg«»ns N Zuli in Wj ' ) . Rom a, 86. Juni Die. ^Gazzetta Ufficiale' von heute veröffent licht nachstehendes kgl. Dekret

den die Modalitäten für die Durchführung des vorliegenden Dekretes in den einzelnen kollektiven Arbeitsverträgen, korporativen Normen oder Ab kommen festgesetzt werden. Art. 8: Alle Bestimmungen, die denen des vor liegenden Dekretes entgegenstehen, sind abge schafft. Art. 3: Das vorliegende Dekret, das am 1. Ta ge des dem Veröffentlichungsdatum in der „Gaz zetta Ufficiale' folgenden Monates in Kraft tritt, wird dem Parlament zur Umwandlung in Gesetz vorgelegt. Der Regierungschef ist zur Vorlage des entspre

Waren aus der Schweiz und die Ausfuhr bestimmter anderer italienischer Waren in die Schweiz besser zu regeln» Verpflegung der Truppen während der Sommermanöver Dex Hriegs»ninister hat verordnet, daß während der Monate Juli und August, also in der- Zeit der großen Sommermanöver, die Verpflegung der Truppen weiter verbessert werde. ' ' Aas Ministerium für Preste u. Propani Roma, 26. Juni . Die'„Gazzetta Ufficiale', veröffentlicht heute das Gesetzdekret mit dem das Unterstaat?sekretariat für Presse und Propaganda

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
L. Z.-—. redattloitz Notizen Lir» Z.--. »leine Anzelgea eigenes lari». / ve,«z»»rils<? (Vorausbezahlt) Tinzelnummer A Tenh Monatlich Vierteljährlich Halbjährlich Jährlich Ausland ISHrl. Forldauernd« nerpMqlet zur L. SZ^ S. t«0^ ZlnnahmD Zahlung. «M« 2SS »»« 7. VKßsl,«« lSSS-xi V Izlus iZuote 90 W M MWerrat MWM GeWàte zur Anpassung der Mllonàirlschast an die internationale WSHrungeàuordnung Vie Blockierung der preise Roma, 6. Oktober. Die Gazzetta Ufficiale veröffentlicht die mit ge strigem. Datum im Zusammenhang

anordnen. Vie Anleihe unà àie Steuer auf à Zmmobiliar-Besitz Der von der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte Lesetzerìtwurs über die Ausgabe einer fünfprozentigen Anleihe und die Einhebung einer außerordentli chen Steuer auf den Immobiliar besitz für die Rückzahlung dieser Anleihe be sagt in seinen wesentlichen Bestimmungen fol gendes: Der Sprozentige Zinfengenuß der Anleihe, die von jeder gegenwärtigen und künftigen Steuer befreit Ist. beginnt mit 1. Jänner 1S37. Die Zin sen sind am 1. Jänner unV

sind auch sämtliche Be günstigungen der Staatspapiere ausgedehnt, fo können sie u. a. auch für Kautionen verwendet werden. » 5 >I> Weiters veröffentlicht die „Gazzetta Ufficiale' das kgl. Dekret über die neue Quotierung der Lira» das über die Abschaffung der Zölle ad valo- rem und das über die progressive Besteuerung der 6 Prozent übersteigenden Dividenden der Han delsgesellschaften. Morgen Wiedereröffnung der Börsen Milano, 6. Oktober. Morgen, den 7.» werden die italienischen Bör sen wiedsr geöffnet

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 22.07.1936
Umfang: 6
in der Alpenzone am S. Septem ber. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht den Jagd kalender für 1S3S-37. Außer den allgemeinen Be stimmungen bringt sie die Verfügung, daß in der Alpenzone die Jagd und der Vogelfang am K. September beginnen. Jagdschluß ist am 20. De zember. » » » Internationaler Kongreß der Privatheilanstalten. Die fascistiche Union der Kaufleute von Bolzano teilt mit: Der fascistiche Reichsverband der Privatkuran- stalten hat die Einladung des Organisationskomi tees des internationalen

, haben bereits sechs mit bestem Erfolg ihre Proben abgelegt und werden in eini> gen Tagen das Recht besitzen, sich mit dem golde nen Adler zu schmücken. Den Neuviloten, dem Capo-Jnstruktor Schwab! sowie dem Jnstruktor Ghiotto unsere besten Glück wünsche. Der Benzinpreis mit Lire Z.04 pro Liier festgesetzt. Die „Gazzetta Ufficiale' vom 21. ds. veröffent- icht ein kal. Dekret, wonach die staatliche Verkauss- 'teuer auf Benzin, Petroleum, Mineralölen und >eren Destillationsrückständen sowie auf reinem

Verzeichnis der öffentlichen Gewässer der Provinz Bolzano. Ein kgl. Dekret, das in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht ist. brinat das Verzeichnis der öffent lichen Gewässer der Provinz Bolzano. Die Inter essenten können innerhalb sechs Monaten nach Veröffentlichung des Dekrets in der vorgeschrie benen Art Einwendungen vorbringen. Verlegung des Standplatzes für Pferdedroschken. Der Präfekturskommissär der Stadtgemeinde hat mit Erlaß vom 20. ds. angeordnet, daß ab 22. Juli der Standplatz

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 11.11.1941
Umfang: 4
Dienstag, den 11. Novemver isÄ-XX >AlpenzeN«ng Sei» s be» die Aus Bolzano Ltaàt Lanà MWiii«»«« d« ««Wiche» «m eieMWr Sm«>e Die ..Gazzetta Ufficiale' bringt nach stehendes Mtnisterialdekret über die Diszt- plinierung des Konsums von elektrischst Energie: Art. 1 — Jede neue Lieferung von eiettrischer Energie außerhall, oder m Erhöhung der Atenge, die in den bei In« iiaftlreicii Les gegenwärtigen Dekretes iieiienen^en Kontrakten festgesetzt ist, ift verboten. Ts sind jedoch neue Belieferun gen

, vorgesehenen Strafen angewen det. Art. 6 — Das gegenwärtige Dekre: findet in den Provinzen von Sizilien und Sardinien nicht Anwendung. Es tritt mir dem Tage seiner Veröffentlichung in der .Gazzetta Ufficiale' in Kraft. Ehrenäoktorat für zwei gefallene Universitätsstudenten Die Universitäten, wo Galardi Enrico und Rpnconi Ettore, die für das Vater land gefallen sind, studierten, wollten das Andenken dep- beiden jungen Studen ten. die an der griechisch-albanischen Front für das Vaterland gefallen sin), ehren

der Milch laut den Bestimmungen des M'N, >teriali>ekretes vom 16. April 1341, ver öffentlicht In der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 9Z, und den Mlnisterialwelfungen. an alle Käsereien, Sennereien und Jndii' !trien bis zum 11. November (Martins nicht möglich ist. Für einstweilen sind die Käsereien, Sennereien und Industrien, die noch nicht diesbezügliche Weisungen erhalten haben, in Erwartung der endgültigen Zuweisung ermächtigt, den Mllchbezug bei den üblichen Lieferanten fortzusetzen i.nd die Produzenten

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 31.03.1923
Umfang: 8
Luxusgegenstände aufgezählt wurden und die einer Gebühr von 2 Prozent unterliegen. Umtausch der Stempelmarken. Die Besitzer von Umsatz- und Lur.ussle pel narken im Werte von nicht unter 1 Lin? und im Betrage von nicht unter 1000 Lux können auf verlangen den Umlausch n >i anderen Marken gleichen Vetraqes erhalten, »renn sie den Umtausch bis spätestens hcu!,.' Abend. ZI. März, beim zuständigen Steuer imlc verlangen. Die Zicgistergebiihren auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Die „Gazzetta «Ufficiale' vom 20. März

. Num mer 71. verlautbart das kgl. Dekret vom 11. Jan. ner 1!W. Nr. 156. womit die in den alten Pro viuzeu bestehenden Regiftergebühren auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Das Doha uuchißt !>l) Artikel und tritt am 1. Juli 192A in Kraft, mit welchem Datum alle in den neuen Provinzen bestehenden entgegenstehenden stimmungen ausgehoben werden. Wir werden noch näher darauf zurückkommen. Das Wahlgesetz auf die neuen Provinzen aus- gedehnt. Die „Ga,zzetto Ufficiale' vom 27. März, Nmn mer

72, verlautbart das kgl. Dekret vom 3. Fe> bruar 192Z. Nr. 286, womit der Testo 'Unico de?, politischen Wahlgesetzes vom 2. September 1Nl!>, Nr. 1495, abgeändert durch die Gesetze vom 5. 'April 1920, Nr. M, und vom 2K. September 1920, Nr. 13U2, auf die neuen Provinzen ausge- dehnt wird. Das Dekret trat am nächstfolgende,! Tage nach seiner Verlautbarung in der „Ga,^ zetta Ufficiale', das ist also am 28. März 192!!. in Kraft. Durch Art. 8 dieses Dekretes wird be stimmt, daß die Zahl dir Abgeordneten

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 03.01.1930
Umfang: 8
der Hochzeit des Kronprinzen Roma, 2. Jönner Die Relation des Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlich! heute nachsiehenden Amnestieerlaß vom 1. Jänner für gewöhnliche Zivil- und Militärvergehen.' ZekAmnestie-Erlab Art. 1: Es wird Amnestie gewährt für samt» liä>5 Vergehen, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre oder mit einer Geldstrafe ge ahndet wurden. Wenn die Freiheitsstrafe m>i einer Geldstrafe verbunden war. so wird die Am nestie angewendet, wenn die Gesamtdauer de? Strafe, bei Umwandlung

Natura Art. 6: Das gegenwärtige Dekret wird in den Kolonien und in den italienischen Inseln des Aepöischen Meeres für von Bürgern de^ Mut terlandes begangene Vergehen in ' gebracht. . Art. 7; Die Anwendung und die Jolgüvirkua- gen der vom gegenwärtigen Gesetze vorgesehenen Begünstigungen werden nach den Bestimmungen des Strafgesetzes und des Strafvollzuggesetzes Heeres, gerceelt. ' truppe. Art. 8: Das gegenwärtige Dekret tritt vom Tage seiner Veröffentlichung in der' „Gazzetta Ufficiale' in Kraft

und gilt für bis zu diesem «>ge begangene Vergehen. Der Alarm NW das Bevölkernngs-Problem Die Zekànz dee Küsse — Konstanter Gàrten-Màim Roma, 2. Jänner Jas Veg«Mm«ws-Zàì Roma. 2. Dezember. Die „Eaizstta Ufficiale' veröffentlicht folgen des kgl. Dekret bezüglich der Begnadigung von Disziplinarvergehen von Angehörigen des kgl. Heeres, der kgl. Marine und der kgl. Flieger truppe: Art. 1. Auf Gesuch der Interessenten hin können folgende Bestrafungen für Diszivlinar- vergehen. die von Angehörigen des kgl

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Bollettino Ufficiale Prefettura Trento
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Seite 46 von 60
Datum: 31.08.1920
Umfang: 60
259 Commissariato Generale Civile per la Venezia Tridentina N. 46169 1/1. Oggetto : Risarcimento dei idanni d'i! guerra, inizio dei lavori per l'accerta mento e la liquidazione dei medesimi. A tutti i Commissari Civili della Ve nezia Tridentina; All'Ufficio Distrettuale Politico in Trento i ed ai Signori Sindaci in. Trento, Ro vereto e Bolzano. Con li. Decreto 1S aprile 1920 N.. 579, pubblicato' nella «Gazzetta Ufficiale» del 17 maggio 1920 N. 115, venne esteso alle Nuove Provincie d'Italia con

le op portune modificazioni, il Testo Unico delle disposizioni legislative portanti provvedimenti pei* il risarcimento dei danni di guerra dei 27 marzo- 1919 N. 426, «Gazzetta Ufficiale» del 2 aprile 1919 N. 79. , Il governo lia perciò ordinato clie al più presto venga organizzato il servizio di risarcimento dei danni di guerra per le Nuove Provincie e gli Uffici ad esso preposti siano messi in grado di iniziar ne le liquidazioni. Per facilitare il lavoro ed evitare più che è possibile inutili

; Beginn der Tätigkeit zur Festsetzung und Liquidierung der selben. Adresse : Mit kg 1 ]. Dekrete vom 18. April 1920, No. 579 verlautbart. in den «Gazzetta Ufficiale» vom 17. Mai. 1920 No. 115, wurde die Giftigkeit der unter den Na men «Testo Unico» bekannten Gesetze betreffend die Bestimmungen über die Vergütung der Kriegseliäden vom 27. März 1919, No. 426, verlautbart in der «Gazzetta Ufficiale» vom 2. Al' 1 ''! 1919 No. 79 auf die Neuen Provinzen Italiens: ausgedehnt. Demzufolge hat die Regierung

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Dolomiten
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Seite 3 von 8
Datum: 18.06.1928
Umfang: 8
für das Inkrafttreten der kollektiven Arbeitsverträge. Durch das in der „Eazzetta Ufficiale' vom 15. Juni verlautbarte kgl. Dekret vom 6. Mai l. I. sind die formellen Voraus setzungen für das Inkrafttreten von kollek tiven Dienstvertrügen festgesetzt worden. Da die Kollektivverträge für die Dienstgeber und Dienstnehmer der Berufsgruppe, für die sie abgeschlossen werden, bindende Kraft haben, ist es unerläßlich, gleich wie für die Gesetze, auch für diese Verträge eine' Ver- lautbarungsart vorzuschreiben

auf mehrere Provinzen sind beim Körperschaftsministerium zu hinterlegen und in der „Eazzetta Ufficiale' zu ver öffentlichen. Bei der Hinterlegung und bei der Verlautbarung muß auf die Geneh migung der zuständigen Stellen der beiden vertragsschließenden Organisationen hin gewiesen werden. Um das Inkrafttreten abgeschlossener Kol- lektioverträge nicht zu sehr hinauszuschieben, ist bestimmt, daß die Hinterlegung bei der Präfektur, bezw. beim Ministerium, sofern von den beiden vertragsschließenden Teilen

(Jnnichen). 8. Die Straße Dvblnaco—Cortina dAmpezzo. 9 Die Straße S. Candida (Jnnichen)—Kreuz- bcrg bis zu 1 kg L. 7.50 1 bis 3 kg .. 15.- 3 bis 5 kg „ 22.50 Sperrige Pakete bis zu 1 kg L. 10.— 1 bis 3 kg .. 20.- 3 bis 5 kg „ 30.- Die Schaffung einer autonomen staatl. Körperschaft iür die Reichsstraßen Durch das in der „Eazzetta Ufficiale' vom 31. Mai l. I. verlautbarte Gesetz vm 17. Mai 1928 wurde eine selbständige staatliche Körper schaft ins Leben gerufen, der folgende Aufgaben zugewiesen

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Pustertaler Bote
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Seite 7 von 12
Datum: 22.10.1920
Umfang: 12
, und er ist Nachtwächter.' Berziitung der kriegsWve», Segln» der MM zsr Mletznng llild Liquidierung derselbe». Das Zivilkommissarial Bcuneck gibt betreffs Vergütung der Kriegsschäden, Beginn der Tä tigkeit zur Festsetzung und Liquidierung der selben, Nachfolgendes bekannt: Mit kgl. Dekrete vom 18. April 1920 Nr. 579 verlautbart in der »Gazetta Ufficiale* vom 17. Mai 1920 Nr. 115, wurde die Gül tigkeit der unter den Namen ^Testo Unico' bekannten Gesetze betreffend die Bestimmungen über die Vergütung der Kriegsschäden

vom 27. März 1919 Nr. 426, verlautbart in der »Gazetta Ufficiale» vom 2. April 1919 Nr. 79 auf die neuen Provinzen Italiens ausge dehnt. 'Demzufolge hat die Regierung ange ordnet, daß der Dienst über die Vergütung der Kriegsschulden in den neuen Provinzen auf das rascheste geordnet und die bezüglichen Aemter in die Lage 'versetzt werden mit den Liquidierungen zu beginnen. Ilm die Arbeit zu erleichtern und um nötige Schreibereien möglichst zu vermeiden wird den Interessierten anempfohlen sich' nachfolgende

in betrügerischer W.'ise eine höhere Ent schädigung zu erlangen anstrebt als jene der dem erlittenen Schaden entspricht, derselbe das Recht seinen Schadenersatz geltend zu machen verlustig erklärt werden kann. (Art 28 des Gesetzes). f?4. Zeichnung der 71. National-Anleihe; Das kgl^ Dekret vom 25. Jänner 1920 Nr. 89 verlautbart in der „Gazette Ufficiale' vom 13. Februar 1920 Nr. 36, mit welchem die Auszahlung der Kriegsschäden mittelst Vorausgabung des Titres der 7. Nationalen Anleihe bewilligt worden

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