Aus dem alten Bruneck : Ortsgeschichtliche Mittheilungen
maurn, wohin yedliches taugenlich ist richten, und Ziehe« lassen, damit es zu rechts gebraucht werden mag. 13. Er Püxenmaister sambt seinen gehilffeu, sollen auch neben' dem Burgermaister und den wachtmaistern zu den Schußgatern') sehen, und dieselbigen richten, Auch da was daran manglet inachen lassen, damit man dieselbigen Zum Fall der Not gebrauchen müge. 14. Ist auch wegen Einfallender Feuersgefahr (darvor uns der All- mechtige got behüeten uud bewaren wolle) Zeitliche Fürsehuug zuthueu
und ordnung zu machen hoch vanirete». Derowegen sein Erstens zu Feurs- haubtleuthen fürgenomben worden die vorbemelten Niertlmaister,-') dieselben sollen sehen, ob noch mer Feurlaitern, auch Fueßeisen, Feurhaggen und andre sachen was vermanglt zu haben und Zu machen vonneten sein wur den dieselben machen nnd Also richten lassen das man zum Fall der Not damit fürsehen sein müge, und Insonderheit sollen sy Alßbalden 5 oder 6 FeurPfannen^) zu machen bevelchen und in der Stat an bequembe ort Aufrichten lassen