mit dem Gedanken, daß die zugebilligte Bewährungsfrist keine unmittelbaren Folgen für die Angeklagte haben konnte. Vielleicht war er auch davon überzeugt, daß die Einwohner des Städtchens, in dem sie lebte, ohnehin an ihrer Unschuld glaubten, so daß ihrem guten Rufe daher durch sein Urteil keinen Schaden zugefügt wurde. Der Fall beleuchtet in eigener Weise die Lage in Ita lien. Die doppelte Angst der Masse vor den Nutznießern des Regimes einerseits und dem nicht abzusehenden Zu stand, den eine gewaltsame
, diese Eingabe, zu der unter den heutigen Verhältnisse ein außerordentlicher Mut gehört, hatte lediglich die Wirkung, daß die unterschriebenen Gemeindebürger von Klausen heute mchr schikaniert werden, als dies früher der Fall war. Gerade in Klausen zeigt sich mehr als anderswo, wie traurig die Verhältnisse in einer Gemeinde werden können, wenn diese durch ortsfremde Amtsbürgermeister und Sekretäre verwaltet werden. SeffnMg u» einigen Grenzpiissen für den Touristenverkehr. Die „Gazzetta Ufficiale", Rom