hat, unter dem Feld grau das Schwarzhemd zu tragen. Außerdem sprach er über die heikle Aufgaben, die die Offiziere der Opera Balilla zu erfüllen haben, da sie die Jugend geistig und physisch für den Fa vismus auszubilden haben. Die Feier schloß mit dem Gruß an den Duce. » » Rückkehr S. kgl. Hoheit des Herzogs von Pistola Gestern um 17.10 ist S. kgl. Hoheit der Herzog von Pistoia von Roma, wo er an den Feierlichkei ten des ersten Jahrestages der Imperiumsgrün» dung teilgenommen hat, zurückgekehrt. WksSeivegung ber
. Magazineur, mit Stesanuti Zita. Private aus Bolzano; Gabrielli Giuseppe, Gastwirt in Pre- dazzo, mit Oberhammer Rosa, Private aus Brunirò: Caglio Mario, Zimmermann aus Besana, mit Gruppallo Maria aus Bolzano: Ponticelli Anuro, Maurer aus Bolzano, mit Marisa Albina, Private aus Trambilleno: Guarienti Alfonso. Magazineur aus Bolzano, mit Malara Caterina, Modistin aus Bolzano-, Borghi Carlo, Schleifer, aus Bolzano, mit Thurner 'Anna, Private aus Bolzano: Volcan Giuseppe, Brigadier der kgl. Finanzwache
aus Predazzo, mit Pasqualini Ines, Private aus Bolzano; Prach Attilio, Arbeiter aus Lagundo, mit Lageder Marta, Private aus S. Leonardo in Pallina. Ergebnisse des GlÜckstopss der Sankt Vinzenz- tonserenz. In diesen Tagen wurde der Glückstopf der weib lichen Vinzenzkonferenz abgehalten. Wie in den verflossenen Iahren, erfreute sich der mit Trikolore geschmückte Stand auf der Piazza Domenicani ei nes zahlreichen Zuspruchs. Er wurde auch von I. kgl. Hoheit der Herzogin von Pistoia mit einem Besuche beehrt
und die er lauchte Frau hat durch Ankauf von Losen für den wohltätigen Zweck beigetragen. Die gesamten Lose sind verkauft worden. Unter den Preisen befanden sich viele wertvolle. Der erste Preis, ein Geschenk I. kgl. Hoheit der Herzogin wurde von Frl. Anna Wiedenhofer gezogen, das Fahrrad von Giovanni Gubert, Gries, die Prämie von IVO Lite, Geschenk der Gemeinde, von Frau Carlotta Larcher. Die Konferenz dankt den Behörden, Firmen und Privaten, welche mit Gegenständen für den Glücks topf beigesteuert
gegen Raubgetier aufgestellt würde. Die Interessierten haben den Jagdaufseher Fran» zelin Giovanni, Agruzzo Nr. 10, von den getroffe nen Maßnahmen zu benachrichtigen. Die Grundeigentümer und Pächter sind aufmerk sam gemacht, daß es nach den Bestimmungen des Artikels 32 des Jagd-Gesetzes, kgl. Dekret vom 15. Jänner 1931. Nr. 117, streng verboten ist, die Eier oder die Jungen aus den Nestern zu nehmen. Ge gen Njchtbefolgung dieser Bestimmung wird die An zeige erstattet. Es sind Strafen von 200 bis 2000 Lire