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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 12
Datum: 28.05.1870
Umfang: 12
in der Lage waren, hat die kaiserliche Regierung ganz im Sinne der öffentlichen Meinung gehandelt, indem sie die Nichtauflösnng des böhmischen Landtages beschlossen. Besonders anerkennend wird aber hervorgehoben, daß die Regierung auf streng verfassungsmäßigen Bahnen sich bewegt, sich der Verfassung ganz unter ordnet und nach dieser ihre Aktion zur Eonfolidi- rung des Staates und der Befriedigung der Völker einleitet. Dies war aber nicht anders zu erwarten, und es stellt sich heraus, daß das Mißtrauen

war, bei dieser Weigerung auch im böhmi schen Landtag- geblieben, so hätte die Regierung zur Anwendung der dir-kten Wahlen greisen müssen. Dieser Vorgang wäre ganz in der Ordnung ge- wesen, allein man bedenke, welche Zeit dieser vcr fassungsmäßige Vorgang in Anspruch genommen hätte, und wenn wir nicht irren, so hätte diese Pro zedur erst in etwa drei Monaten zum Abschlüsse ge bracht werden können. Nun aber betrifft diese Pro zedur doch nur Dinge und Interessen, die nur West- Oesterreich berühren

, und da ist nicht zu vergessen, daß eS auch ReichSangelegenheiten gibt, welche die Regierung nicht außer Acht lassen darf, und die eine baldige Erledigung in den Delegationen erheischen. Deßhalb konnte die Regierung sich auf keine Um wege begeben, und mußte unter den bestehenden Um ständen und Stimmungen den geradesten und kürze sten Weg betreten, um zum Ziele und zur Ord nung zu gelangen. Dieses Ziel ist der Reichsrath und die Delegationen. Wien. 27. Mai. (Zur Lage.) In Staaten, welche sich, wie England, Belgien längst

eingelebter konstitutioneller Zustände erfreuen, gehört der Wechsel von Ministerien zu den normalen Funktionen des StaatslebenS und seiner Parteien. Diese letzteren lösen sich von Zeit zu Zeit in der Regierung ab nnd die Ministerkrise verläuft als ein unbedenkliches, normales Ereigniß, nicht als eine außerordentliche drohende Katastrophe. Anders freilich gestaltet sich die gleiche Erscheinung begreiflicherweise dort, wo das an früheren ereigniß- reichen Erfahrungen großgezogene Mißtrauen sich daran

gewöhnt hat. in dem unverfänglichsten Per sonenwechsel den Vorboten einer tiefgreifenden Wen dung aller Verhältnisse, ein Symptom der Gefähr dung aller Rechtszustände zu erblicken. Werden über dies diese letzteren selbst von den Einen niit eiser- lüchtiger Leidenschaft behütet, von den Anderen mit 'anatifcher Gehässigkeit verdammt; dann geschieht eS wohl nur zu leicht, daß die nntereinander feindlichen Parteien mit der ganzen Heftigkeit ihrer Feindschaft gemeinsam eine Regierung bekämpfen

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 09.05.1863
Umfang: 8
lautet: Earl Rüssel an Lord Napier in St. Petersburg. ForeignOffice. lv. April 1863. Mylor»! Die Re gierung ibrer Majestät hält dafür, daß es ihre Pflicht sei, der Regierung Sr. Majestät deS Kaisers von Ruß land noch einmal daS tiefe Interesse darzulegen, wel ches sie, sowie daS übrige Europa an dem Glücke Polens nimmt. Die allgemeine Sympathie für die polnische Nation kann der Regierung Ihrer Majestät daS Recht geben, zu Gunsten der Polen an die wohl wollende und edelmüthige Gesinnung Sr. Maj

. des Kaisers zu appeUire», welche vor Kurzem durch ver schiedene Resormmaßregeln den erleuchteten Wunsch. daS Glück aller Klassen seiner Unterthanen zu fördern bekundet hat. Aber, was daS Königreich Pole» be trifft. so begreift die Regierung Sr. Maj.stät, daß die Regierung Großbrittaniens ein ganz deionderes Recht hat, Sr. kaiserl. Majestät ihre Ansichten darzulegen, weil die brittische Regierung, welche in Gemeinschaft mit Oesterreich, Frankreich Portugal, Preußen. Spa nien und Sa wedea an dem Vertrag

von 1313 Theil genommen, berechtigt ist, überall einzutreten, wo es ihr scheint, als habe man sich von den Stipulationen jenes Vertrages entfernt. Durch den ersten Artikel deS erwähnten Vertrages wurde das Großherzogtbum Warschau als Königreich Polen constitnirt. um unzer trennlich mit dem russischen Kaiserreiche verbunden zu werden, und zwar unter gewissen, in dem Artikel spe- cificirten Bedingungen, und die Regierung ihrer Maje stät bedauert sagen zu müssen, daß, obgleich die Eini gung

deS Königreichs mit dem Kaiserreiche auftecht erhalten worden, die Bedingungen, von denen dieser Einigung abbäng-m sollte, von der russischen Regierung nicht erfüllt sind. Der Kaiser Alezander hat in Aus führung der durch den wiener Vertrag übernommenen Verpflichtungen in dem Königreich Polen eine Ratio- nalvertreinng und Institutionen, die den Bestimmungen des Vertrage» entsprachen, eingeführt. Es ist für den Moment nicht nöthig, daö die Regierung Ihrer Maje stät über die Art und Weise Bemerkungen mache

gelassen, daS Königreich Pole» als erobertes Land zu behandeln und nach seinem Belieben über die Institutionen deS Volkes^ zu diSponiren. Aber die Regierung Ihrer Majestät kann sich nicht einer Doktrin anschließen, welche ihr dem guten Glauben so entgegengesetzt, so zerstörend bezüglich der durch die Verträge auferlegte» Verpflichtungen, so verhängnißooll für alle internatio nale Bande, welche die große Familie der Staaten und Mächte von Europa verbinden, zu fein scheint. Wenn in der Tbat der Kaiser

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 14.07.1862
Umfang: 4
Innsbruck, MLeitz-nicht.vyllstsindig orgaMrt seien.Wir,.können somst ^ hpsfen,:gaß ,, unsere- slm» mwer. bald im neuen Landtag hereit.ssein tverde, diese edlen Intentionen der Regierung Mih M-MeM zuunterstützest. / Zugleich aber - wünschen wir,auch,. daß, wenn sich. -die /,öffentlichen,Verhältnisse bessern f , auch den, : andern Dronländerndie in dieser Hinsichtj^erbrieft^RechteMpd Fonde g'esitzeM Rechnung getragen,.Wde^ möge.' 'Me Kahlgder- Universitäten in..dep. /deutsch-slavischen,^Krönländern

- j)' fi 11 ‘ f ’ t t * i * T ■ ’ U 1 • . ‘ . — • , - - ' wer . e ine .Sträfet für. seine i n..den ..Zähren und 18^9 y'erüh.ten. Verbrechen abzu- büjz e n 'hat t i D q ß ! a l so S e. M aje 6 ä t, uU se r. zfEtzt regi erender KaifsiE nur zu reich den -R'drn de^Gnad'Mfjießewläßt, das ist, glaube ich. e ine T hat fach e, auf die^ich einfach hin weisen kann. lLebhäftes BravoIj Daraus ergibt sich aber auchdaß die Regierung um so. mehr ihre Pflicht erkennt, dann die Gnade Sr. Maj. nicht zu erbitten, auf sie nicht hinzuwirken, wenn nach ihrer Meinung

dazu keine genügenden Bedingungen vorhanden sind. Das ist, glaube ich , im Momente gegenüber jeneu'' Männern der Fall, die wegen Preßvergehen verurtheilt worden sind. Ich..muß vgr^ Allem, bemerken. daß.es.^ine,ganz irrige Anschaüustg 'ist 7 zu behaupten^ ' mair häb^e' vöst ^elte der Regierung mit,den Preßprozessen die Opposition getroffen; - man ist so. weit gegangen zu behaupten,'dasein ausge zeichneter 'englischer. Staatsmann diß Opposition als.etwas Nothwendiges im, StaätSleben erkannt - -- und. die Aeuße rung

gemacht hat; er würde die Opposition kaufen, wenn sie ^ nicht. bestände..^ .Wir,- meine Herren, 7 wir ' .stimmen' dieser', Ansicht vollkommen bei; - abep swenn zur.Zeit-Pitt's irgendwer, es --unternommen hätte , die-. P e r fa ss u n g E p g.l a n d,s ,zu, bekämpfen,, llebhasteS) Dravo sinks, und im . Centrum),, dann, würde er wahrscheinlich nachiBotantz- Bast gewandert.sein,-..^sBrflvo.bxavoji, Wir-haben daher- nicht stio ,Opposition gegen, die Regierung', /sondern Wir haben eine Partei zu bekämpfen

, ist nur gesagt, .baß.von .nun an dse,,Regierung cher. Präventiv maßregeln gerne entsagen wolle, aber-ich glaube, daß Jedermann,.^ der,.einen.--politischen Tact.besitzt, sich klar machen.,muß,- daß^gegenüher -jedem/ Mißbrauch eines sonst auch jpreiSwürdigen Mittels stets, das Gesetz , obwalten müsse.' Die Presse ^ mußte. sich daher klar> machen, wenn sie'chberhaupt . ein .politisches Verständniß .besaß, , daß . in dem Maße,,- als die Regierung den Präventivmaßregeln entsagt, , um so mehr der. Ernst

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 16.12.1869
Umfang: 8
. ^ «Ein Landesrecht', sagt der Briefschreiber Herr ^ „darf man nicht verschenken.' „Nach der LandeSvertheidigungS - Ordnung vom „Jahre'1864 aber haben die Landesschützen nur im „Lande und nicht außerhalb desselben zu dienen. Für „dieses Recht traten die Konservativen ein. Wenn „„dies nun der Regierung nicht gefällt, und sie verlangt u„statt der bisherigen 10,000 Kaiferjäger deren 21,000, ' „so kann sie dies mit Recht ebenfalls nicht thun^ denn ^ „der Artikel III des Wehrgesetzes lautet: „„Ueber

. Ein „Landesgesetz kömmt nur durch den Landtag und den „Kaiser zu Stande; die Regierung kann kein Lande»« „gesetz machen und keine» aujheben, sie kann kein Reichs- „gesetz abandern. Und wenn sie etwas gegen ein „Reichsgesetz oder LandeSgcsetz thut, so handelt sie „verfassungswidrig und da» Ministerium kan« in An« „klagestand versetzt werden. DaS wissen die Liberalen ,so gut wie wir. Tirol hat bereits ein Gesetz über die „Landesvertheidigung, worin eS heißt, daß Tirol und „Vorarlberg in der Voraussetzung der Fort

?. Wie er sich mit seinen ei genen Sätzen auf den Mund schlägt, scheint der gute Mann gar nicht zu merken. Lieber Herr?.! mit den Regeln der Logik, zu deutsch Wissenschaft des Denkens, leben Sie nach obigen Pro ben wahrhaft origineller Schlußfolgerungen offenbar auf einem gespannten Fuße. Verfolgen wir indeß ein wenig ihre Sätze und betrachten uns des Nähern ihre Purzelbäume. Nach dem LandeSv^rtheidigungS-Gesetze vom Jahre 1864 haben die LandeSschützen blos im Landezu dienen. Zugegeben! aber waS folgt daraus? Wenn die Regierung

heute, morgen sa>,t: „ich bedarf der tirolischen LandeSschützen zur Landesvertheidigung überhaupt nicht mehr, — sie pas sen nicht mehr in mein Wehrsystem', und läßt demzu folge das ganze Landesinstitut fahren? Welches Gesetz hindert sie daran? Welches bestehende Landes recht ist verletzt, wenn sie es thut? Sagen Sie uns das, Herr?. Wo steht eS geschrieben, daß die Regierung daS tirolische LandeSvertheididungS-Institut in der gegenwärtigen oder in einer ähnlichen Gestalt für im mer beibebalten muß

- „ert'. Also nur unter dieser Voraussetzung! Also ist das LandeSvertheidigungSgesetz ein zwisch en der Regierungnnd dem Lande getroffenes Ueber- einkommen, wornach, so lange die Regierung nicht ein größeres Kontingent Jäger zum k. k. Heere ford ert, — Tirol feine LandeSverthei- digung aus eigenen Kräften durch seine LandeSschützen übernimmt. — Da« ist vc>ch klar und deutlich gespro chen, — das ist doch, möchte man meinen, verständlich deutsch für Jedermann. Es ist im ganzen Gesetze

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 10.04.1865
Umfang: 4
. 46. Sitzung am 6. April. Vizepräsident v. Hopfen eröffnet die Sitzung. Zur Bertheilung gelangte der Entwurf des neuen Zolltarifes. und das Einführungsgesetz zu demselben. Tagesordnung: Verhandlung über den Etat des Finanzministeriums, Kapitel: Finanzverwaltung. Berichterstatter Grocholski stellt für den 8. Titel: Grundsteuer-Provisorium den Antrag, 237,500 fl. zu bewilligen. (Die Regierung hatte 239,500 fl. präliminirt.) Der Antrag wird angenommen. Für Montan- und Forst-Lehranstalten (Titel

9) wird ein Ordinarium von 101,998 fl. und ein Eztraordinarium von 1500 fl. eingestellt. Die Regierung hat im Ganzen 104,198 fl. präliminirt Für die Staatsschulden-Direktion (Titel 10) wird ein Ordinarium von 17,575 fl. und ein Extraordina- rium von 450 fl. bewilligt. (Die Regierung hatte 18,475 fl. eingestellt.) Die Verwaltungskosten des lomb. - venelianischen Amortisationsfondes (Titel 11) werden mit 18,562 fl. eingestellt. (Die Regierung hatte 22,198 fl. präliminirt.) Als Bedeckung werden aus Titel 1: leitende

auf genommenen ordentlichen Ausgaben: für Tirol mit 70,000 fl., für Krain mit 8600 fl., für Schlesien mit 1995 fl. sohin unter ausdrücklicher Zustimmung zu dem zwischen der Staatsverwaltung und der Landes vertretung von Kärnten geschlossenen Vergleiche, für Kärnten mit 60,000 fl. für daö Jahr 1865 bewilligt. II. Es wird die Regierung aufgefordert, durch eine Gesetzesvorlage einen im §. 5 des Staatsrathsstatus vom 26..Februar 1861 in Aussicht gestellten, uuab- hängigen StaatSgerichtshof als staatsrechtliche

werden sollte, zurück, zuzahlende Vorschüsse an die Landesvcrtretungen abzu führen, in die Staatsvoranschläge aufzunehmen und daher für 1865 Kapitel 14 A. außerordentliches Er fordernd für Böhmen 73,712 fl., für Steiermark 142,390 fl., für Schlesien 8085 fl., für Oberösterreich 27,823 fl. und 23,829 fl., (d. i. die Quote für 1863/4 14 Monate und 1865) als Vorschuß bewilligt und einzustellen. Finanzminister v. Ple ner: Ich muß die Erklärung abgeben, daß die Regierung gegen die Wiederaufnahme der Subventionen

werden; die Angelegenheit würde diesen Anschein gewinnen, wenn die Regierung aufge fordert würde, gerade zur Schlichtung dieser Streitig- leiten einen Gesetzentwurf, betreffend die Einsetzung eines StaatSgerichtshofes, einzubringen. Ich würde es für weit angemessener erachten, die Einstellung der Posten für das laufende Jahr zu bewilligen, die weitere Frage aber als eine offene zu behandeln. Der Antrag des Finanzausschusses wird sodann in seinen Theilen angenommen. Kapitel 15: „Subventionen an Industrie-Unter nehmungen

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 14.01.1865
Umfang: 4
ten, wie sie nach der Mittheilung öffentlicher Blätter durch die k. preußische Regierung veranlaßt wurden und waS ist in dieser Hinsicht allenfalls geschehen? Endlich 7. Welche Wirksamkeit gedenkt die h. Regierung den Ergebnissen der von der königlich preußischen Regie rung veranstalteten Untersuchung und Prüfung über die SuecessionSrechte in den Herzogthümern zuzugestehen?' Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Der Handlung über den Gesetzentwurf, betreffend die Zu lassung von Ausländern

erwirkt werde. Der Ausschuß beantragt die Ueber- weisung beider Petitionen an die Regierung zur Wür digung. Abg. Dr. Stamm ist für den Ausschußantrag oder auch für Uebergang zur Tagesordnung wegen der großen Mangelhaftigkeit und Unzulänglichkeit des vorliegenden Gesetzentwurfes. Die Regierung habe in ihren Motiven angeführt, daß es die baierifche Re gierung war, welche das Eintreten in ein Verhältniß der Gegenseitigkeit anregte. Diese Gegenseitigkeit dürfte aber eine nicht von beiden Seiten

gleichwiegende sein, denn Baiern biete uns einen 5 bis 6 mal kleineren Markt, andererseits dürften wieder die baierischen Fabrikanten und die baierif '.e Regierung den Werth des Markenschutzes in Oesterreich überschätzen, denn das Markenschutzgesetz, welches wir jetzt in Oesterreich haben, gewähre einer Gruppe von Industriellen wenig oder gar keinen Schutz. Redner führt dies des Nähern aus, um die Regierung zu bewegen, daß sie zur Re- form des gegenwärtig in Kraft stehenden Markenschutz- gesetzes

, die bezüglichen Gesetze abzulehnen.' Sektionschef v. Kalchberg erörtert Eingangs, daß das Streben der Regierung und des Ausschusses, den inländischen Fabrikanten im In- und Auslande den Schutz ihrer Marken zu sichern, übereinstimme, und legt dann den Standpunkte der Regierung dar, welä en dieselbe bei Einbringung dieses Gesetzentwurfes einge nommen habe. Die Regierung habe nicht geglaubt, damit eine durchgreifende Reform und Abhilfe zu schaffen, sondern nur den Bedrängnissen der Eisen- und Sensen- industrie

begegnen wollen. Wenn man nun den Entwurf einfach ablehnen wolle, so könne dieß doch keineswegs zweckmäßig erscheinen. Der. Zustand unserer Eisen- und Stahlindustrie allein sei ein hinreichender Grund, um etwas zu ihrem Schutze zu thun. Dem Ausschuß berichte gegenüber müsse er einen Irrthum berichtigen. Die Regierung hatte nicht die Absicht, es solle ihr überlassen bleiben, zu bestimmen, auf welche Marken der Schutz Anwendung finde; sie hat im Auge gehabt, mit andern Staaten, wo es ihr räthlich

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 17.10.1866
Umfang: 8
den 1?. Oktober. 18W. Amtlicher Theil. 'Friedenstraktat zwischen Sr. k. k. Apo stolischen Majestät und Sr. Majestät dem Könige von Italien vom S. Oktober 18V V» (Fortsetzung.) Art. IX. Die österreichische Regierung bleibt ver pflichtet. sämmtliche von den Einwohnern des abgetre tenen Gebietes, von den Gemeinden, öffentlichen An» stalten und religiösen Körperschaften bei den österreichi schen öffentlichen Kassen als Kautionen, Depositen oder Konsignationen erlegien «summen zurückzuerstatten. In gleicher Weise

sollen den österreichischen Unter? ihanen, Gemeinden, öffentlichen Anstalten und geist lichen Körperschaften, welche bei den Kassen des abge tretenen Gebietes Beträge als Kautionen, Depositen oder Konsignationen eingezahlt haben, dieselben von der italienischen Regierung pünktlich wieder erstattet werden. Art. X. Die Regierung Sr. Majestät des Königs von Italien anerkennt und bestätigt die von der öster reichischen Regierung auf dem abgetretenen Geriete er theilten

Eisenbahnconcessionen in allen ihren Bestim mungen. und für deren ganze Dauer und namentlich 5>ie von den unterm 14. März 1856, 8. April 1857 und 23. Sevlember 1353 abgeschlossenen Verträgen her rührenden Concessionen. In gleicher Weise anerkennt und bestätigt die ita lienische Regierung die Bestimmungen der am 2l1. No vember 1861 zwischen der österreichischen Staatsverwal tung und dem VerwaltungSrathe der südlichen Staats-, Lombards-Venezianischen und Central-Italienischen Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen Konvention

, wie auch die Konvention, welche am 27. Februar 1366 zwischen dem kaiserlichen Finanz- und Handelsministe rium und der österreichischen Südbahngesellschaft abge schlossen worden ist. Von dem Momente der Auswechslung der Ratifi kationen des gegenwärtigen Vertrages tritt die italienische Regierung in alle Rechte und in alle Verbindlichkeiten ein, welche der österreichischen Regierung aus den vor- citirten Konventionen, soweit dieselben die auf dem ab getretenen Gebiete befindlichen Eisenbahnlinien betreffen, erwachsen

sind. In Folge dessen wird das der österreichischen Regie rung bisher zustehende HeimsallSrecht auf diese Eisen bahnen auf die italienische Regierung übertragen Die Zahlungen, welche auf die dem Staate von Seite der Coneessionäre laut des Kontraktes vom 14. März 185k als Arquivalent der Baukosten für die ge- dachten Eisenbahnen schuldige Summe noch zu entrichten find, werden vollzählig an den österreichischen Staats schatz geleistet werden. Die Forderungen der Bauunternehmer nnd Lieferan ten, sowie

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 01.03.1869
Umfang: 6
Sprachenzwangsgesetz erst durch ein LaudeS- gesetz aufheben ließ. Als der Ausschuß deS krainischen Landtages das SchulaussichtSgesetz berieth und man den Regierungsvertreter fragte, welche Concessionen etwa die Regierung machen würde, erklärte er. seine Instruktion sei die Vorlage und er habe diese Punkt für Punkt vertheidigt, z.B. auch die Bestimmung, daß der Bezirksvorsteher im Beznksschulrathe das Prä sidium einnehmen müsse, obschon eine derartige Norm im Reichsgesetze selbst auf Antrag des jetzigen Justiz

Bedacht beschlossen wurde und daß im Ausschüsse und im Hause beabsichtigt war, jene Paragraph? zu bestimmen, welche sofort vollzogen wer den sollten. > Er müsse daher bedauern, daß seit der Sanktion L Monate vergangen sind, ehe die Regierung zum Voll zuge dessen schritt, was vollziehbar war und was zu vollziehen Pflicht der Regierung gewesen ist. Wäre man gleich nach der Publikation deS Gesetzes zum Voll zuge der vollziehbaren Bestimmungen desselben ge schritten, man hätte diesen Vollzug sicher

mit Freuden begrüßt. (Bravo!) sich niemand mehr zum die Besprechung über die und Unterrichtsminister Es sind heute so schwere Präsident: Nachdem Worte meldet, erkläre ich Interpellation geschlossen. Se. Excellenz Kultus - Dr. Ritter v. Hasner: Anklagen gegen mich und eigentlich gegen dieGesammt regierung wegen der von mir erlassenen Verordnung erhoben worden, als nur überhaupt gegen eine Re gierung erhoben werden können: Nichtachtung der Ver fassung, Nichtachtung der Rechte der Länder und die Absicht

, das LandeSgesetzgebnngSrecht illusorisch zu machen. In meinem Gewissen bin ich beruhigt; mein Wille war e5 gewiß nicht, mich so schwerer Verletzun gen schuldig zumachen. Ich und die Gesammtregierung müssen uns daher allerdings in einem entschiedenen Irrthume befinden. Für meine Person bedauere ich, durch alle Erörterungen, die heute vorgekommen sind, von diesem Irrthume noch nicht überzeugt zu sein ; ich bin mir vielmehr bewußt, daß die Regierung, wie sie reiflich in Erwägung gezogen hat, was im gegebenen Falle ihre Pflicht

, aus welchen das eine oder das andere der LandtagSgesetze die Sanktion Sr. Majestät nicht erhalten hat. Daß die Regierung dabei lediglich von dem Gesichtspunkte aus gegangen ist, den Geist und den Wortlaut der Ver sassung zu wahren, das kann ich die Herren versichern. Von der einen Seite hat man gesagt, die Regierung S54 habe ungeduldig ihren Standpunkt den Landtagen gegenüber geltend machen wollen. Von der anderen Seite hat man mir den geradezu entgegengesetzten Vor Wurf gewacht und gesagt: „ich habe an sich recht ge handelt

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 17.10.1867
Umfang: 6
zum Eintritt in das Heer wird auf drei Jahre herabgesetzt. - Im Falle eines Krieges ist die Regierung jedoch er mächtigt, die fragliche Verpflichtung zur außerordent lichen Ergänzung des Heeres nach Bedarf bis in die 7te Altersklasse auszudehnen. Die Zeit zur Nachholung einer Versänmniß dieser Pflicht dauert bis zum vollendeten 36. Lebensjahre. Abg. Dr. Groß (Wels) erklärt sich gegen das Alinea 2 dieses Artikels. Er ist der Ansicht, daß dieser Absatz eben so überflüssig als unzweckmäßig ist. Denn droht

der Krieg, so würde der Reichsrath entweder versawmelt sein oder nicht. Ist er versammelt, dann wird er das ihm in den StaatSgrundgeseyen zugedachte RelrutenbewilligungSrecht üben und ohne Zweifel den Verhältnissen Rechnung tragen. Ist der ReichSrath nicht beisammen, was wird dann im Falle, als diese« Alinea wegfallen sollte, zu ge schehen haben? Die Regierung wird vom Z: 13 Gebrauch machen und mit Rücksicht aus die Nothlage die Rekru ten ans jenen Altersklassen nehmen, wo sie eben vor kommen

werden. ES ist aber ein Unterschied, ob die Regierung in Folge eines Gesetzes oder in Folge der eingetretenen Noth wendigkeit zu dieser Maßregel greist. Bleibt dieses Alinea stehen und die Regierung greift zu jener Maßregel in Folge des Gesetzes, so ist sie Niemanden, mithin auch dem Reichsrathe keine Rechen schaft schuldig. Fällt aber dieses Alinea und ist die Regierung geneigt in höhere Altersklassen zu greisen, so involvirt dies für die Regierung die Verpflichtung vor dem demnächst zusammentretenden Reichsrathe die Verfügung

werden sollte: „Für die FriedenSzeit',. nämlich: „Die im Z. 3 bestimmte Dauer der Pflicht zum,Eintritt? in das Heer wird für die FriedenSzeit auf 3 Jahre herabgesetzt,' weil sonst der Nachsatz gegenstandslos wird, nachdem wir nach diesem Gesetze keine 7 Altersklassen mehr habey. In dem 2. Alinea müßte es, wenn dieser Paragraph für die Regierung von Werlh sein soll, heißen, daß ..im Falle eines drohenden Kriegsausbruches oder bei einer bevorstehenden KriegSrüflung' die Regierung ermächtigt ist, bis zur 7. Altersklasse zu greifen

. Der „Fall eines Krieges' ist-elne be stimmte Sache, der „drohende Krieg».ist°ein schwanken der Begriff und „bevorstehende KriegSrllstungen' sind dasselbe. . . Ich verstehe gauz wohl, daß die Regierung in solchen Fällen sich mit ihrer Verantwortung verschanzen wird und innerhalb derselben auch das Recht hat> zum Heile und nach den Bedürfnissen des Reiches, vorzugehen. Aber bei einem „drohenden Kriege' und bei „bevor stehenden KriegSrüstungen' wird der Regierung neben dem, was man gegen eine Drohung

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 06.03.1865
Umfang: 6
auS seiner letzten Sitzung an die Negierung gestellten Fragen beantwortet werden. Die Zuschrift lautet: Als am 26. Jänner d. I. in der Sitzung deö Finanz. auSschusseS der kaiserlichen Regierung die Gelegenheit geboten wurde, sich bezüglich deS über Antrag deS Herrn Grafen VrintS von diesem Ausschüsse gefaßten Be schlusses auSzusprechen, hat sie die Erklärung abgegeben, daß sie bereit sei, in eine bedeutende Herabminderung der Ersordernißansätze deS StaatSvoranschlageS für daS Jahr 1363 im Wege der Vereinbarung

einzugehen und auch die Ziffer der in ihrem Schooße als ausführbar erkanmen Reduktionen auSzusprechen, wenn der Regie rung die freie Bewegung innerhalb deS ElatS jedcS Ministeriums zugestanden und eine rechtzeitige ähnliche Behandlung deS StaatSvoranschlageS für daö Jahr 1866 in Aussicht gestellt würde. Die Regierung konnte selbst verständlich von dem Finanzausschüsse, dessen Mandat blos auf Vorberathung deS eingebrachten Budgets lautete, weder über die Feststellung deS Finanzgesetzes für daö Jahr 1865

einen endgiltigen Beschluß, noch über die Behandlung deS damals noch.nicht eingebrachten Vor anschlages für daS Jahr 1366 eine bindende Zusicherung erwarten. Die Regierung mußte aber daraufeinen Werth legen, daß die von ihr als unerläßlich anerkannten Vor fragen, wenn überhaupt der Weg der Vereinbarung zum Ziele führen sollte, im Schooße deS Finanzausschusses erörtert und von Letzlerem die Geneigtheit ausgesprochen werde, die ganze Angelegenheit der Entscheidung deS HauseS der Abgeordneten zu unterziehen

. Die Majorität des Finanzausschusses hat eö abgelehnt, in die Ecörte, rung der von der Negierung gestellten Vorfragen ein zugehen und diese von der Bekanntgabe der Ziffer der von der Regierung in Aussicht gestellten Herabminderung deS ErsordernißansatzcS abhängig gemacht. Darauf konnte die Regierung nicht eingehen, weil für sie der Zusammen hang der-gestellten Vorfragen mit der Ziffer der Herab, Minderung der Erfordernißansätze ein so inniger, ja un trennbarer ist, daß bei Verneinung

der einen die andere undurchführbar wird, und weil selbst die Nennung der Ziffer, der Regierung noch keine sichere Gewähr bot, daß die ganze Verhandlung jedenfalls über einen damals nur im Finanzausschüsse vorgclegenen Antrag rechtzeitig der Schlußsassung deS HauseS der Abgeordneten unter zogen würde. DieS war die Sachlage, so lange die Verhandlungen über den Graf Vrintö'schen Antrag sich eben nur auf den Kreis deS Finanzausschusses be schränkten. Durch den Beschluß deS HauseS der Abgeordneten vom 23. Februar

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 26.02.1867
Umfang: 6
. ^ ^^ ^ 4. Interpellation der Abgeordneten Hochwurdigsten Herrn Fürstbischof von Trient, Mathias Freiherr» v. Eresseri, Dr. Leonard!, Erzpriester Degara, Gio vanni Paifoli, Dr. Josef Melchiori, Dr. v. Scari, Major Baron v. Prato, welche von noch 25 andern Landtags-Abgcordncten unterstützt wurde, des Inhaltes: Won der Ueberzeugung durchdrungen, daß zur Wah rung der Einheit, sowie zur Gründung und Förderung der Eintracht, der Kraft und der Wohlfahrt des Lan des Tirol, die von der h. Regierung bisher getroffenen

Bevölkerung ein allgemeiner und ungetheilter ist, und daß die Befriedi gung dieses Wunsches, weit entfernt, Jemanden in fei nen Rechten zu verkürzen, nur dazu geeignet ist, die Eintracht, die Kraft und die Wohlfahrt des Landes und des Staates dauerhaft zu begründen und zu be fördern, stellen die Gefertigten an den Vertreter der hohen Regierung folgende Interpellation: „Ist die h. Regierung entschlossen, die berechtigten und mit der Einheit, Kraft und Ehre des Landes und der Monarchie vcreinbarlichen

wie folgt: . , .Ich bin nicht im Stande, die Interpellation voll ständig zu beantworten; was ich jedoch weiß, werde ich Ihnen gleich sagen. Ich begreife recht wohl, daß der »irolische Ländtag sich mit den südtirolischen Ver hältnissen noch immer befaßt, und die letzten Ereignisse nicht haben verfehlen können, einen sehr üblen Ein druck zu machen. Nun sind aber kräftige Maßregeln gegen die Wiederkehr solcher Unordnungen getroffen worden ; zudem fühlt die Regierung recht wohl, daß eS mit Maßregeln allein

nicht abgethan ist; sie fühlt in sich die Aufgabe, auch diesem Landeötheile sorgfältige Pflege angednhen zu lassen und dahin zu wirken/daß auch dort^eine zufriedene Bevölkerung werde, welche sich wirklich im österreichischen Släatsverbande und insbesondere als Tiroler heimisch und glücklich fühlt. Dieses Ziel ist das beste, und. die Regierung ist sich desselben bewußt.'(BravoH , Unter den Wünschen des Landes steht^ wie ich weiß, die Herstellung einer Verwaltungsbehörde II. Instanz im italienischen

der Schluß der heurigen Session, stattfinden. ' Aus Südtirol.' Die „Schützenztg. brachte vor Kurzem ans Brixen die Nachricht, daß das Projekt einer neuen Diöcesau-Eiuthlilung ins Stocken gerathen und vermuthlich für immer verschoben sei. Wir können, schreibt man der »N. Fr. P ', dieser Nachricht keinen Glaüben schenken und würden es sehr bedauern, wenn die Regierung dies.Beginnen so leichten Kaufes aufge geben hätte. Es liegt nicht nur im deutschen Interesse, sondern noch ungleich mehr im Interesse

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 18.12.1865
Umfang: 6
geschrieben: Die Regierung ist sich ihrer Aufgabe klar bewußt. Sie ist auf jeden Zwischenfall gefaßt, sie weiß, daß Momente der Erregung nicht ausbleiben werden, die ihre Geduld vielleicht auf die äußerste Probe fetzen, aber sie ist ent schlossen die Geduld nicht zu verlieren, und durch daS entschiedenste Entgegenkommen dem ungarischen Landtag selbst jeden Vorwand zu entziehen, die Verhandlungen abzubrechen, auf daß, wenn dieselben dennoch scheitern sollten, sie gerechtfertigt dastehe vor dem Land

und vor aller Welt, und auf daß Ungarn und Ungarn allein vor Europa, vor Oesterreich und vor sich selbst die Verantwortung zu tragen habe. Entgegenkommen wird sie dem Landtag nicht blos in der Form, sondern auch in der Sache, und nur den einzigen Kardinalpnnkt wird sie festhalten: daß eine mit allen konstitutionellen Befug nissen ausgestattete Körperschaft geschaffen werde und in Wien ihren Sitz nehme, welche die gemeinsamen An gelegenheiten — und die Regierung ist vollständig mit sich darüber

für den Rechenschaftsbericht wird beschlossen: der Regierung die Nothwendigkeit der Aufhebung der steicrniärlischen Lehen wiederholt darzulegen und mit Rücksicht auf die besonderen Lehenrechte der steierischen Vasallen die Regierung zu ersuchen, daß in Allodiali- sirungösällen streng nach GcrechtigkeitSgrundsätzen vor gegangen werde. Ueber Nechbauers Antrag wird der Zusatz angenommen, daß, sobald die verfassungsmäßige Thätigkeit des NeichSratheS wieder hergestellt ist, die Aufhebung des LehenbandeS in Steiermark erfolge

. — Nächster Gegenstand der Tagesordnung: Wahl zweier Abgeordneten in den ReichSrath. Der RegierungS- kommissär erklärt im Namen der Regierung, daß das Recht. Abgeordnete zn wählen, dem Landtage nach der Landesordnung unzweifelhaft zustehe, daß aber zur Vornahme der Wahl die Initiative dnrch eine Regie rungsvorlage nothwendig sei. Die Abgeordneten Her mann und Razlag sprechen gegen, Rechbauer, Earneri. Fleckh und Kaiserfeld für die Vornahme der Wahl, worauf diese vorgenommen wird. Das Resultat

wird in der nächsten Sitzung bekannt gegeben. Klagenfurt. 14. Dez. Fortsetzung der Verhand lung über die Bezirks-Eiutheilung. Es wurde der Antrag gestellt: Der Landtag spricht gegenüber der Regierung den Wunsch und die Erwartung aus, daß sein Gutachten auch über die Organisation der Ge- richtösprengel vernommen werde, wird angenommen. Derselbe Abgeordnete stellt ferner im Namen deS Landesausschusses den Antrag, in Angelegenheiten der Rudolfsbahn eine Adresse an> Se. Majestät zu richten, in welcher der Bau

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 03.02.1866
Umfang: 8
, die ich mir gestellt habe, für den Fall, als die h. Regierung wirklich das Prinzip festhalten sollte, daß die Justiz von der Ver waltung getrennt werde; was den Zeitpunkt der Orga nisirung anbelangt, so glaube ich wäre es viel er wünschter, wenn er hinausgeschoben würde. Es ist bereits vom Herrn Berichterstatter und dem Herrn Borredner berührt worden, daß insbesondere das neue, jetzt bald in'S Leben tretende Gcmcindcgesetz das erwünscht macht. Ich bin überzeugt, daß Anfangs, wenn die Gemeinde sich in ihrem neuen

, daß nach meiner Meinung die Organisirung der politischen Be hörden mit der der Justizbehörden gleichen Schritt halten soll, oder, daß man wenigstens wissen soll, nach welchen Grundsätzen die h. Regierung bei Organisirung der Justizbehörden vorzugehen gedenkt. Ich weiß zwar sehr wohl, daß die h. Regie rung in keiner Weise verpflichtet gewesen wäre, die Landtage der verschiedenen Kronländer anzugehen, punciu der von ihr beantragten Organisirung, sondern, daß sie die Organisirung hätte durchführen

können, ohne dieselben zu fragen. Ich weiß auch, daß der gegenwärtige Entwurf dem Landtage nur vorgelegt wurde, um ein Gutachten darüber abzugeben, allein daraus, daß die h. Regierung dies gethan hat, glaube ich schließen zu dürfen, es liege in ihrem Willen, die Bedürfnisse und Wünsche der einzelnen Kronländer ken nen zu lernen, und da ich der vollsten Ueberzeugung bin, daß die h. Regierung den» Grundsatz huldigen werde, die Beamten sind des Volkes wegen und nicht das Volk der Beamten wegen da, so hege ich auch die feste

Zuversicht, daß die Regierung bei Organisirung der^ politischen Behörden Rechnung tragen werde den Wünschen und Bedürfnissen unseres Kronlc,ndcS.(Brcivo.) Abg. Dietl bemerkt, daß das System der gemisch ten Aemter beim Volke das beliebteste sei, und daß es selbes auch für die Zukunft zn erhalten wünsche. Grö ßere politische Bezirke wären für die Parteien mit den größten Unzukömmlichkeiten verknüpft, denn sie hätten «liefen von 2 bis I Tagen zu machen. UebrigenS fei auch in mehreren konstitutionellen

Staaten die Tren nung der Administration von der Justiz in erster In stanz nicht eingetreten. ISO Abg. Dr. Leonard!: Ich kann mich weder mit dem ersten, noch mit dem zweiten Antrage des Comitö's einverstanden erklären. Wenn man an die h. Regie rung einen Wunsch ausdrücken will, so glaube ich, müsse vor Allem untersucht werden, ob dieser Wnnsch ein begründeter, d. h. ein solcher sei, welchem die li. Regierung auch entsprechen kann und soll. Ich glaube, in, vorliegenden Falle handelt

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 08.12.1869
Umfang: 8
und verfassungssreundlich nennt, sondern es auch ist, wird die liberale Innsbrucks? Petition in den Papierkorb stecken und sich dabei denken: „was uns zu thun zusteht, wissen wir; und es ist ganz überflußig, daß der Tiroler Liberalismus uns auffordert, das zu thun, was in jedem halbwegs verfassungsmäßigen Staate Brauch ist.' Die Regierung, will sie anders nicht mit den konstitutionellen Pflichten ein launenhaftes Spiel treiben, kann ja nicht Anders thun, als die Landesvertheidigungsangelegenheit, wenn sie den Be schluß

des Landtages der allerh. Sanction nickt empfehlen zu können glaubt, noch einmal vor den Landtag zu bringen. Glaubt die Re-> gierung, daß dieser Landtag nicht der wahre Ausdruck des Volkes ist, so kann sie den Landtag auflösen und dieselben Vorlagen dem neuen vorlegen. Das ist der Weg, den in jedem konstitutionellen Staate, wo die Konstitution nicht als Deckmantel für despotische Gewaltmaß regeln gebraucht wird, eine freisinnige Regierung einzuhalten hat. Eine Regierung aber bitten, daß sie das thue

, eine Regierung bitten, daß sie keinen Gewaltstreich thue, sondern die Verfassung beobachte, ist fürwahr für eine konstitutionelle Regierung kein Com- pliment. Eine solche Bitte würde wohl orientalischen Unterthanen dem Pascha gegenüber anstehen. . - ^ ' 5 > ^ Dieser §. 4 des Landesvertheidigungsgesdtzentwurfes wird jetzt von den Liberalen und zwar auf eine ganz unehrliche und mitunter unsaubere Art und Weise ausgebeutet, um das Volk von Tirol gegen die Landtagsmajorität zu Hetzen. Doch, man lasse

und keine Regierung kann es bei Seite schieben. ' Selbst die Krone kann eine einseitige Abänderung nicht vornehmen. Hiezu gehört auch die Betstimmung des Landtages. Erfolgt diese nicht, so bleibt das Gesetz für das Land in Kraft. Dem Landesgefetze müssen die widersprechenden Reichsgesetze weichen. . ' > Die Regierung beantragte nun Heuer eine Abänderung in dem Sinne, daß die Landesschützen auch außerhalb der Grenzen des Landes und des Reiches verwendet werden können, in so ferne das Land selbst in keiner Weise

werden können, sondern nur ein Theil; höchstens die Hälfte und nur über besondern Aufruf des Kaisers. Die Liberalen stimmten sammt und sonders mit der Regierung. Die Majorität des Landtags aber wahrte das Recht des Landes und sagte : „Die Landesschützen sollen nicht durch ein Gesetz gezwungen werden außerhalb der Landesgrenzen zu kämpfen, kein Gesetz darf dieses alte Recht Tirols aufheben, ist Tirol aber nicht be droht, und sind es die übrigen Königreiche und Länder des Kaisers, so wird Tirol gewiß nicht zögern, zu Hilfe zu eilen

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 17.04.1863
Umfang: 4
in den der polnischen Insurrektion nahe, liegenden Theilen des kaiserlichen Gebietes rechtzeitig zu begegnen, werden von mehreren Seiten dazu aus gebeutet. um ver österreichischen Regierung eine Schwenkung in ihrer Haltung dem politischen Aus stände gegenüber zur Last zu legen. Jeder unbefan gene Beobachter wird die Grundlosigkeit solcher In sinuationen erkenne». Oesterreichs Stellung war der polnischen Insurrektion gegenüber vom ersten Äugelt- blicke a» die der mit möglichster Humanität gepaar ten vollen

Unparteilichkeit. Daß Oesterreich diese sich selbst gegebene Stellung gewissenhaft eingehalten, hie für bürgt die einstimmige Anerkennung Europas. Oesterreich hat jedoch w.'itere internationale Pflichten gegen die übrige» Staaten Europas, heilige Pflichten gegen sich selbst, und unabweisbare Pflichten gegen seine Unterthanen. Die kaiserliche Regierung kann und darf es nicht dulden, daß aus ihren, Territorium gleichsam ein Waffenplatz zu Angriffe» aus einen Nachbarstaat gemacht werde, da sie sonst den Stand

punkt der Unparteilichkeit verlassen und den Weg der Eooporation betreten würde; die kaiserliche Regierung darf innerhalb der Monarchie keine Gewalt, ob offene ob geheime, nebe» sich bestehen lassen, die Befehle er theilen will, das ist sie der Heiligkeit der Krone schul dig; Oesterreichs Regierung muß schließlich die ge summten Bürger des Reiches gegen den Terrorismus einer geheime», ungesetzlichen Macht ausreichend schü tzen. das ist sie ihren Unterthanen schuldig. Die hierauf abzielenden

Maßnahmen sind nicht allein Recht, sonder» auch Pflicht der Regierung, deren Erfüllung für die kaiserliche Regierung um so uner läßlicher ist, als sie scho» wiederholt in der unange- nehmen Nothwendigkeit war, der kaiserlich russischen Regierung gegenüber Vorsorge gegen Verletzung des eigenen Gebiets und Genugthuung gegen vorgefallene Gewaltthätigkeiten zu verlangen, und sie dies mit dem nöthigen Nachdrucke nur dann thun kann, wenn sie ihrerseits den international.:' Wichten vollkommen gerecht geworden

ist. ES läßt sich übrigens ,'uch nicht verkennen, daß eS den Freunden Polens zunächst obliege» sollte, die kaiserliche Regierung in diesem Bestreben durch ge wissenhafte Einhaltung der Pflichten der Unparteilich keit nachhaltigst zu unterstützen, um es Oesterreich in solcher Weise möglich zu machen, seinen. Einfluß auf - ie russische Regierung zu Gunsten Polens auf jenem Wege zur Geltung zu bringen, der allein für die Sache von Erfolg sein kann.- — l2. April. Im Finanzministerium wird, wie man berichtet

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 29.01.1866
Umfang: 6
und wurde dem Gemeindc-Comitü zu gewiesen. 8. Bitte der Gemeinden des Bezirkes Stenico, daß von dem Entwürfe der Regierung über die politische Organifirang abgegangen werde. — Eingebracht dnrch den Hrn. Abg. D ni lu Tvrrr.— Wurde dem Evuiii>5 für Politische BezirkSeintheilung zugcfertigt. 9. Bitte der Gemeinde St. Jakob. Amtsbezirks Tau fers, um die Bewilligung zur Veräußerung eines Ge- rneindcwaldeS. — Ueberreicht durch den Abg. Dr. von Ottenthal. — Wurde dem LandeSauSschusse zur gehörigen Jnstruirung

gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Daß das von der h. Regierung beantragte Thei lungSverhältniß, wornach die Staatsverwaltung sich bereit erklärt hat, ^ «ller vom 1. August 1855 bis 1. August 1L65 aus Steuern, Umlagen, Reparaturen und Erhaltung der Gebäude und Realitäten ergan- genen Auslagen ini Gesammtbctrage von 4548 sl. 83 kr. ö. W. gegen dem zu übernehmen, daß von den auf sie fallenden 3032 fl. 55 kr. die von ihr schon ausgegebenen . . 1195 . 40 abgezogen werden und sie daher

; .daß der LandeSanSschuß jedoch die Sammlung aller jener Daten, welche über die Erfolge der sittlichen Besserung der Zwänglinge und somit auch über den praktischen Werth der An stalt einen möglichst verläßlichen Anhaltspunkt zu ge währen geeignet sind, fortzusetzen und seiner Zeit dem h. Landtage gutächtlich vorzulegen habe. 4. Daß das JnstituSgebäude zu Schwaz nebst den dazu gehörigen Realitäten noch auf weitere 3 Jahre, d. i. bis 1. August 1869 der h. Regierung zur Be nützung mit dem überlassen

in die BcsscrungS- Anstalt aufzunehmen; cl. daß der von der h. Regierung ani 9. Oktober 1865 mit den barmherzigen «Schwestern abgeschlossene Vertrag, soserne derselbe sich auf die Zwänglinge, nament lich auf deren Verpflegung, Verwahrung und Entlassung bezieht, vor dem 1. August 1869 ohne Zustimmung dcS LandesauöschusseS nicht abgeändert werden dürfe. 5. Daß mit dem Abschlüsse dcS Vertrages niit der h. Regierung der LandeSauöschuß zu beauftragen fci. Ueber die Punkte 1 bis 4 erhob sich keine Diskus sion

. Sie wurden vom Hause angenommen. Da aber in der Sitzung vom 20. Jänner 1866 vom Hrn. OberstaatS-Anwalte ein Erlaß dcS Hrn. Justiz ministers mitgetheilt wurde, worin derselbe den Wunsch ausgesprochen hatte, daß die Gebäude zu St. Martin der Regierung vollständig zu Zwcckcn dcr Strafanstalt cingcräumt werden l siehe Tirolerbothe Nr. 17 d. I.), so unterzog das Comite, dem Wunsche des Hrn. Mini sters gemäß, auch diese Mittheilung der Berathung, und stellte im Hinblicke auf die obigen (bereits angenommenen

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Innzeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 19.11.1863
Umfang: 4
'Amsbruck, Donnerstag ben 19 November l8M „Es ist Mein dringender Wunsch, daß den zwischen^ Meiner Regierung und-einem Theile der Landesver- lkkjüng entstandenen Zerwürfnissen ein Ende gemacht werde', heißt es in der preußischen Thronrede, und der Satz nimmt sich, im Allgemeinen genommen, rechts gut aus und verdient Beifall. Wenn man aber aus den vorliegenden Daten beurtheilt, wie diesen aller dings nicht zu leugnenden Zerwürfnissen „ein Ende gemacht' werden soll, dann muß sich bei ganz objek

tiver Behandlung der Sache der Beifall in das gerade Gegentheil verkehren. Zuerst muß die weitere Stelle der Thronrede unangenehm berühren, daß „die Befug nisse der Regierung geregelt werden sollen, für den Fall, daß der Staatshaushaltsetat nicht zur gesetzlichen Fest stellung gelangte', indem die Feststellung des Etats als eine unbedingt zu erfüllende Pflicht zu gelten hat, soll nicht ein. wesentliches, ja das wichtigste konstitutionelle Recht der Volksvertretung vollends illusorisch

sein; denn sobald die Pflicht aufgehoben wird, sich alljährlich zu einigen, so darf die Regierung nur ein Budget vor legen, dem die Kammer die Zustimmung voraussichtlich verweigern wird, und sie kann ein solches Budget der parlamentarischen Mitwirkung entziehen, so oft es ihr beliebt. Ein Gesetzentwurf, der darauf abzielt, der Regierung die Befugniß zu ertheilen, ohne Budget zu regieren, wenn der Staatshaushaltsetat nicht zur ge setzlichen Feststellung unter Mitwirkung der Kammern gelangt, trägt

die absolutistische Tendenz offen zur Schau und verdient mit Pomp verworfen zu werden. Die preußische Kammer der Abgeordneten wird dieß ohne Zweifel nicht unterlassen. Die gegenwärtige preußische Regierung scheint aber der Mittelchen mehr zu besitzen, die ihr das Regieren im Geiste des Absolutismus ungemein erleichtern. Sie hat den Preßordonnanzen vom 1. Juni d. Js., wodurch die gesammte nichtjunkerliche Presse der ungehinderten Polizeiwillkür überantwortet wurde, neuestens durch eine den beiden Kammern

vorgelegte Preßnovelle erst die Krone aufgesetzt. Nach der Juniverordnung war es den Zeitungen doch noch gestattet, wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen der Kammern zu ver öffentlichen, wodurch es dem Volke noch möglich war, zu erfahren, welche Abgeordneten und in welchen Punk ten diese mit der Regierung übereinstimmen, oder aber was etwa die Majorität einer Kammer an dem Vor gehen der Regierung auszusetzen habe. Das soll nun auch noch anders werden. Jener Theil des prcuß. Preß- gesetzes

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 24.05.1862
Umfang: 8
im Ministerrath hat de» Landtag mit folgender Rede eröffnet: »Je. Majestät babcn mir Auftrag ertheilt, den Landtag der Monarchie in allerhöchstihrem Namen zu eröffnen. Die Regierung hält es für Pflicht. Ihre Thätigkeit in der heute begin nenden Sitzungsperiode nicht länger in Anspruch zu neh men. als zur Erledigung der dringendsten Angelegenbeiten nothwendig. Die Finanzen des Skates gestalten sich fort schreitend günstiger. Zu den Kosten der Heeresorganisation hat es des im Staatshaushalisetat für 1861

im Bereich der Militärverwaltung, durch Erspa rung an Ausgaben für Staatsschulden und höhere Ein nahme vollständig gedeckt wir), und daneben noch Mittel zu nützlichen Verwendungen auf allen Gebietender Staats verwaltung bleiben. Die größere Specialisirung der Einnahmen und Ausgabe» in den Staatsbaushaltsetats und eie zeitige Vorlegung des Etats >ür 1863 werden Ihnen die Ueber zeugung gewähren, daß die Regierung den ausführbaren Anträgen der Landesvertreiung gern zu entsprechen bereit

die Regierung hierdurch Zeugniß, daß sie die Erledigung der in früheren Sessionen erhobe nen Bedenken bereitwillig anstrebt, so ist sie auch zu er warten berechtigt, daß bei Beuttheilung unserer Armee- Einrichtung und unserer Armee-Bedürfnisse die Rücksichten für die auf ungeschmälerter Tüchtigkeit der Armee beruhende Unabhängigkeit und Sicherheit des Vaterlandes maßgebend sein werden. Es wird Ihnen eine auf Erweiterung des vaterländischen Eisenbahnnetzes bezügliche Vorlage zugehen. Die Verhandlungen

den Zollvereinstarif im ganzen Sinne der Verkehrssreiheit umzugestalten. Daß die Aussicht auf solche Umgestaltung manche Besorgniß erregen werde, war zu erwarten. Aber erfreulich ist eS, daß die Besorgniß schon jetzt der richtigern Erkenntniß der Vortheile, welche die Erweiterung des Marktes darbietet, zu weichen begin nen. Mehre Zollvereinsregierungen haben ihr Einver ständniß bereits zu erkennen gegeben, darunter die sächsische Regierung, welche durch den Umfang und die Vielseitigkeit des eigenen GewerbfleißeS

auf die Würdigung der gewerb lichen Interessen vorzugsweise hingewiesen ist. Wir zählen darauf, daß die übrigen Zollvereinsregierungen, indem sie dem Gesichtspunkte der Förderung der materiellen Inte- reffen des Zollvereins treu bleiben, einem Werk Zustim mung ertheilen, welches der Ausgangspunkt für einen neuen Aufschwung der wirthschaftlichen Entwicklung des Vereins zu werden verspricht. Die Unterhandlungen mit der dänischen Regierung haben noch zu keinem Ergebniß geführt. Ihr Erfolg wird davon abhängen

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 11.04.1866
Umfang: 4
zu rufen. 2. die h. Regierung sei zu bitten, die aus dem Landeskulturfonde für landwirthschaftliche Zwecke be reits in Aussicht gestellte Summe von 1200 fl. in der Art gnädigst zu bewilligen, daß davon 8lX) fl. zu obgenanntem Zwecke, nämlich 400 fl. für Bozen, 400 ft. für Trient, 4O0 fl. aber dem in Innsbruck schon bestehenden Central-Ausschusse zuzuweisen seien. 3. der Landtag wolle beschließen, an die h. Regie rung die Bitte zu richten, aus dem Landesculturfondc weitere 600

, daß es die nnabweisliche Pflicht sämmtlicher deutschen Regierungen und Stände» Versammlungen ist, mit allen Kräften dahin zu wir ken, daß die schleswig-holsteinische Frage nach Maß gabe des deutschen Bundesrechts baldigst gelöst und dem drohenden Bürgerkriege, sowie der Einmischung des Auslandes vorgebeugt werde, erlauben wir uns, an die herzogliche Regierung die Anfrage zu richten: welche Schritte dieselbe zur Erreichung dieses Zieles bereits gethan hal und noch zu thun gesonnen ist?' Äcrlm, 7. April

. Die „Spener'sche Ztg.' schreibt: Wir sind in den Stand gesetzt, nachstehend die preußi sche Antwort auf die österreichische Note vom 31. v. M., welche in Wien durch den preußischen Gesandten über geben ist, mitzutheilen: „Wien, den . . — Der Un terzeichnete ist von seiner Regierung beauftragt, dem P. T. den Empfang der Eröffnung anzuzeigen, welche der kaiserliche Gesandte in Berlin dem Ministerpräsi denten und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Grafen v. Bismarck mittelst Note vom 31. v. Mts. gemacht

vorzuschieben. Ir gendwelche Aufklärung über die Motive dieses be fremdlichen Verfahrens hat die kaiserliche Regierung, nicht gegeben; denn der Behauptung, daß die Juden«! krawalle diese Rüstungen nöthig gemacht hätten, steht der Umfang der; letzteren ebenso entgegen, wie die Lo- calität der Aufstellung der herbeigezogenen Verstär kungen an der sächsischen und preußischen Grenze, wo die Sicherheit der Juden niemals gefährdet war. Hätte Oesterreich sich von Preußen bedroht geglaubt, so durste

nach den in der Note des Grafen Karolyi ausgesprochenen Gesinnungen um so sicherer erwartet werden, daß das Wiener Cabinet die bedrohlich er scheinenden Thatsachen mit Bezug auf Artikel 11 der Bundesacte dem deutschen Bunde angezeigt, oder doch wenigstens zur Kenntniß der königlichen Regierung gebracht haben würde. Statt dessen vermissen wir noch heute jeden Versuch, den angeblich defensiven Character der österreichischen Rüstungen durch Angabe irgend welchen Anzeichens einer Gefahr, gegen welche die Vertheidigung

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 14
Datum: 28.11.1868
Umfang: 14
die Entrüstung der Kammer und des Landes, und habe den Papst da von benachrichtigt. Die Kammer nahm hierauf eine Tagesordnung Eorrenti'S^ welche die einmüthige Ver dammung des päpstlichen Aktes von Seiten des HauseS und der Regierung auöspricht, mit 147 gegen 119 Stimmen an. - ^ London» 26. Nov. Gewählt sind bis jetzt 615 Par lamentsmitglieder. Die Liberalen sind mit 121 in der Mehrheit. ^'AuS ÄVnrslHnu berichtet man, daß eS beschlos. sene Sache der Regierung sei, schon mit dem 1. April des nächsten Jahres

müssen. Wir haben gesagt, die Freiheit der Presse sei der- erste Schritt zu ihrer Besserung. Wenn wir die Preß- sreiheit jedem Individuum lassen, so müssen wir sie, wohl auch den einzelnen Parteien und Cliquen, und schließlich auch der Regierung unverkümmert gönnen. Gegenwärtig aber glauben wir der Regierung eS als einen Fortschritt und als etwas, was ihr Interesse und ihre Pflicht verlangt, dringend empfehlen zu sollen, daß sie von der Freiheit der Presse zur Erklärung der Gesetze, ihres Geistes

und ihrer Tragweite, sowie zur^ Darlegung ihres Gebährens einen ausgedehnter« Ge brauch machö, als bisher. Jede Regierung hat offenbar! das Recht, offen und klar zu allen, auch zum letzten' der Unterthanen über die Gesetze und ihr eigenes Ge- bahren zu sprechen, und sie thut dabei in keinem Falle gut, wenn sie in dieser Hinsicht saumselig es ge schehen läßt, daß politische Parteien den untern noch unmündigen Volksschichten die Gesetze und das Re- gierungSgebahren mit der Parteifarbe belegt präsentiren

, und ihnen ihre eigene Brille auf dringen, womit sie zur Regierung aufschauen sollen. Damit ist nicht gesagt, daß dieRegierung den Parteien nicht ihre Meinung und ihren Willen lassen soll, son dern daß sie daS unzweifelhafte Recht hat, mit den untern Volksschichten selbst zu sprechen und daß die Parteien durchaus kein Recht haben, dieses direkt oder indirekt zu verhindern. Die Regierung hat das Recht, die untern Volksklassen unmittelbar selbst durch ihre Organe mündlich oder schriftlich aufzuklären, und dieses Volk

hat sodann das Recht, darüber sich seine eigene Meinung zu bilden, wie jedweder Klub. Dieser Grundsatz ist so klar, daß eS eigentlich im ganzen Reiche keinen vernünftigen Mann und auch nicht einen ein zigen noch so heißspornigen Parteimann gibt, der nicht mit der lebendigsten Ueberzeugung damit einverstanden Wäre. Dies scheint etwas paradox, aber eS ist doch so. Daß es so sei, werden die Anhänger der Regierung für sich und ihre Partei ohne Zweifel zugeben; aber die Gegenpartei wird es vielleicht

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 26.03.1869
Umfang: 6
S5S Regierung, um den moralischen Eindruck des Gesetzes vom 22. Februar zu verwischen. In Folge dessen wurde, als Bürgschaft für die Wiederherstellung der guten Beziehungen, eine Unterhandlung nothwendig, um die Frankreich und Belgien interessirenden Fragen zu lösen. Die» doppelte Resultat ist heute erreicht. Aber damit dies Resultat uns befriedigen könne, müssen sich diese Unterhandlungen noch an die zwischen den Eisenbahngesellfchaften abgeschlossenen Verträge an- knüpfen, und müssen

zwei Fragen: 1. Hat die Regierung irgend welche Konven tion fanktionirt, die zwischen der niederländischen Eisen bahn-Compagnie und der französischen Ostgesellschaft abgeschlossen worden wäre? 2. Müßte eine derartige Konvention nicht von der Gesetzgebung sanktionirt wer den? Der Minister antwortete hierauf, daß keine Kon vention autorifirt worden sei, und daß die Regierung in dieser Hinsicht noch vollkommen frei dastehe, daß aber eine Konvention der angedeuteten Art jedenfalls zu Stande kommen

und es wahrscheinlich nothwendig machen werde, die Sanktion der Kammer für dieselbe einzuholen. In der That, fügen unsere Briefe hinzu, sind die Unterhandlungen bis heute noch nicht aus dem Kreise der beiden Eisenbahn-Gesellschaften herausge treten. Was die französische Regierung betrifft, so hat sie sich in diese Frage noch nicht gemischt.' Brüssel, 23. März. Der Zustand der Kaiserin Charlotte flößt lebhafte Besorgnisse ein. — In der luxemburgischen Kammer erklärte die Regierung auf eine an sie gerichtete

Interpellation, daß Preußen auf der Niederreißung der Festung bestehe. Trotz der von luxemburgischer Seite ertheilten Antwort, daß man sich fortwährend damit beschäftige, habe Preußen Offiziere zur Einsichtnahme der DemolitionS-Arbeiten geschickt. Diese Mittheilung der Regierung rief lebhafte Prote stationen von Seite der Versammlung hervor. Wkcidrid. Die „Gaceta' vom 19.d.M. schreibt: „Der Minister des Innern, um die CorteS vollständig über die Ereignisse von XereS aufzuklären, verlas heute mehrere

Depeschen, welche die Regierung von dort er halten hat. „XereS, 13. März, 8 Uhr Abends. Der Brigadier PazoS an den Kriegsminister. Der Kampf dauert fort; 23 Barrikaden sind vom Regiments ReuS genommen worden, der Platz Quemada und die Vor stadt der Albarezuela sind unser.' Später: „Alle Barrikaden sind genommen, es bleibt nur noch das Quartier San Miguel anzugreifen übrig.' Später: „Das Stadtviertel San Miguel ist soeben mit em pfindlicheren Verlusten als irgendwo anders erobert worden. Die Insurrektion

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