Monaten in der phänomenalen Lage befindet, überhaupt nicht nüt seiner Regierung privatim verkehren zu können, während unsere Feinde jetzt, wie immer, die Erlaubnis haben, alle Kabel ohne Zensur für ihre geheimen Chiffre-Depeschen zu benützen/ bekam ich Mt von Ihrem ' Ministe rium gnädig die Erlalümis, durch die deutsche Botschaft mit meiner Legierung in Verbindung zu treten, aber nur so weit, daß ich pm Urlaub iiachsuchen 'durfte, Äm meiner Wgierrmg meine Haltung 'zu erklären
., 'Es ist mir nicht Mcklbt, meiner. Regierung mitzuteilen, daß ich durchaus nicht zugebe, jemals Legen Hie Gesetze des Landes, bei dem ich' ^kreditiert bin, oerstoßen oder etwa die Gastfreund schaft, die man mir bo5 verletzt zu haben. Die Depesche, mit der ich meiner Regierung dies mitteilte, würde von Ihrem Zensor n i ch t z u- g elass ^ u. Dagegen wurde aber meine ver trauliche Depesche an meine Regierung sonders barerweise der ^merikaiüschen Presse . mitge teilt Ani> Äön ihr Wro^fenüicht. V ' ^ ^ ^' - Ich. nehme
mir die Freiheit, Ähnen mitzu teilen, weshalb ich dem österreichisch-unga rischen i Auswärtigen Amte den Brief vom 21. August durch Herrn Achribald schiM/der! die. Veranwssung > zu der Mitteilung Eurer Exzellenz an das Auswärtige Amt war. Ich' erhielt von meiner Regierung den Befehl/ /die hier ansässigen Landsleute auf den Para graphen 327 unseres Militärstrafgesetzbuches' aufmerksam zu machen, wonach die Beteiligmig an der. Munitionsherstellung für. feindliche Länder, schwer, zunter Umständen sogar
mit dem Tode ^bestraft wird. Meine Regierung war der. Ansicht, daß die in Amerika lebenden Bürger dasselbe Pflichtgefühl zeigen müssen, wie die zu Hause. Wenn die Umstände sie ver hinderten, . in die Heimat zurückzukehren und gegen .den Feind zu kämpfen, Wäre das We nigste. was von ihnen zu fordern sei, daß sie nicht für den Erfolg des Feindes tätig seien, indem sie Waffen für die Tötung ihrer Brüder herzustellen helfen, infolgedessen wurde ich von meiner Regierung dahin i in struiert, jedes passende
Mittel anzuwenden, um unsere Landsleute davor zu bewahren; daß sie dieses Verbrechen begehen. Zu der Zeit, wo Eure Exzellenz die Klage Hegen- mich veröffentlichten, hatte ich über haupt noch gar keine Gelegenheit gehabt/ irgend etwas zu tun, um die Instruktion meiner Regierung auszuführen, und ich hatte selbstverständlich auch nicht im Entferntesten die Absicht, das in einer Weise Lu tun, die gegen die' amerikanischen l Gesetze oder gegen die Gastfreundschaft verstoßt.. Ich heWupte nochmms