und freundschaftliche Aus einandersetzung einem gewaltsamen Schritte vor, durch den hohe wirtschaftliche und kultu relle Werte aller Beteiligten vernichtet oder zu mindest schwer beeinträchtigt werden. Das Hindernis, das jetzt noch einer raschen Betätigung der als zweckmäßig erkannten Grundsätze im Wege steht, liegt nicht bei den Völkern, sondern bei den Regierungen. Weder die Regierung Oesterreichs noch die Regierung Ungarns, aber auch nicht die gemeinsame Re gierung, die ja das Programm der Bildung
, die durch die Völker repräsentiert wer den, auszuliefern. In so einem Falle pflegt man einen Gläubigerausschuß einzuberufen, der die Ansprüche der einzelnen Gläubiger prüft und die Liquidierung durchführt. Da die Regierung zur Bildung der Völkerstaaten, die das kaiserliche Manifest seinem sachlichen In halte nach, wenn auch nicht in der Form in Aussicht stellt, die Hand nicht reichen will, müssen die Völker, um deren Güter es sich han delt, selbst die entscheidenden Schritte tun, um ohne gewaltsame Erschütterungen
-, Schriften- und Bücher- sammlungen von unermeßlichem, viele Milliar den übersteigendem Werte, die ihrer Entstehung oder ihrer Erwerbung nach fast ausschließlich Kulturgüter des deutschösterreichischen Volkes sind. Manche davon, wie die unschätzbare Am- raser Sammlung, welche rechtlich dem Land« Tirol noch immer oerpfändet ist, sind vollkom men in sich geschlossene Sammlungen, die überhaupt nicht aufgeteilt werden können. Die deutschösterreichische Regierung wird dringend aufgefordert, diese Kulturgüter