ist, will es mit der Constitüirung der Gewerbegenoffenschaften im Etschlande nicht reiht vorwärts. Man. muß nür nicht gleich den' Muth verlieren, und nur mit Bedacht . weiter arbeiten, In Brixen, Sterzing Und Pusterthal hat man in jedem Orte, wo Versammlungen abgehalten ! wurden, vor Allem den Stand der vorhandenen Gewerbe ! erhoben, dann mit dem gewonnenen statistischen Matriale einen Plan zu Errichtung von Genossenschaften nach einzelnen Gewerben, oder im meist vorkommenden Falle, -des zu' geringen Standes der Gewerbsinhaber
nach Gruppen verwandter Gewerbe, für den Gerichtsbezirk ; ausgearbeitet, unh eiiter Versammlung vorgelegt. Nach dem die Versammlung den Plan Mit oder ohne Aen derungen angenommen hatte, war es Sache der durch die gefaßten Beschlüsse^ zür Gründung einer Genossen schaft bestimmten Gewerbetreibenden sich zu organisiren, d. i. Statuten nach den vorliegenden Musterstätuten zu - entwerfen, bei der Behörde' einzureichen, und bei Einbe- i rüfüng' Ärch' 'öie. Gewerbebehörtie, welcher durch die Magistrate