m der zum Verbrechen geforderten Absicht wohl nicht er heben Zad. fortsetzen können, um so weniger, als er ausdrücklich erklärt, daß er nicht über die österr. Schule spreche, und der Regierungsvertreter ibm das Wort nicht entzogen habe, was sonst gewiß geschehen wäre. Auch hier müsse die Taktik der Partei blosgelegt werdtii. Der Vereinsvorstand habe den Reglerungsvertreter ver sichert, es werde nicht über die österr. Schule gesprochen und Graf Schaffgotsche habe über die Mahnung des Regierungs
, zu prätendiren, daß der Regierungsvertreter dem nächsten Besten, nicht interessirten Privatmanne Details über ämtliche Wahrnehmungen mache. Der Angeklagte habe dem Regierungsvertreter den Äo:> wurf gemacht, die österr. Schule selbst krompromiitin zu haben, dadurch, daß er bei der Wanderveriainmlung er klän, die österr. Schule kabe Einrichtungen, welche imin leicht für Freimaurer'jche halten könne. Das sei eine in oppositionellen Blättern wiederholt auf genommene, ihrer notorischen Taktik eigene Entstellung
bestreiket, daß Jeder, der im Staate lebt,-sich-den-Gesetzen desselben, unterwerfen muß. Daß in unserer- Zeit dieser die öffentliche Ruhe und Ordnung allein stärkende und stützende Rechtssatz von Män nern angegriffen und ne gir t werde, welche sich konservativ nennen und einen Staat im Staate bilden wollen, das gchöre.zu jenen inneren Widersprüchen, welche das Stre ben nach'der primären Ruthe über die Schule, nach der Oberaussicht über dieselbe charakterisire. j D5r'AligeMgte uK seine Partei vergessen
habe und seine Erörterungen zum Schlüsse führten, daß das betreffende » Gesetz entweder ein neuer Beweis der Mißwirthichast des Regierung oder, der Vergeudung der Steuergelder, oder des Corruptionssystems sei. ' Der Bericht spricht auch von der Aufforderung des geistlichen Herrn Oberkosler warm zu werden, wozu sowohl die neue Schule als die Glaubenseinheit Grund genug gebe. — und erwähnt endlich der die persönliche Sicherheit des Regierungsvertreters bedrohenden. Ge- waltruse bei der Wanderversammlung in Gries. N.ich