derselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R. G. Bl. Nr. 51, geahndet werden Innsbruck, am 5. April K. K. Statthaltcrci für Tirol und Vorarlberg. Ausland. j < Dic italienische Regierung erbat bekannt lich in St. Petersburg Ansklärnngcn über die Zahl und Berufsstellung der Personen, ans welchen die für Abcssynicn bestimmte Abtheilung der russischen Gesell schaft vom Rothen Kreuz zusammengesetzt sei. Die offieiöse „Italic' bemerkt zu dieser Mclduug : Dadurch, dass das Ministerium die Zustimmung zu der Ent sendung
gegeben, lieferte eS den bemerkenswerten Be weis der Achtung vor den Pflichten, die allen eivili- sierten Regierungen obliegen. Es sei zu hoffen, dass die russische Regierung ihrerseits die Pflicht begreifen werde, sich auf den bloßen Act der Philautropie und Humanität zu beschränken, dem auf keinen Fall eine zweideutige Auslegung gegeben werden könne. Offen bar seien eö Aerzte und Krankenpfleger, welche Russ- land in das Lager deS NeguS senden wolle, und nur für Aerzte und Krankenpfleger könne
und dürse die Erlaubnis, nach Massaua zn gehen, ertheilt werden. Wenn jemals das Gegentheil eintreten sollte, würde die russische Regierung nichts gegen die Entschließungen einwenden können, welche die italienische Regierung fassen müsste, wäre es auch nnr Rücksicht auf das sehr natürliche Gesühl der Bevölkerung, welche »uemals dulden könnte, das«? man unter dein Namen der Men schenliebe etwas durchaus anderes thue. Die ,jAg. Stesani' meldet aus Massaua vom 5>. ds.: )tach dem Siege am 2. ds. lehrte
Abtheilung der russischen Gesellschaft vom rothen Kreuze wird in vierzehn Tagen nach Neapel abreisen, um die dort aus der Erythräa eiugctrosfcnen italienischen Ver wundeten und Kranken zu pflegen. Die genannte Gesellschaft wird demnach beiden kriegführenden Parteien in gleicher Weise Dienste erweisen, womit jede politische Parteinahme, die der russischen Regierung gänzlich unerwünscht wäre, vermieden erscheint. (Nach einer der „P. C.' vorliegenden Meldung aus Rom wurde die russische Gesellschaft
vom rothen Krenze italienischer- seitS, mit Rücksicht auf die der italienischen Gesellschaft vom rothen Kreuze bereits zutheil gewordene Unter stützung, telegrahisch ersucht, von der Entsendung einer Abtheilung uach Neapel abzusehen). Aus dem gleichen Grunde, nämlich um ihre Unparteilichkeit in dem zwischen Italien und dem NegnS Menelik anSgebrochenen Ltriege zu docuiucinicren, soU d»e rutsche Regierung, wie der Eorrespondent ersährt, den Wnnsch anSgesprochen haben, dass der NegnS keine Specialmission