Johann, Winklerbauer. Oberlana; Großrubatscher Josef, Kaufmann. St. Ul rich; Gutweniger Alois. Kaufmann. Meran; Hellweger Anton. Kaufmann. Welsberg; Herzum Wenzel. Bankier. Untermais; Heufler David, Bäcker. Bozen; Hillebrand Peter, Bauer, St. Pankraz; Nirn Edmund, 'Privat. Oberlana; Hölzl Matthias. Guts besitzer, Algund; Inn erebner Paul. Hotelier Bozen; Jordan Johann. Tapezierer. Meran; Karner Ainbros. Wirt. Glurns; Ladurner Artur. Drogist, Meran; Neubert August, Besitzer, Obermais; Pacher Ernst
. Maurer meister, Bozen; Peer Johann. Pferdemetz ger, Bozen; Pegger Emil. Kaufmann, Latsch Pölt Albert. Kaufmann. Welsbercr- Raiser Leonhard. Weinhändler. Girlan; Rauchen- egger Peter. Bauer. Rodeneck; Reiterer Alois, Bauer. Voran; Ritter ?'naz. Buch halter, Bozen: Röggla Franz Eduard, Wemhändler, Tramm; Seebacher Anton, Besitzer, St. Michael-Eppan; Spitaler Joq.. Metzger, Obermais; Stimpfl Josef. Wein Ihändler. Tramin: Tutzer Heinrich. Oekonom Gries; Valentin August, Wirt. Brixen
in Betreff der Viehmärkte und des Viehver kehres erlassen: 1. Die Bestimmungen der Verordnungen vom 25. August 1919 Num- mero 23995/5, 24. Jänner 1920. Nr. 2525 und vom 9. Februar 1920 Nr. 6661 sind au- der Viehmärkte in den politischen Bezirken Bozen-Stadt, Bozen-Land. Meran. Schlün ders, Eavalese, Eles, Primiero. Rwa, Ro- vereto-Stadt. Rovereto-Land. Trient-S^adt und Trient-Land gestattet. 3. Es ist der Marktauftrieb von Vieh verboten, das aus Bezirken stammt, in denen die Mhaltung von Märkten
nicht gestattet ist; überdies ist der Auftrieb aus solchen Gemeinden unter sagt, welche infolge Bestehens von Tierseu chen. Viehverkehrsbeschränkungen unter worfen sind. 4. Es ist streng verboten, auf Märkte Vieh aus den Provinzen des Kö nigreiches zu treiben, bevor selbes nicht die Beobacktungszeit im Sinne der Verordnung vom 25. August 1919 Nr. 294730 mit gün stigem Erfolge überdauert hat. 5. Tiere, die am Markte erworben wurden, können in irgend eine Gemeinde des obbezeichneten Gebietes, wenn sie srei
tirol. Meran, haben sich nunmehr auch die Bezirks krankenkassen in Kaltern und St. Ulrich-Groden angeschlossen. Hufschmiedepriifung. Jene Personen, welche ein Zc-ugnis ihrer Befähigung für die Ausübung des Hufschwiedgewerbes im Sinne der Min.-Veror^nung vom 27. August 1873 R.-G.-Bl. Nr. 140 erlangen wollen, haben die vorgeschriebene Prüfung am 21. Juni 1920 in Trient bei der hiezu bestellten Prüfungskommission abzulegen. Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich bis zum 5. Juni l. Z. zu erfolgen