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Dolomiten
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Seite 6 von 16
Datum: 29.11.1930
Umfang: 16
: Bei Deutsch- matrei sind drei Burschen, die Brüder Lener und Franz Riedl, wegen zahlreicher Cin- bruchsdiebstähle verhaftet worden. Einer der Verhafteten steht im Verdachte, an dem am Redakteur Gufler verübten Raubmorde be teiligt gewesen zu sein. Volkswirtschaft HMeunsen in -er Steuer Einhebuns Bessere Verständigung der Sleucrträger. — Entgegenkommen bei Abfertigung der Par- kelen. — Herabsetzung der Verzugszinsen. In der „Gazzetta Ufficiale' vom 22. Nov. ist das Cesetzdekret vom 6. November 1930

. Diesen Beschwerden kommt das neue Gesetzdekrst möglichst entgegen. Es enthält zudem Ab änderungen der Bestimmungen über die Pfändung und Steuerexekution, die, ohne die berechtigten Interessen der Steuerträger zu verletzen, das Verfahren beschleunigen sollen. Wir führen die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzdekretes, soweit sie die Steuer träger selbst interessieren, kurz an. Die Zustellung der Steuervor- schreibungen (Eartelle) und der Zah lungsau ngsaufträge kann in allen Gemeinden, in denen sich keine Prätur

befindet, außer durch den Amtsboten des Stcuerpächtsrs, auch durch den Gemeindedicner oder durch den Amtsdiener des Friedensrichters erfolgen. Die Stsuervorschreibungen können überdies den Parteien mittels rekommandierten Briefen zugestcllt werden. Damit den Steuerpächtern genügend Zeit zur Verständigung der Parteien bleibt, be stimmt das Gesetz, daß ihnen die Steuer rollen mindestens 30 Tage vor Ende der ersten Steuerrate zugestellt werden müssen. Wenn die Steuerrollen verspätet zugestellt

werden, verschiebt sich mit Zustimmung der Finanzintendanz die Steuerzahlung um -inen Termin, doch sind die Steuerträger verpflich tet, die erste und zweite Steuerrate auf ein mal zu bezahlen. Die Gemeinden müssen von i-tzt an schon bis zum 10. des nächsten Steuerzahlungs termin vorhergehenden Monates die Steuer rollen in der Gemeindekanzlei auflegen und die Steuerträger auf die Zahlungsverpflich tung aufmerklam machen. Die CraLo- zungssteuerrollen sind schon bis zum 10. Jän ner, bezw. bis zum 10. Juli

folgenden Steuerrate (bisher 8 Tage) zu stellen. Die Zahlungsaufträge müssen den Jahresbetrag jeder einzelnen Steuer und den Betrag jeder Rate enthalten. Die Verzugszinsen für verspätete Steuerzahlung — an Stelle der bish-rigen „Strafgebühr (Multa)' ist jene der Verzugs zinsen getreten — ist auf 2% herabgesetzt, wenn die Partei die Steuerrate binnen drei Tagen nach Beendigung der Zahlungsfrist, das ist bis zum einschließlich 21. jedes Monats, bezahlt. Bei späterer Zahlung ist auch weiterhin

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 28.03.1922
Umfang: 8
mit ISO—Zll) bezahlt. — Eastelnuovo Belbo: hrnsichilich der gewöhnlichen Tischweine ist die Lage unverändert: dagegen zeigt sich auf dem Markte für wahrhaft edle Weine ziemlich gute Nachfrage: vor allem richtet sich die Aufmerksam keit der Käufer auf seine Ware, wie Barbera und Mutateller. für welche bedeutende Preis- tzerhöhungen eintraten: Tischweine notieren' mit IM bis lkX). IZgrädiger Barbera 27l> bis AÄ): Muskateller ZA) bis Zll): Steuer zu lasten des Käufers. — Volle Scrioia: Besserung

auf dem Mark«:, zahlreiche Vorläufe zu Preisen, die sich halien: N bis l2grädiger Dolcetto 180 bis AS, ll- b'S l2grädiger Weißwein lRI bis AN: alles per Quintal, ausschließlich Steuer. venezien. Triest: Völlige Ruhe: Preise im Anziehen. — Dolo: starke Tätigkeit: Preise im Anziehen: Pattaresca IM bis IM: Clinton WS bis 13.^: Eorbino l-w bis ISS: alles per Quintal, Steuer zu Lasten des Perkäufers. — Feltre: Clinton 80 bis KAI: Nostrano. weiß und rot, lttO bis 2^V. — Monselice: Zeichen beginnender Tätig keit

: Mailänder Käufer schließen Beschalle ab: Tonselve und Vagnolli notieren ZW franko Ver ladestation, einschließlich Steuer: Besitzer verlan gen bereits mehr und die erhöhten Preise schei nen ihnen auch gewährt zu werden. — Negrar Va l p a ! i c e l l a: Einsetzen einer wenn auch noch nicht bedeutenden Nachfrage. — Vene dig: Ruhe, wie seit Wachen, dagegen ist der Markt im benachbarten Dolo sehr lebhaft, wo auch Verkäufe nach Frankreich getätigt wurden: lv'-grädige Corbinelli werden mit ISO ab Kel lerei

, einschließlich Steuer abgeschlossen, für dritte Qualitäten und nicht haltbare Ware sehlr dagegen die Nachfrage, rein nominell? Preise von S bi? lZ per Hektograii. — G r a n l n a: infolge grö ßerer Kaufwilligkeit Norditaliens hat sich der hie sige Markt etwas belebt: alkoholreiche und dun- kelsärlnge Weine sind stark gesragt: sie werden bis 17 Lire per Hektograd angeboten. — Lecce: größere Lebhaftigkeit aui Sem Weinmarkte: be sonders Norditalien kauft: für ausgezeichnete Ware zu zirka 14 Grade

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 14.12.1926
Umfang: 10
Faktor ist. !DIe Bedürfnisse der neuen Gesellschaft sür Mutter- und Kindheitsschutz werden annähernd c»Uf ewige zehntausend Millionen Lire bewertet. Dieser Btlanznotwendigkeit 'der Gesellschaft kann mit Leichtigkeit geholfen werden, wenn auch der Beitrag der Junggesellen In beschei denen Grenzen gehalten wird. Man schätzt die Zahl der mehr oder minder freiwilligen Jung- gcMen zwischen 2ö und 66 Jahren aus über 2 Millionen, vielleicht sogar 3 Millionen. Die praktische BurchMvung der neuen Steuer

wird natürlich <W^ Schà'rlziMen ^ stkchen. Wenn man sie i'., sozialen Standpuniklte betrachtet^ so bedeàt sie einen Ansporn Eh» knd wir Hebung ves Familienlebens. Die neue Steuer dürfte logischerweise flir die nicht In Anwendung kommen, die aus Grün den höherer Natur, die nicht von ihrem Willen akhängen, ehelos bleiben. Die Steuerfreiheit würde somit in zahlreichen Fällen, eintreten lind nicht blaß den Priester, denen das Zölibat durch die Staatsreligion zur Pflicht gemacht wird, und den Verlls

der Steuer anbelangt, so ist bereits gesagt worden, daß sie sich In be scheidenen Grenzen halten wird, mid sie wird wahrscheinlich ansteigend abgestuft werden, von 25 bis 40 oder -t5 Jahren u>W -fallend -von 40 oder 46 Jahren bis l?5. Es werden auch die ökonomischen Verhlàlsse der einzelnen Steuer träger berücksichtigt werden und es wird ein Zui'ich'ng für jene eingeführt werden, die auf Grund der anderen Stouerrollen als bemittelt gelten. Vom technischen Standpunkt m»s weist die Beimessung

der Besteuernden und die Auf stellung der Steuerrollen >kelne besonderen Schwierigkeiten aus. Es genügen die Audeich'- nuiM'n des Meldeamtes und die Rollen der direkten Stenern. Die Stielen sür die Durch führung der neu e >i Steuer werden etwa 16 oder ,^.age in Anspruch ivchmeii, nachher kann das Reglement auch in seinen. Details fertig- gestM werden und somit die nenie Steiner mit 1. Januar In Kraft treten, wie dies auch vor gesehen Ist. ' Uli.,«««»« Zeichnet Nationalanleihe!

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 09.03.1923
Umfang: 4
die Bot schaft ein — Frankreich kompromittierendes Dokument in Händen hätte... Das dunkle Los der Italiener in Tunis. Auf Grund einer Reihe von Verordnun gen der Regierung in Tunis, hinsichtlich der Kriogsgcwinne haben sich die dort ansäßigen Italiener zur Wahrung ihrer nationalen In teressen an die „Loga Italiana' gewendet. Obschon die Italiener von jeder Kriegs gewinnsteuer nach der vorhergegangenen Befreiung der spanischen Staatsbürger von dieser Steuer ebenfalls als 'befreit zu betrach ten find

, hat die Regierung von Tunis den dort ansässigen Italienern nur eine Stun dung dieser Steuer zugegeben, gleichzeitig aber ihre Immobilien damit hypothetiert, zu großem Nachteil derselben, da sie auf diese Weise über ihre Güter nicht frei verfügen können. Die „Loga Italiana' ist sofort beim Ministerium des Aeußeren vorstellig gewor den und> verlangte dort eine energische Ak tion. damit diese Frage rasch und gründlich erledigt werde. Nach den zuletzt eingelau fenen Nachrichten scheint es, daß die Ange legenheit

hierzu bekannt, daß die Angelegenheit untersucht und die Schuldigen bestraft worden seien. Gleichzeitig warnt sie vor Exzessen nationalistischen Haders, die gegenwärtig nur schaden können. Italienisches Rotes kreuz. Nachdem die Steuer- und Verwaltungsangleichung der neuen mit den alten Provinzen zum Teile erfolgt ist, hat es das italienische Rote Kreuz für gunstig göfunden, auch «inen anderen Zweig seiner Tä tigkeit aus die neuen Provinzen auszudehnen, und zwar die Sammlung der Papierabfälle

deren Vor- und Nach teile verhandeln, weil bei diesen Verhandlunge' zu Tage treten würde, daß alle Argumente g«' ven die Bereinigung, vorgebracht bei der ,,gro' ßen Obermaiser Steuer- und WähleroersanM' lung', a-us Entstellungen über die Vermögens' und «Finanzlage der Stadt Meran gründen. Durch diese Entstellungen war es aber eben 8°' lungen, Stimmung zu machen und eine sog«' nannte Volksabstimmung zu inszenieren, welche jedoch keinen weiteren als rein privaten Charak ter besitzt. Die Berufung

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Volksbote
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Seite 4 von 12
Datum: 18.05.1928
Umfang: 12
. Alle diese letztgenannten Bauten aber dir nach dem 25. August 1925 begonnen wurden, haben nur mehr Anspruch auf eine vollkom- inene Steurrsrei-Heit von zwei Jahre, wäh rend vom dritten Jahre an «in Fünfzehntel der Steuer und in jedem weiteren Jahr« um ein Fünfzehntel mehr bezahlt werden muß. sodaß die volle Steuerleistung erst im 18. Jahre nach der Fertigstellung eintritt. 4. Werkstä tten und Fabriken m-rden. wenn sie ausdrücklichst nur dem Zwecke dienen sollen, für den sie errichtet sind, bekanntlich

nicht mit der Gebäudesteuer, sondern zugleich mit der Ricchezza Mobile- steuer jenes Betriebes, für den sie dienen, be steuert. Für fte gewährt der Gesetzgeber jetzt keine Steuerbefreiung mehr. Sobald ein solcher Neubau, der als „Opificio' anzusehen und dessen Erträgnis mit d°r Ricchezza Mo bilesteuer besteuert wird, benützt- wird, wird fein Erträgnis zusammen mit dein gesamten sonstigen Reinerträge der betreffenden In dustrie der Steuer unterzogen. Derartige Neubauten genießen also einerseits den Vor teil

. daß ihr Erträgnis anstatt der 25%i«en Gebäudefteuer mir der 16% Ricchezza Ma- bitefteuer unterzogen wird, anderseits aber haben sie keinen Anspruch aus hie Steuer begünstigungen die oben unter 3. angeführt sind und die' allen sonstigen rein geschäft lichen Zwecken dienenden Neubauten zukom men, welche nicht als Werkstätten und Fa brik (Opofici) angesehen werden können. 5. Schließlich muß noch erwähnt werden, da alle jene Neubauten, welche am 1. Jänner 1924, als die italienische Steuergesetzgebung Aurrug ms vem

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Der Burggräfler
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Seite 10 von 10
Datum: 23.12.1921
Umfang: 10
gemacht, daß mit dem demnächst zur Verlautbarung gelangenden kgl. Gesetzesdekrete vom 6. Dezember 1921 BL 4159 die bestehenden Vorschriften Über die Fahrtare für Kraftfahrzeuge jeder Art und für Motorboote einige Tarif-Abänderungen erfahren. Für die zum Privat gebrauch bestimmten Automobile ist eine 45prozentige bis 56prozentlge Ermäßigung der bestehenden Steuer vorgesehen. Auch für dle ausschließlich für den Remlsen- dienst, bezw. öffentlichen Platzdienst bestimmte Automobile, für dle organisierte

Taxis, für dle mit Pneuma bereiften Last-Automobile und AutobuS, sowie für Motorräder wurde eine besondere ennäßigte Besteuerung eingeführt. — Befrett von jeder Steuer find Automobile mit elek trischen Motoren inländischer Erzeugung. Eine besondere wichtige Neuerung besteht in der Berechtigung, öle betreffende Iahressteuer erst in dem Zeitpunkte, in welchem die Kraftfahrzeuge aus den Remisen weg in Verkehr treten, entrichten zu können, bezw. in der Fest setzung einer entsprechenden Ermäßigung

dieser Steuer je nachdem dieselbe im 2., im 3. oder im 4. Quartale des Jahres 1922 zur Entrichtung gelangt. Auch die Bestimmungen über die Uebertretungen der Fahrtaxe wurden einer entsprechenden Abänderung unterzogen, und in einzelnen Fällen dle betreffenden Strafen heruntergesetzt. Nähere Auskünfte können von den interessierten Parteien bei den betreffenden Steuer ämtern clngeholt werden. Sport. (Wintersport-Veranstaltungen in Süd- tirol.) Der Touring-Klub Jtallano. der das Gebier seiner großen Wintersport

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 23.12.1920
Umfang: 8
Produktionen und d.-rgl., um Offenhaltung von Gastgetverbebetri'ben, Kaffer- Häusern u. dgl. über die polizeiliche Sperrstunde, Gesuche zur Ausstellung von Sehenswürdigkeiten, zu turnerischen Aufführungen, Konzerten u. dgl., nicht gerichtliche Gesuche um Kllndm'achungen öffent licher Versteigerungen (Lizitationen) und andere mehr, Beschwerden und Rekurse in Swuerangelegenhviten und die tzw e iten Beschwerden und Rekurse in Steuer-Irnd Gebührrnangelegenheiten ugterl-iegen dem Stempel

von L. 1, wenn die Steuer oder Gebühr beit Betrag von L. 100 überschreitet, > L. 0.50, wenn die Steuer oder GMhr den Betrag von S. 100 nicht überschreitet. Stempelfrei sind die ersten Rekurse und Beschwer den gegen Stempel- und unmittelbare Gebührenvorschreis bungeu; Berufung gegen Einkommerzsteuerv'eranlagitn- gen, Kiiegsgewinnsteuer. n Uebertretungcn gegen die neuen Stempelvor- schristen werben im Sinne des italienischen Stempel- geseßeS vom 6. Jänner 1918t Nr. 135 und folgende.be handelt. ' Ter Wirkungskreis

1. a) durch daÄ Steuer- amt oder durch den Notar mittels Aufdruck der betref fenden Amtsstampiglien entwertet? den Stempel in den Protestprotokollen der Notare entwertet ausschließlich dasl Steueramb Für die gerichtlichen Wechselproteste blei ben die bisherigen Vorschriften in Kraft (bsS L. 400 Stempel L. 6.; über L. 400 Stempel L. 12). (Fortsetzuna folgt.) Einigung im Zettungs- und Buchdruck- gewerbe Deutschsüdlirols. In einer gestern nachmittags in Bozen ftattgefun- denen Sißung der Tarifkommission

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 12.07.1927
Umfang: 6
Turnveranstaltung in Trento. Genehmigung folgender Steuerlisten: Bieh- sleuer, erste Ergänzungsliste 1927, Miètwert- steuer idem, Gewerbe- und Verkausssteuer Er gänzungsliste 1924, 25, 26: Vierte Ergän zungsliste 1923 - 1926, erste Ergänzungs liste 1927, Dienstboten-, Klavier- und Bil lardsteuer. Erste Ergänzungsliste 1S27, zweite Ergänziingsliste 1926. Hundesteuer zweite Er- gänzungsliste 1926 und erste Ergänzungsliste 1927. Ernennung des Herrn Angelo Betta zum ^effektiven Vertreter der Gemeinde im Provin

der Pensions- und Für sorgebeiträge) aus einen niedrigeren Betrag als 25.000 Lire herabgesetzt wird, so muß die Ergänzungssteuer von den Zahlungsstellen di rekt abgezogen werden und nicht in den Steuer listen aus Namen der betreffenden Angestellten eingetragen werden. (Ausgenommen im Falle, daß dieselben es verlangen sollten.) Um eine doppelte Steuerentrichtung zu ver meiden, ist es also notwendig, daß sämtliche Beamte, die infolge der oberwähnten Reduzie rung in die Lage kommen, einen Gehalt unter 25.000

, daß in den Füllen, wo die Reduzierung der Teuerungszulage nicht als Folge hat, den Gehalt unter 25.000 Lire herab zusetzen (unter Abzug der Pensions- und Für sorgebeiträge), die E!ntr»gung in den Steuer listen für das ganze Triennium weiter auf recht bleiben muß und erst nach dem Ablauf des Trienniums können irgend welche Abänderun gen in den Eintragungen erfolgen. Die Bezirkssteuerämter werden jedenfalls den Interessenten mit näheren Aufklärungen in jeder Weise entgegenkommen. Aerzkliche Visite für die Sinder

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