- oder Guthabensbestätigung unter gleichzeitiger Abschreibung des Betrages im Einlagebüchel als Rückzahlung. 8 6. Jeder Einleger erhält nach einer im kurzen Wege erfolgten Rückzahlung vom Postsparcassen-Amte eine Bestätigung über sein verbleibendes Guthaben (Guthaben-Bestätigung, Drucksorte Nr. 57 a), auf Grund welcher er von neuem eine Rückzahlung in kurzem Wege verlangen kann. ß 7. Außer diesem Rückzahlung?«Verfahren in kurzem Wege, bleibt es dem Einleger unbenommen, auch die Rückzahlung bis zum volle» Betrage
ge währleistet ist, trotzdem auf Grund eben dieses Rech tes der deutsche Schulverein unter den in der , Diaspora ' lebenden Deutschen CiS- wieTransleitha- nienS Lehranstalten in Menge gegründet hat, resp, zu gründen fortfährt, stellten sim gewisse Kreise an, als stände in Wien das Deutschthum in Gefahr, bloß weil ein czechischer Verein eine Schnle seiner Zunge stiften wollte, die obendrein, wenn wir recht unterrichtet sind, bisher noch immer nicht ins Leben getreten ist. Aus dem Wiener Gemeinderath nahm