, widrigenS dies« Nachlaßsache mit den übrigen Er ben wird verhandelt werden. K. K. Landgericht Klausen, den 17. Aug. 1342. v. Chizzali, Landrichter. 1 Edikt. Nr. 2733 Vom k. k. Landgerichte Neumarkt wird hiemit öf- fentlich bekannt gemacht, daß Anton Strasser, ein Sohn des Peter Straffer und der Anna Stra»er von LZranzoll, geboren am 29. November 1730, welcher mit Edikt vom 25. November 1340 ausgefordert wurde, von seinem Le ben und Aufenthalte Nachricht zu geben. nunmehr
, da man von ihm nichts in Erfahrung bringen konnte, auf Ansuchen seiner Erben alS todt erklärt werde. K. K. Landgericht Neumarkt, den 11. Aug. 1842. . Hr. Landrichter legal abwesend. Spi'ß, Akluar. Krapf. 1 Vorrufu'ngS-Edikt. ThadauS Hendl von Neilh, di'cßfeitigen Landge richtes, wird hiemit aufgefordert, binnen einem Jahre vor daigem Landgerichte zu erscheinen, oder sein Leben und Aufenthalt anzuzeigtn, widrigens derselbe auf wei teres Ansuchen todt erklärt, und sein Vermögen den sich legitimirenven Erben eingeantworlet
fl. N. W. Bei welcher Versteigerung auch Anböthe unter dem AuSrufspreise angenommen werden. K, K. Landgericht Kältern, den 11. Aug. 1342. Stöckl, Landrichter. - Vonderstroßen, Adjunkt. 2 Edikt. Nr. 2310 Vom k. k. Landgerichte Ncumarkt wird hiemit öf fentlich bekannt gemacht, daß auf Ansuchen deS Johann Kaneider, ArmenfondSkassier von Neumarkt, die öffent liche exekutive Versteigerung des dem Florian v. Fioresi gehörigen ebendort gelegenen Grundstückes, sogenannt der Teisenanger, Kat. Nr. 260.bewilliget, und zu deren Vornähme
keiner Wasser- oder MUrgefahr ausgesetzt ist, und gränzt 1. an daS Lorenzinische und daö Gut des Florian v. Fioresi, 2. an die Landstraße, 3. andasPüh- lerische und Wohlgemuth'sche Gut, und 4. an den Rigl- weg. ES zinSt jährlich der Kirche zu Vill 30 kr., und der Kuratie- und Pfarrkirche Neumarkt 2 fl. T. W. Der AuSrufSpreiö ist der gesetzlich erhobene Schä- -tzungswerth von 3327 fl. 15 kr. R. W. Die Bcdi'ngnisse können zu den gewöhnlichen AmlS- stunden in dieser ÄmtSkanzlei eingesehen werden. Zugleich
werden würden. . Auch hat jeder in diesem Gerichtöbezirke »ich! wohn hafte Gläubiger in seiner Anmeldung eine hier wohn hafte Person j der die gerichilichen Verordnungen zuzu stellen sind, umso gewisser anzuzeigen, als widrigenfalls für den angemeldeten Gläubiger, ver eine solche Person nicht angezeigt hat, auf seine Gefahr und'Kosten ein Kurator von AmtSwegen aufgestellt, und die gericht lichen Verordnungen lediglich demselben zugestellt wer den würden. K. K. Landgericht Neumarkt, den 4. Aug, 1342. Hr. Landrichter legal abwesend. Spiß, Afluar. Kraps