Lohnzahlung am Dreikönigstag Die Arbeiterkammer Innsbruck und das Landes- Sekretariat des Gewerkschaftsbundes teilen mit: Die Tiroler Landesregierung hat trotz einhelliger Empfehlung des Landeswirtseha'ftsiates, von Amts feiertagen wegen der für die Privatwirtschaft daraus entstehenden Schwierigkeiten abzusehen, den 6. Jänner wieder als Amtsfeiertag erklärt, Die Regelung der Lohnzahlung in der Privatwirtschaft sollte von der Wirts eh a ft sk a m mer mit der Arbeiterkammer vereinbart
. Am 10. Oktober 1947 schrieb der Obmann das Arbeiter- und Angestelltenbundes, Herr Professor Gampcr, in den „Tiroler Nachrichten“ in einem „Auf ruf zu den Betriebsratswahlen“: „Wir vom Arbeiter- und Angestelltenbund vertreten grundsätzlich den Standpunkt: Sthatsleben und Wirt schaftsleben sind zwei ganz getrennte Gebiete mit ganz verschiedenen Aufgaben. Wir verlangen eine saubere Trennung von Politik und Geschäft, Äus Stadt Wetterbericht der Wetterwarte Innsbruck Vorhersage (gültig bis Samstag abend) : Wolkig
79 cm, 9 cm neu, Pulver; Hafelekar 285 cm, 25 cm neu, Pulver; Seegrube 235 cm, 15 cm neu, Pulver; Pätseherkofel 100 cm, 15 cm neu, Pulver; Innsbruck 15 cm, 10 cm neu, Papp; Kitzbühel 60 cm, 15 cm neu, Pulver; Hah nenkamm 138 cm, 15 cm neu, Pulver; Kufstein 22 cm, 8 cm neu, Pulver; Bergstation Wild- schönauer Skilift 110 em, 5 cm neu, Pulver. Kd Msntag Tiroler lebensBüitielftartei in Ostürol Mit 4. Jänner verlieren alle Kärntner Bedarfs nachweise in Osttirol ihre Gültigkeit, außer den j Abschnitten über Zucker
der Wirtschaft* zu übertünchen suchen.“ Wahrlich, die OeVP und die „Tiroler Nachrichten“ haben es nicht leicht. Selbst die Vergeßlichkeit ihrer Mitmensehen unterstützt sie nicht in der schweren Auf gabe, die Interessen der Geldsache und die der hungri gen Arbeiter unter einen Hut zu bringen. Zu bedauern sind nur die unschuldigen Mitgliedsbuchbesitzer dieser Allerweltspartei und die Leser der „TN“, die einmal mehr nicht wissen werden, wem sie nun glauben sollen: Herrn Professor Gamper, der laut der Darlegung
bis 9. Jänner vorzulegen. Die nach dem 4. Jänner eingenommenen Zucker- und Bienen honigabschnitte der 35. Zuteilungsperiode sind mit den Lebensmittelbedarfsnachweisen der 36. Zutei- lungsperiode — aber von diesen getrennt geklebt und verrechnet — vorzulegen. Nach diesen Fristen eingebrachte Kärntner Bedarfsnachweise werden vom Emährungsamt nicht anerkannt. Ab 5 . Jänner (Beginn der 36. Zuteilungs periode) gelten in Osttirol nur mehr die Tiroler Lebensmittelbedarfsnachweise (Lebensmittelkar ten