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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 8 von 12
Datum: 29.04.1922
Umfang: 12
, da gewissenlose Leute durch schlechte, xreisunterbietende Lieferungen von 'Nachahmungen der vorzüglichen Originalprodukte die hiesige Weinwirtschast direkt wirtschaftlich und auch moralisch schwer schädigen. Da ist ein gesetz. li.her Schutz notwendig. Das Gesetz soll aber keinen Zwang darstellen. Es gibt nur den Rah men in dem sich die anständigen Elemente zu- sammcüschliehen und in den Konserzien sich durch selbst gewählte und selbst angestellte Techniker in eigenstem Interesse selbst kontrollieren

, damit aus der bevorzugten Lage wirklich nur gule typische selbstverständlich naturechtc Weine unter dem ge- setzUchcn Mark 'Schutz in Verkehr gelangen. Er schale auch die Spesen der Vereinigungen nicht hoch ein. da mehrere kleinere Äonsorzien sich zu sammenschließen können, bei naturgemäß größe ren Ausgaben sich auf eine grrche Anzahl von Hektolitern Produktion verteilen und damit ver hältnismäßig verringern und jedenfalls nur in Ccntesimi zu rechnen fein werden. Allen besonde ren lokalen Verhältnisse

können in den Statuten Rechnung getragen werden, selbst das Gesetz als solches ist nicht starr gedacht und kann jederzeit den auftretende» Bedürfnissen entsprechend ab- gccinderl werden. Er sieht auch keine besonder« Schwierigkeit, den ganz begreiflichen Wunsch nach gesetzlichen, Schutz des gewiß anzuerkennend:» > Typus „Tirol errveio' durchzuführen, weil ja das Gesetz doch geschaffen wird, um den wirklichen Namen der Weine zu schützen. Es schließe selbstverständlich auch nicht aus, unter dieser allgemeinen

Bezeichnung di« besonderen Lagen, z. B. den „Tiroler Magda- lena' ebenfalls zu schützen. Er bezeichnet die Idee einer etwaige» zwangsweisen Uebersetzung des allberühmten Namens Magdalena in Mad- dalenu als wirtschaftlich u n s i n n i g, direkt als „dumm'. Er führte weiter aus, daß der eigentliche Schutz aller Weinmarken erst die Krö nung durch den Beitritt des Staates zur Ma» drider Konvention findet. Italien sei bisher noch nicht beigetreten, weil dies: Konvention die Zeichnung Champazncr und Coznac

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 6
Datum: 15.02.1923
Umfang: 6
Seite 2 Der Tlroler' Donnerstag, den 15. Februar 1W. wefer Honhy zum 5iönig von Ungarn krönen lassen wolle, wird durch das unga rische Telcgraphenkorrejpondenzbüro demen tier:. -j- Ew italienischer Schritt in Berlin. Der englische „Daily Chronicle' berichtet, daß die italienische Regierung am Samstag einen Schrill bei der deutschen Regierung unter nahm, um eine Lösung der Ruhrsroge herbei zuführen. Dieses Eingreifen Italiens soll in Berlin den besten Eindruck gemacht haben. -j- Der Schutz

der Republik in der Tschecho slowakei. Prag. 15. Februar. Die Regierung hat gestern dem Parlamente den Entwurf des Gesetzes über den Schutz der Republik vorgelegt. Das Gesetz enthält nach Behaup tung der Regierung keine Ausnahmsbestim mungen, sondern zielt nur auf die Zusam menlegung der alten österreichischen und un garischen Gesetze hin, die bis jetzt in der Tschechoslowakei nebeneinander in Kra't standen. In diesem Gesetze werden die Strof- bestimmungen geändert und die Todesstrafe für Hochverrat

abgeschafft. 40 Paragraph? be treffen den Schutz des Lebens des Staats präsidenten u. der Minister. BesondereBcstim- mungen sorgen für die Unmöglichkeit der Wiederaufrichtung der Habsburger-Herrschaft in der Tschechoslowakei. -5- Eine Volksabstimmung in der Schweiz. Bern, IS. Februar. Am Sonntag, 18. Fe bruar, stimmt dos Schweiber Volk über einen Staatsvertrag zwischen Frankreich und der Schweiz wegen der Freizone in Hoch-Sa- voyen und Pais de Gex ab. Außerdem kommt dabei der Schutzhaft-Initiativantrag

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