dasselbe nach Ver lauf dieser Frist für unwirksam erklärt »vürde. K. k. Preisgericht Bozen, Abt. IV, am 9. September 1912. 15/2 Tschurtfch entHaler. G.-Zl. 'I IV 26/12/3 Amortisternngs-Edikt. Auf Ansuchen der Maria Weiß geb. Unter- schweig« r in Pqnzeydors als Vormünder!» ihrer m. j. Kinder Johäiin, Josef, Sigmund. Alois, Maria und Anna Weiß wird das Verfahren zur Amortisierung der nachstehenden, d.r Gesnchstellerin angeblich in Verlust gerateneu Einlagebücher der Sparkasse in Lienz, als: 1. Nr. 34.286, lautend
auf Johann, Josef, Sig mund, Alois, Maria und Anna Weiß, über 60 15 92 d, ,, 2. Nr. 16.588, lautend auf Sigmund Weiß, über 1V X, eingeleitet. ^ ' Der Inhaber dieser Einlagebücher wird daher aufgefordert, seine Rechte binnen 6 Monaten gel tend zu machen, widrigens dieselben nach .Verlaus dieser Frist für Unwirksam erklärt würden. K. k. Kreisgericht Bozen, Abt. IV, am 11. Scptember 1912. 15/2 Tf ch u r tf ch n t h al er m. x. 3 G -Z. ? IV 23/12/3 Amortisierung. Auf Ansuchen des Josef Lobis (beim Weiß