¬Die¬ Frage der Landstandschaft der Universität Innsbruck
Seite 8 von 38
Autor:
Wretschko, Alfred ¬von¬ / besprochen von Alfred Wretschko
Ort:
Ohne Ort
Umfang:
36 S.
Sprache:
Deutsch
Anmerkungen:
Aus : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte ; 61, German. Abt.
Schlagwort:
c.Innsbruck / Universität;s.Landstände
Signatur:
II 122.759
Intern-ID:
1495
bei der Genehmigung in die Fassung: „wo sie liegen' umgestaltet. 1 ) An die übrigen Länderstellen ergingen die nötigen 'Wei sungen erst mittels Hofdekrets am 8. Februar 1791 und zwar in zweifacher Ausfertigung. Eine an die Länder Böhmen, Galizien, Tirol und Yorderösterreich, in denen sich Universi täten befanden — auch Tirol wurde dazu gerechnet, da die Erhebung des vier Abteilungen, zwei Fakultäten und zwei Studien umfassenden Lyzeums zur Universität bevorstand —, die zweite an Inner Österreich, Mähren, das Land
jener Provinz er klärt habe, „wo sie liegen'. Hierbei schrieb er zunächst: „wo ihre G' besann . sich jedoch dann der erwähnten textlichen Änderung, tilgte die Buchstaben „ihre G' und setzte nach „wo' die Wörter „sie liegen' (IAW IV H 4, Nr. 92). Dort auch das Konzept eines Hofdekrets vom 8. April 1791 an das Konsistorium der Wiener Universität, in welchem der Aufnahm e der Universitäten in die Stände jener Länder gedacht wird „in welchem die Universität liegt'. B arth I 188 mit falscher Datierung. Vgl