10 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Pädagogik, Unterricht
Jahr:
[1920]
¬Die¬ Frage der Landstandschaft der Universität Innsbruck
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/1495/1495_34_object_4673213.png
Seite 34 von 38
Autor: Wretschko, Alfred ¬von¬ / besprochen von Alfred Wretschko
Ort: Ohne Ort
Umfang: 36 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte ; 61, German. Abt.
Schlagwort: c.Innsbruck / Universität;s.Landstände
Signatur: II 122.759
Intern-ID: 1495
herstellung des Stimmenglei chmaßes auf der Prälaten- und dor Adelsbank. 1 ) IV. Als Tirol wieder zu Österreich kam, hatte Innsbruck« hohe Schule abermals nur den Rang eines Lyzeums, doch wurde alsbald von verschiedener Seite die Wiedererhebung der Anstalt zur Universität erbeten. Schon damals erörterte der Rektor des Lyzeums in einem Berichte an das Gruber- nium auch die Frage dor Landstandschaft der Hochschule. 2 ) Als sie 1826 ihre frühere Grestalt erhielt, war für ihren Repräsentanten

in der ständischen Landesvertretimg, die Franz I. im Jahre 1816 den Tirolern gewährt hatte, kein Platz. Denn die 13. Stimme auf der geistlichen Bank ge hörte dem adeligen Damenstift in Innsbruck. 3 ) Der aka demische Senat selbst unterließ auch jedes weitere Einschreiten und so fehlte noch am Postulatskongreß von 1847 ein Ver treter dèr Universität. Inzwischen hatten die Rektoren von Lemberg und Prag Zutritt zum Landtage; ihrer Kronländer erhalten». Zwar hatte die Landesverfassung Galiiaiens von 1817

die Universität nicht berücksichtigt, und auch ein vom aka demischen Senate unter Berufung auf das wiederholt erwähnte Hofdekret vom 8. Februar 1791 gestelltes. Ersuchen wurde von der Landesstelle mit dem Hinweise auf das kaiserliche Patent über die Reorganisation der Stände abgelehnt. Am 1. Juli 1820 richtete aber der Landesausschuß selbst im Wege des Guberniums an den Kaiser die begründete Bitte, die Universität „in die Ausübung' des ihr schon von Leopold II. 1791 verliehenen Privilegiums „einzuführen

' 5 . Auch die ver einigte Hofstelle sprach sich in diesem Sinne aus, worauf der Kaiser am 2. November 1820 der Universität die Land standschaft verlieh. 4 ) In Böhmen hingegen faßten die Stände *) Vgl. das HofdeTiret vom 27. Dezember 1790 ZI. 3024 und das Konvokatormm für den engeren Ausschuß vom 10. August 1791, sowie aas Hofdekret vom 25. Oktober 1791 ZI. 2049 im StAI, ferner Bider- m an n 184 ff. 2 ) Probst 300ff, 3 ) Patent vom 24. März 1816 im Tiroler Boten (1816) S. 33 und MPerd 2076. •»J Akten imUAW

1
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Pädagogik, Unterricht
Jahr:
[1920]
¬Die¬ Frage der Landstandschaft der Universität Innsbruck
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/1495/1495_8_object_4673187.png
Seite 8 von 38
Autor: Wretschko, Alfred ¬von¬ / besprochen von Alfred Wretschko
Ort: Ohne Ort
Umfang: 36 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte ; 61, German. Abt.
Schlagwort: c.Innsbruck / Universität;s.Landstände
Signatur: II 122.759
Intern-ID: 1495
bei der Genehmigung in die Fassung: „wo sie liegen' umgestaltet. 1 ) An die übrigen Länderstellen ergingen die nötigen 'Wei sungen erst mittels Hofdekrets am 8. Februar 1791 und zwar in zweifacher Ausfertigung. Eine an die Länder Böhmen, Galizien, Tirol und Yorderösterreich, in denen sich Universi täten befanden — auch Tirol wurde dazu gerechnet, da die Erhebung des vier Abteilungen, zwei Fakultäten und zwei Studien umfassenden Lyzeums zur Universität bevorstand —, die zweite an Inner Österreich, Mähren, das Land

jener Provinz er klärt habe, „wo sie liegen'. Hierbei schrieb er zunächst: „wo ihre G' besann . sich jedoch dann der erwähnten textlichen Änderung, tilgte die Buchstaben „ihre G' und setzte nach „wo' die Wörter „sie liegen' (IAW IV H 4, Nr. 92). Dort auch das Konzept eines Hofdekrets vom 8. April 1791 an das Konsistorium der Wiener Universität, in welchem der Aufnahm e der Universitäten in die Stände jener Länder gedacht wird „in welchem die Universität liegt'. B arth I 188 mit falscher Datierung. Vgl

2
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Pädagogik, Unterricht
Jahr:
[1920]
¬Die¬ Frage der Landstandschaft der Universität Innsbruck
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/1495/1495_30_object_4673209.png
Seite 30 von 38
Autor: Wretschko, Alfred ¬von¬ / besprochen von Alfred Wretschko
Ort: Ohne Ort
Umfang: 36 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte ; 61, German. Abt.
Schlagwort: c.Innsbruck / Universität;s.Landstände
Signatur: II 122.759
Intern-ID: 1495
So besteht kein Zweifel, daß Leopold II. nacli dieser althergebrachten Rechtsanschauung auch unserer hoheil Schule die Landstandschaft erteilen und ihre Eintragung in die Landtafel auftragen durfte. Sie wäre ihr daher schon nach dem verlautbarten Wortlaut des Hofdekrets vom 8. Februar 1791 zugekommen, wenn sie damals nicht nur Lyzeum gewesen wäre. Es läßt sich aber auch die weitere Folgerung ziehen, daß sie mit ihrer Wiedererhebung zur Universität im Sinne dieses Hofdekrets ipso jure die Land

standschaft erhalten hat und daher, auch wenn sie keinen Grundbesitz im Lande ihr eigen nennen konnte, der Matrikel einzuverleiben war. Würde man sich jedoch im Gegensatze zur Praxis auf den strengen Wortlaut der Resolution des Erzherzogs Maximilian von 1603 stellen, so hätte die Re gierung nach Wiederherstellung der Universität in dieser Frage von, der Landschaft einen gutachtlichen Bericht einholen sollen, um dann, ohne an eine ablehnende Haltung gebunden zu sein, durch kaiserliches Dekret dem Land

marschallamte oder dem Kongreß die Eintragung in die Landtafel aufzutragen. Aber auch vom Standpunkte der von Kaiser Franz II. mit Hofdirektorialdekret vom 13. Juni 1794 in teilweiser Abänderung der ständischen Anträge erlassenen Matrikel satzungen wäre eine Aufnahme der Universität in den Kreis der Stände durch landesherrliche Yerfügung zulässig ge wesen. Allerdings hat die Matrikeldeputation des offenen Landtages von 1790, als sie in ihrer Plenarsitzung am 19. August den Entwurf von Matrikelsatzungen

4