einem Vvrkrller. 2. Zur ebenen Erde aus drei Zimmern, wovon ei nes heitzbar ist, einem gewölbten und einem nicht ge wölbten Getreirgewölbe, Branntweinküche mitBrannt- wein - und Sechikessel, gewölbten Ansatz nebst Torggl, drei Holzlegen, welche auch zu Stollungen verwendet werden können, nebst dem darober befindlichen Heusta del, dann Hof mit Brunnen. - ' . - 3. Im ersten Stock aus sechs in einer Reihe liegen den Zimmern, worunter fünf beitzbare sind, einer Kü che , einer Kammer und Speisgewölbe, nebst
einem Verschlage. 4. Im zweiten Stock aus sieben Zimmern in einer Reibe, worunter fünf hei'tzbare sind, nebst Hauskavelle ; rückwärts aus einem heitzbaren Zimmern, einer Küche, einer Kammer oder SpeiSgewölbe. 5. Unier dem Dache aus zwei Trockenstätten, sünf Kammern und einer Nauchküche. 6. Ein an dieser Behausung anstoßender Garten, theils Weingut, von 3 3/4 allen Arabern >3 »/»Wiener Klaftern, mit sonderbarem Äusgang in die unlere Zoll gasse. Diese Grundstücke sind luteigen, weil die darauf haftenden