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Lienzer Zeitung
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Seite 3 von 18
Datum: 11.04.1896
Umfang: 18
. ausgeschrieben. Neue Titel für die richterlichen Funktionäre. In richterlichen Kreisen wird, wie man erfährt, eine Petition an das Justiz ministerium vorbereitet, in welcher eine Aender ung der Rangsclassen angestrebt werden soll. Es handelt sich durchaus nicht um „Verleihung' von Titeln und Würde», sondern blos um eine Aenderung der bestehenden alten und veralteten, den modernen Verhältnissen nicht mehr entspre chenden Titulaturen. Was in Versammlungen und Fachzeitschriften früher schon lebhaft erör tert

wurde, soll jetzt aus Anlaß der Reform der Civilproceßordnung in Wirklichkeit umgesetzt werden. Die Adjnncten wollen nicht mehr Ad- juncteii heißen, denn sie sind längst nicht mehr, wie'man aus der Etymologie entnehmen könnte, beigegebene Hilfsorgane, sondern selbstständige Richter, die eigene Referate in Civil- oder Strafsachen führen und die Hauptarbeit bei den Gerichten zu bewältigen haben. Noch we niger entspricht der Titel „Nathsekretär' dem Wirkungskreise und den Agenden dieser Func- tionäre

. denn sie haben mit dem Secretariate gar nichts zu thun. Auch der Titel „Landes gerichtsrath' ist nicht entsprechend, weil die we nigsten Landesgerichtsräthe bei Landesgerichten, die meisten bei anderen Gerichten (Kreis-, Han dels-, Bezirksgerichten n. s. w.) thätig sind. Am meisten sträuben sich die Auscultauten ge gen diese Titulatur, denn sie „hören' nicht mehr, sondern sind, zumal wenn sie die Rich- teramtsprüfung abgelegt haben, selbstständige Functionäre. Nur die Rechtspraktikanten kön nen gegen diesen ihren Titel füglich

nichts ein wenden. Angestrebt wird nun, daß die Aus cultauten, die noch keine Richteramtsprüfung abgelegt haben, „Richteramtscandidaten', die Auscultauten, welche diese Prüfung bereits ab gelegt haben, „Unterrichter' oder „Hilssrichter' genannt werden; demgemäß sollen die Adjuuc- teu „Richter' und die Rathssecretäre „Ober lichter' genannt werden; der Titel „Bezirks- richter soll als zweckentsprechend bestehen blei ben. Statt LundeSgerichtsrath soll der (Titel „Gerichtsrath' (wie in Deutschland) und statt

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