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Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 11.12.1902
Umfang: 8
in religiöser Beziehung zugrunde zu richten beabsichtigen, zu erbringen. — Der Angeklagte wurde von den Geschwornen freigesprochen. Der Prozeß Wolf-SchsIK ist am 6. Oktober beendet worden. Wolf hatte den Dr. Schalk geklagt wegen der Broschüre des letzteren: „Warum ich Herrn K. H. Wolf für ehrlos halte.' — Schaik war schon am zweiten Verhandlungstag vom Schwurgericht in Brüx wegen Ve> jährung von der Ehrenbeleidigung durch diese Broschüre freigesprochen worden. Ferner hatte Wolf den Herausgeber der „Saazer

nationalen Zeitung', Wüst, geklagt, weil dieser die Broschüre Schalks gegen Wolf in seinem Blatt zum Abdruck gebracht hatte. — Im Verlauf des Prozesses haben sich die Gegner in ihrer ganzen Blöße gezeigt. Wolf hat zugegeben, daß er die Tochter des Dr. Tschan verführt und dadurch eine Schlechtigkeit. begangen habe. In der Zuckerkartellfrage konnte er sich nicht reinwaschen; es stand Auslage gegen Aussage. Ebenso war es beim Vorwurf, mit der russischen Regierung unterhandelt zu haben wegen Getreide

der Parteienvertrekr zu zwei Drittel und Wüst die Kosten der Parteienvertreter zu einem Drittel zu tragen. Wolf wird mit Rücksicht auf den Freispruch Dr. Schalks wegen Verjährung der Broschüre verpflichtet, ein Drittel der Ver tretungskosten zu ersetzen. — Der Vertreter Schaik«, Dr. V. v. Berger, hat die Berufung eingelegt. Original-Korrelvondenzen. Abdruck unserer Orig.-Korrespondenz«nnurmitQuellin«rigab» gestattet. Brixen, 9. Dezember. (Maskulinum oder Femininum?) Der hemige „Adventl'-- Mw kt gestaltete

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