, sich vor «Her Welt in unserer fortgeschritten:!! Zeit, l mit dem sonderbarsten Steuerobjekt eine L!öge zu geben. Jedenfalls aber halten wir es für notwendig, Öffentlichkeit und Regie- vmz rechtzeitig aufmerksam zu machen, be- »or das Ungeheuerliche eintritt: die beson dere Besteuerung des Deutschtums in Süd- tiwl. Der Sachverhalt ist folgender: Durch Ge setz vom 14. Juni 1874, Nr. 1961 sind in Ita lien die Gemeinden ermächtigt wollen, «ine Steuer für alle an der Außenseite eines Kruses angebrachten
: Wenn es sich um Aufschriften in fr«mder Sprache handelt, so ist die Steuer obliga torisch und im vierfachen Ausmaß anzu wenden als für jede Kategorie im vorher gehenden Artikel angegeben ist: das Mini mum für jede Aufschrift beträgt 100 Lire. Dieser Artikel ist für Südtirol vollkommen unannehmbar. Er besagt: 1. daß die Gemeinden in Südtirol die Auf- schnstmjteuer einführen müssen: 2. daß die deutschen Aufschriften vier mal so hoch besteuert werden müssen. Dieser Artikel würde also zur Folge haben, das Deutschtum
in Südtirol eine Son- ersteuer zu tragen hätte! Eine Steuer die Nationalität! Eine Steuer auf das Anbrecht jedes Lebewesens: auf seine tat- sachliche Existenz! Man könnte es begreiflich stiden, daß den Trentinern eine Scnderiteuer Agekgt würde als kleines Entgelt für die ^sreiung aus den Krall?n der alten Monar- Aber den Südtiroiern eine Steuer au? Me deutsche Volkszugehörigkeit auszuladen, bürde doch den Verzicht auf Staats- und »>i- ^Mzkunst bedeuten. ^ir wollen damit es durchaus nicht als un- ^lgangig
bezeichnen, daß der Staat auf pemde Aufschriften eine höhere Steuer legt: ^>!> emem so extrem nationalen Staat, wie das faseistische Italien ist, könnte das am auerwenigsten verübelt werden. Aber dos ^ unangängig, daß die Sprache eines im lebenden Volkes bestellt w. Denn dessen Sprache kann nicht als S-stns« Mitteilimg der „B. N.' üb« Dekret ist unrichtig: es handelt nicht von der /uMhnmg der Aufschriftensteuer als Staats- ^7? und ist auch noch nicht für die neuen Prö- «hnewei.'ers