, der an die gemachte Kon- kl/rÄnasse eitle' Fotdtrüttxl jü' s»ell<tt berechtiget' zu sein r'riiine?/,- vit Attinelduiig dttselben mittelst eitler förmlichen Klage wider dies, KorlkUtSMasse bei dieseh, Landesgerichte bis 25. April 1853 so gewiß an zumelden, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch da6 Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu er weisen, als widrigens nach Verlauf des bestimmten TageS Niemand Mehr' gehört tberden, und diejenigen
, sondern 'auch das Recht, «kraft dessen er in diese oder jcke Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigens noch Verlauf des bestimmten Tages Nie mand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre For derung bis dichin tiicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten, Wr Konkursmasse gehörigen Vermögens ohne alle Ausnahme auch dann abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von d«r Masse zu fordern hätten
, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch 'das Recht, kraft dessen er in diese oder -jene Klasse gesetzt zu wer den verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Verssuß deL bestimmten TagcS Niemand mehr gehört werden und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht an gemeldet haben, in Rücksicht ces gesammten Kon kurs - Vermögens 'deS öben benannten Verschulde ten ohne Ausnahme uuch dann abgewiesen sein sollen,! wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht gebührte, oder wenn'sie auch »in-rigenesWut vvn