WirthSbehanfung, 3. an die gemeine Landstraße, und an die Röfchijche Behausung. Hierüber besitzt Hr. Johann Joseph v. Waldbach zu /lalldie Grundgerechtigkeit, und bezieht jährlich an Grund zins 2 st. T. W. iiil Gelde, und wegen zugestandenem Durchbruch 3l> kr.. Mehr die Cat. Nr. 2Z7, so einen Stadel und Stall in sich enthält, hinter der Röschenö Behausung gelegen, qräiizt 1. an daS Hintere Gaßl, 2. und 3. an die Nosen- Wirthöbehausung, und 4. an des Anton Fischnallerö Be hausung. Dieser Effett
das Schloß Reifenstein außer eines kleinen Zipfels über EggS zwischen 2 Holerstanden nächst bei dem Gatter den ganzen Naturai - Feldzehent. Nicht weniger die Cat. Nr. sbo, so nachstehende 3 Stücke in sich enthält: .1. Ein Stück Anger, in dein Garbanger gelegen, im Umfange von SLo3 LH Klaftern, gränzt an den Prenner- Bach, an daS Plürmoos, an Jakob- SteinmayrS Stuck und ?lnna MalstnerinS Grund. li. Aber ein Anger daselbst von gleicher Größe und den nämlichen Angränzungen. c. Ein halber Stadel
Ackerfeld und Wieömahd, gleichfalls Pragels heißend, haltet zusaininen 3>/,4 cz Klaftern, und konfinirt ». an vorbefchriebenes Stück, s. auch dahin, 3. a» Michl PlankS z» NaniingeS Stück und an Johann Ralserö Grund. Hievon reicht man jährlich dem Bürgerspital zn Ster zing , oder vielmehr dem Joseph Ralser zu ^»ülfe 3o kr. T. W. Cat. Nr. 23bci ein Stück Erdreich von 924 lI Klaf tern, gleichfalls Ackerstatt, Dung- und Galtwiesmahd, auch Pragls genannt, gränzt ,. an vorbefchriebenes Stück
- dacherS und an Bach gränzt. Hierüber besitzt der Hr. Alerander Graf Thurn und Taris und das löbl. St. Oswald-Gotteshaus zu Mauls die Grundgerechtigkeit, und eS kommt an Erster» an Grund zins jährlich /> fl. 24 kr. nnd an Letztere 1 fl. 12 kr. zu ent richten. Auch ist damit die Beschwerniß verbnnden, die Lagerer Brücke nach Ersorderniß herstellen zu lassen. Dieses Grundstück wird ausgerufen um L3(> fl. Beding 11 i s s e. 1. Wird jeder an und für sich KaufSfähige zur Ver-- steigeriing zugelassen
. 2. Wird unter dem Schähungs- resp. AusrufSpreise kein ?lnboth angenommen. 3. Werden die Realitäten nur nach i^rer Körperlage hintan gegeben, und für das angesetzte Flacheumaaß wird nicht gehaftet, so wie auch jeder Käufer vom Zeitpunkte der geschlossenen Versteigerung die Wag und Gefahr über nimmt. 4. Steuern und Wüstungen aller Art, so wie die übrigen auf Grund nnd Boden haftenden Lasten, welche nach dem Tage der Versteigerung ausgeschrieben werden, und verfallen, müssen die Käufer ohne Rücksicht des Grun des nnd