war. Der Staatsanwalt hatte ihm vorgeworfen, er sei am 25. Juli nachts auf der Bundesstraße bei Wängle betrunken „neben seinem Fahrrad hergegangen“. Ein Motorradfahrer, der ebenfalls vor dem Richter stand, hatte den Fußgänger in sehr schnellem Tempo zu knapp überholt und erheblich verletzt. Auch der Motorradfah rer hatte eine Gehirnerschütterung davongetragen. Aus Zeugenaussagen ergab sich, daß der Fußgänger tat sächlich betrunken war, sich aber streng an die rechte Straßenseite gehalten hatte. Der Richter
erblickte in dem Verhalten des Fußgängers, der seine Vorsicht nicht zu letzt dadurch zeigte, daß er das Fahrrad gar nicht be stieg, nichts Rechtswidriges. Nicht einmal die Tatsache, daß das Fahrrad nicht beleuchtet war, erweckte in dem Richter Bedenken. Der Motorradfahrer wurde zu drei Wochen strengen Arrests verurteilt. Die Rache ist nicht süß Wie wir seinerzeit berichteten,, überfielen am 26. Juni 1954 die beiden Brüder Josef und Franz Wälder aus In- nervillgraten mit einem „Gehilfen“ den Zollwache