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Tiroler Wastl
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Seite 5 von 8
Datum: 19.03.1930
Umfang: 8
. Der Zufall hat den Mann, nachdetn er seine Beute in Sicherheit gebracht hat, einem Gendarmen! in die Arme geführt. Nun steht er als Angeklagter vor Ge richt. Der Richter : Der Angeklagte leugnet freilich jede Schuld, man hat auch den Raub bisher nicht finden können, aber es existiert das trefflichste Beweisstück. Der Angeklagte hat nämlich bei seinem Einbrüche auch eine Zigarrenkiste erwischt, uird sich nach vollbrachter Tat eine Importe angesteckt. Diese Zigarre ist keine gewöhnliche

, welche der Angeklagte im Munde hatte, mit der ent wendeten idetisch?. Ter Richter: Jawohl. Der Verteidiger: Und wenn die Zigarre nicht mehr existieren würde? Ter Richter: Dann hätte der Angeklagte kollosales Glück, ihm wäre dann tatsächlich nichts zu beweisen. Aber glück licherweise existiert die Zigarre (zum Staatsanwalt). Wür den Sie mir die Zigarre geben, Herr Staatsanwalt? , Der Staatsanwalt: Wie soll ich zu der Zigarre kommen? Ich habe sie nicht. Der Richter lzum Gerichtsschreiber): Wo ist die Zigarre

? Der Schreiber fragt den Gerichtssaal-Wachtmeister: Wo ist die Zigarre? Der Wachtmeister: Ich weiß es nicht. Der Richter: Rufen Sie die Zeugen herein! Es kommen herein: ein Kriminalkommissar, ein Gen- darmerieoffizier und der Gendarm, der den Fassadenkletterer erwischt, hat, dank der Zigarre, die ihn verriet Der Richter: Herr Kommissar, haben Sie die Zigarre bei sich? Der Kommissar: Nein. Der Richter: Herr Leutnant, wo ist die Zigarre? Der Gendarmerieoffizier: Ich habe sie nicht. Der Richter: Sie, Gendarm

, Sie trafen doch den Ange klagten im Walde? Gendarm: Jawohl! Der Richter: Eine große dicke schwärzliche Zigarre mit einer roten Bauchbinde? Der Gendarm: Das weiß ich nicht mehr, wie die Zigarre aussah. Der Richter: Wie war das mit der Zigarre? Erzählen Sie! Ter Gendarm: Er rauchte die Zigarre, und als ich kam, warf er sie weg, obschon er sie gerade erst angebrannt hatte, sie war noch nicht ein Viertels aufgeraucht. Der Richter: Äha. Er warf die Zigarre weg. Und was geschah dann? — Der Gerrdarm: Ich hob

sie auf. — Der Richter: Ausgezeichnet. Und was taten Sie dann? Ter Gendarm: Ich habe daran gerochen. Der Richter: Gut. Und was haben Sie noch getan? Der Gendarm : Dann Hab ich mir gedacht: so enne seine Zigarre, die hafte noch nie in deinen Fingern gehabt, t— Der Richter: Ganz natürlich. Und was taten Sie mit der Zigarre? Bedenken Sie, es ist das einzige Beweisstück in dieser komplizierten Verhandlung. Ter Gendarm: Ich habe sie geroocht! Ter Richter füllt in Ohnmacht, der Gendarm kriegt wütende Blicke und bleibt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 26.10.1922
Umfang: 8
an der Ett- und Maximilianstraße den krummen Weg wieder einmal für richtiger halten. Womit nur neuerdings bewiesen wäre, daß in Bayern nicht die dem Parlament verant wortliche Regierung, sondern andere, vermeint- lich untergeordnete Stellen endgültig bestimmen. Ueber den Zweck des Stelldicheins dieser hohen Herrschaften teilt das Blatt nichts mit, doch zu Die rechtschaffenen Richter. Von Anatole France. Ich habe einmal ein paar rechtschaffene Richter gesehen, sagte Johann Marteau, das war auf einem Bild

von Mabuse zwei rechtschaffene Richter. Sie gehören zu einer verloren gegangenen Art. Ich will damit sagen, es waren fahrende Richter, die ■ im Zuckeltrab aus ihren Pferden von Ort zu Ort ritten. Gendarmen, mit Lanzen und Partisanen bewaffnet, geben ihnen zu Fuß das Geleite. Die beiden bärtigen Richter tragen auf ihrem langen Haupthaar wie die Könige in den alten flämischen Bibeln eine merkwürdige, kostbare Kopfbedeckung, : die zugleich einer Nachtmütze und einem Diadem ähnlich sieht. Ihre Bro?atg

«w ander sind reich mit eingewirkten Blumen verziert. Der alte Meister hat es verstanden,ffhnen ein würdiges, ruhiges und sanftes' Aussehen zu verleihen, und ihre Pferde sind still und sanft wie sie. Und doch haben die beiden Richter weder denselben Charakter noch die ' gleiche Auffassung ihres Amtes. Das sieht man sofort. Der eine hält in der Hand ein Papier und zeigt mit dem Finger auf den Text. Der andere stützt die linke Hand auf den Sattelknops, während er die rechte mehr wohlwollend als gebieterisch

emporhebt. Es scheint, als hätte er Zwischen Dau men und Zeigefinger ein unmerklich seines Pul ver. Diese Gebärde seiner sorgsamen Hand deutet aus vorsichtig erwägendes, scharfsinniges Denken. Beides sind rechtschaffene Richter, aber der eine haftet am Buchstaben, während der andere mit dem Geiste richtet. Aus die Barriere gestützt, die sie vom Publikum trennt, hörte ich ihnen zu. Der erste Richter sagt: »Ich halte mich an das, was geschrieben steht. Das erste Gesetz wurde aus Stein geschrieben

, zum Zeichen, daß es bis an das Ende der Welt dauern würde." Der andere Richter antwortet daraus: »Jedes geschriebene Gesetz wurde schon ungültig, denn die Hand des Schreibers ist langsam, aber der Geist der Menschen ist flink und ihr Schicksal ist bewegt." Und die beiden guten Alten fahren in ihrer Un terhaltung fort: Erster Richter: Das Gesetz ist unveränderlich. Zweiter Richter: Zu keiner Zeit noch stand das Gesetz fest. Erstes Richter: Da es von Gott herrührt, ist es unwandelbar. Zweiter Richter

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Seite 5 von 8
Datum: 28.01.1911
Umfang: 8
allen tirolischen Herrenhausmitgliedern einzeln mit dem Ersuchen milzuteilen, den Antrag von Schrammel und Genoffen mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Verantwortlichkeit der Richter für die den Parteien erteilten Ratschläge. In einer neulich erflossenen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof in Wien den Grundsatz festgelegt, daß die Richter keine Verantwortung für die Ratschläge tragen, die sie nach bestem Wissen und Ge- wiffen einer Partei erteilen. Der diesfällige Sachverhalt

war folgender: In einem bei einem Gerichtshöfe anhängigen Rechtsstreite hat ein Richter drei Parteien den Rat erteilt, von der Ergreifung eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung des ersten Richters abzustehen, weil bei bereits erfolgter Appellation seitens vier weiterer Streitinteressenten, dieser von den letzteren ergriffene Rekurs seiner Meinung nach hinreiche, um auch für sie im Falle eines günstigen Ausganges wirksam zu sein. Die Sache ging aber anders aus, als sich der Richter gedacht

hatte, und als die Parteien infolgedessen sich durch die höhere Entscheidung geschädigt fühlten, erhoben sie gegen den Richter die Klage, die vom Oberlandesgerichte, als den für solche Rechtssachen zuständigen Richter erster Instanz abge wiesen wurde, mit folgender Begründung: Um zu einer richtigen Beurteilung der Sache zu kommen, muß vor allem festgestellt werden, ob der be klagte Richter den bezüglichen Ratschlag während der Ausübung seiner amtlichen Tätigkeit den Parteien erteilt hat und ob er hiedurch eineUeber

- tretung seiner Amtspflichten sich schuldig gemacht habe. Die obige erste Frage muß unbedingt bejaht werden, wobei zur Rechtfertigung dieser Be hauptung sich nur auf den § 432 der Gerichtsordnung bezogen zu werden braucht, wonach der Richter ver pflichtet ist, seinen Parteien, die nicht rechtskundig oder nicht von einem Advokaten vertreten sind, die nötigen Unterweisungen zu erteilen, um ihre Rechte im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu wahren, und sie über die mit ihren Handlungen

oder Unterlaffungen ver bundenen Folgen zu belehren. Dagegen muß die zweite Frage unbedingt verneint werden. Nicht jede irrtümliche Anschauung über eine gesetzliche Ver fügung oder Bestimmung begründet nämlich tatsächlich eine Uebertretung der Amtspflichten. Denn sonst müßte jede Entscheidung, die im Instanzenwege abgeändert wird, für den Richter, der sie verkündet hat, eine Ver letzung seiner Dienstespflichten begründen. Auch würde dies nicht nur jedem Rechtsgrundsatze widersprechen

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Tiroler Post
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Seite 6 von 16
Datum: 17.04.1908
Umfang: 16
Königstocher als Braut gabe genügt hätte, lagen ein Halsband aus 400 Perlen von erlesener Farbe und Form, eine Kette und Ohrringe aus Brillanten und Türki sen, ein Diamautarmband und eine Uhr, die allein schon Millionen gekostet hat. Ein Zeugenverhör. Richter: „Gendarm führen Sie den nächsten Zeugen vor!" (Gendarm geht ab und gleich darauf deutet er unter der Türe nach dem Richter, worauf ein Mann auf ihn zutritt.) Richter: „Wie heißen Sie?" — Jakob: „Jakob Lorch." — Richter: „Wie alt

sind Sie^ Ia k o b : „Ich meine, das gehört nicht hieher." — Richter: „Wollen Sie augenblick lich sagen, wie alt Sie sind." — Jakob: „Dreiunddreißig Jahre." — Richter: „Sind Sie lutherisch oder katholisch?" — Jakob: „Aber Herr Richter!" —Richter: „Wenn Sie sich noch einmal unterstehen, mir zu widersprechen, so laß' ich Sie einstecken bei Wasser und Brot." — I a^o b: „Ich bin lutherisch." — Richter: „Sind Sie mit dem Angeklagten verwandt, ver schwägert oder in Diensten?" — Jakob: „Ich? Mit denen? Füllt mir gar nicht ein, wo denken

Sie hin, Herr Richter!" (Steigendes Gelächter im Publikum.) — Richter: „Enthalten Sie sich der unpassenden Bemerkungen! Erheben Sie die Hand und schwören Sie." — Jakob: „Ich meine aber wirklich, Herr Richter, das wäre un nötig." (Gelächter im Publikum.) — Richter (erhebt sich wütend und schreit): „Ich lasse Sie arretieren, wenn Sie sich noch einmal erdreisten, eine Gegenrede zu machen. Heben Sie die Hand in die Höhe, schwören Sie!" (Jakob erhebt die Hand. Der Richter liest ihm den Eid vor und Jakob spricht

nach.) Richter: „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe!" — Jakob: „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe!" — Richte r: „Alles zu berichten, was ich weiß." — Jakob: „Alles zu berichten, was ich weiß." — Rich ter: „Nichts zu verschweigen, was zur Aufhellung des Tatbestandes dienen kann." — Jakob: „Nichts zu verschweigen, was zur Aufhellung des Tatbestandes dienen kann." — Richter: „Und nichts als die reine Wahrheit zu sagen!" — Jakob: „Und nichts als die reine Wahrheit zu sagen!" — Richter: „Amen!" — Jakob. „Amen

!" — Richter: „Nun, was haben Sie zu sagen?" — Jakob: „Eine schöne Empseh- lung vom Herrn Oberst, und er ließe Sie auf heute abend acht Uhr zum Souper einladen. Das Reh, das er gestern geschossen, sei angekommen." (Schallendes Gelächter im Publikum.- — Rich ter: „W — a — a — a — s? Sind Sie denn kein Zeuge?" — Jakob: „Nein, Herr Richter, ich bin der Bediente des Herrn Oberst und sollte Sie einladen, und da ich Sie nicht zu Hause fand, bin ich hieher gekommen. Als ich nach Ihnen fragte, hat mich ein Gendarm

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Alpenländer-Bote
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Seite 3 von 16
Datum: 10.05.1925
Umfang: 16
2 Der DeuMMmler. Eine Erzählung aus dem Tiroler Volksleben von Josef Praxmarer. „Konstitution, Metternich gestürzt?" rief der Richter, fast wie vom Blitze getroffen, aus. „Das kann nicht fein, das ist unmöglich! Dann ist's mit Oesterreich zu Ende!" Und er nahm eines der gedruckten Manifeste und da stand es schwarz auf weiß; er traute kaum sei nen Augen. „Das kann nicht wahr sein, es ist mir noch nichts Amtliches zugekommen und das ist doch der regel rechte Gang, der amtliche

; was nicht in den Akten steht, ist nicht in der Welt, so lautet der Grundsatz der Juristen und Sie, Herr Doktor, sind doch auch Jurist." „Und doch ists so, Herr Richter," antwortete der Doktor, „daß ich der Emauser Schneckenpost vor angeeilt bin, dafür kann ich nicht." Und lange twch las der Richter den Zettel durch mit den großen Buchstaben. Wort für Wort sich die Namen Konstitution, Preßfreiheit und Na- tionalgarüe wiederholend; es begann ihm fast all mählich der Verstand stille zu stehen und vor den Augen dunkel

. Ich werde jetzt zu den noch auf dem Platze harrenden Neugierigen gehen, um ihnen zu ver künden, daß der Frühling der Freiheit in Oester reich angebrochen ist. Ich werde schwarzrotgoldene Kokarden austeilen, die ich von Innsbruck mitge bracht habe. Auch in Emaus soll heute die Sonne der Freiheit aufgehen und der Metternichische Zopf mit scharfer Schere abgeschnitten werden. Hoch Deutschland über alles!" Und der Doktor wollte das Amtszimmer ver lassen. Der Richter war nun in einer peinlichen Ver legenheit. War das vom Doktor Gesagte

hängen und chn erst noch bei der gegebenen Preßfreiheit öffentlich vor der Welt an den Pranger stellen. „Bleiben Sie doch noch eine Weile hier, Herr Doktor!" sagte der Landrichter; „amtlich habe ich üchts und so kann ich doch eine in das öffentliche Leben so einschneidende Sache nicht puplizieren lassen; ein Auflauf wäre unvermeidlich, Sie ken nen die Emauser: oder begeben Sie sich still und ohne Aufsehen in Ihre Wohnung; inzwischen kommt es amtlich, dann meinetwegen mögen Sie reden." „Herr Richter

meines Amtseides nicht anders handeln kann; geben Sie mir dafür das Handgelöbnis." „Nun, meinetwegen." sagte der Doktor, dem Richter die Hand hinstreckend. Und so ging er, die konfi^ierten Zettel auf dem Tische zurücklassend. Schlaumeier schaute ihm betrübt nach, eine, wie man es ihm ansah, halb gezwungene Verbeugung machend. „Folg ihm unbemerkt nach." befahl der Richter dem Schlaumeier; „wir dürfen ihn doch nicht aus den Augen lassen. Lieber Schlaumeier, ich fürchte, es kommen für uns schlimme Zeiten

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 26.10.1922
Umfang: 8
bei der Hauptkasse. Lokalbahnlegitimationen. Dom 2. November an werden von der Lokalbahn Innsbruck—Hall i. T. die Legitimationen für das Jahr 1923 aus gegeben. Diese Legitimationen können auch schon für .den Rest des Jahres 1922 verwendet werden. Zweiter Richter: Sehen Sie denn nicht, daß jeden Tag neue Gesetze entworfen werden und daß die Verfassungen und Gesetzgebungen in den ver- schiedenen Zeiten und Ländern Veränderungen er fahren haben? Erster Richter: Die neuen Gesetze entstehen aus den alten

. Es sind junge Zweige am alten Stamm, die der gleiche Saft nährt. Zweiter Richter: Aus dem alten Baum des Ge setzes quillt ein bitterer Säst. Unaufhörlich legt man die Axt daran. Erster Richter: Wir sind Richter, daher keine Gesetzgeber oder Philosophen. Zweiter Richter: Wir sind Menschen. Erster Richter: Ein Mensch könnte die Menschen nicht richten. Wenn ein Richter sein Amt ausübt, so gibt er seine Menschlichkeit auf. Er wird gött lich und fühlt weder Freude noch Schmerz. Zweiter Richter

: Eine Gerechtigkeit, die nicht von Mitgefühl geleitet wird, ist grausam. Erster Richter: Ein Richter soll nicht untersuchen, ob die Gesetze gerecht sind, denn sie sind es. Er muß sie nur richtig anwenden. Zweiter Richter: Wir müssen erforschen, ob das Gesetz, welches wir anwenden, gerecht oder unge recht ist, denn wenn wir es als unmöglich erkannt haben, ist es uns unmöglich, irgendwelche Milde- rmmsmittel anzuwenden, wenn wir es gebrauchen wollen. Erster Richter: Die Kritik der Gesetze ist unver einbar

mit der Achtung, die wir ihnen schulden. Zweiter Richter: Wenn wir ihre Strenge nicht ernennen,.,wie könnten wir sie da,mildern? Erster Richter: Die Gerechtigkeit ist vollkommen, wenn sie nach dem Buchstaben handelt. Zweiter Richter: Sie ist abgeschmackt, wenn sie nicht vom Geist beseelt wrrd. Erster Richter: Das Prinzip des Gesetzes ist ein göttliches, und die Folgen, die es nach sich zieht, feien sie noch so gering, sind göttlich. Aber wenn das Gesetz nicht ganz von Gott, sondern ganz von den Menschen

stammt, so muß es 'buchstäblich an gewendet werden. Denn der Buchstabe bleibt, der Geist aber ist flatterhaft. Zweiter Richter: Das Gesetz stammt lediglich von den Menschen: es entstanden seiner Dummheit und Grausamkeit zu Beginn der menschlichen Ver nunft. Aber wäre es auch göttlichen Ursprungs, so müßte man doch dem Geist und nicht dem Buch staben folgen, denn der Buchstabe ist tot, der Geist aber lebt. (Aus der Novellensammlung „Der fliegende Händler", Verlag Kurt Wolfs-München.) Hrrmor. Das Buch

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Tiroler Wastl
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Seite 5 von 12
Datum: 06.01.1907
Umfang: 12
. (Gelächter im Auditorium, Ermahnung zur Ruhe seitens des Vorsitzenden.) Herr Richter, ich hatte alle Möglichkeiten der Gesetzgebung erschöpft, ich war korrekt und versöhnlich gewesen, schließlich Habe ich in einem Zustand der moralischen Nolwehr handeln müssen, und ich glaube sie nicht überschritten §u haben. Ich glaube nicht straffällig zu sein. (Beifall.) Richter: Warum haben Sie nicht gleich die Berich tigung angenommen. Fuchsbrugg er: Ich habe sie ihm angeboten. Angeklagter: Ihre Berichtigungen kenne

ich, auch die Marginalglossen dazu, die Sauce, die Sie darum gießen, hat noch schlechteren Geschmack als die Speise. Richter: Er hätte aber doch eine korrekte Berichtigung bringen können. Angeklagter: Nein, ich bin ziemlich irreligiös; ich glaube nicht an Wunder! Richter: Haben Sie Verletzungen erhalten? Fuchsbrugger: Nein. Richter: Herr Staatsan- waltschaftlicher Funktionär, haben Sie Grund, das Verfahren auszudehnen? Staatsanw. Funkt.: Nein. Richter: Dann bleibt es bei der Anklage wegen tätlicher Mißhandlung

man mit einem solchen Herrn eben besonders vorsichtig sein. Der Richter stellte ferner fest, daß nach den behördlichen Nachforschungen das angebliche Gerücht von der Ursache zum Selbstmord des Dienstmädchens entgegen der Meldung des „Tiroler" nirgends verbreitet war und daß anch die Zeugen, auf welche sich der Kläger Fuchsbrugger berief, erst aus dem „Tiroler" entnommen hätten. Die Selbstmord Ursache war eine ganz andere. Der Klageanwalt führte nach Schluß des Be weisverfahrens aus, daß Herr Reiter immer noch hätte

dieser (!) Respektsperson. Gallz so schlimm ist es doch nicht,. Herr Richter, ich bin 31 Jahre alt geworden und meine Hand hat sich nie in feindseliger Weise in eines Menschen Gesicht verirrt. Ich bin völlig unbescholten und hier kämpfe ich um meine Unbe scholtenheit, die ein wertvolles Gut ist. Ich liebe die Ruhe; es muß also etwas ganz besonderes gewesen sein, das mich bis zu diesem Grad der Wut erhitzt hat. Sie haben ja gehört, was es war, Herr Richter, zuerst eilte Verdächtigung

. Und was habe ich getan? Der Herr Redakteur hat mir zunc Feste des hl. Nikolaus mit seiner Berichtigung eine sinnige Ueberraschung bereiten wollen und ich, Herr Richter, habe die ganze Nacht vor banger Aufregung nicht schlafen können, ob ich mich wohl am Morgen rechtzeitig und gentle- manlike revanchieren werde. Die Revanche ist mir gelungen, und ich bedauere es nicht. Der Herr Redakteur hat die Ar tikel geschrieben, er hat das Versprechen geleistet, er hat es gebrochen, er hatte also die passive Legitimation

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Unterinntaler Bote
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Seite 2 von 8
Datum: 13.08.1897
Umfang: 8
; Einzelpreis 20 kr.). Wie man „Vagabund" wird. Daß man nicht in jedem „Vagabunden", der uns auf Weg und Steg nnterkommt, einen Lumpen von Haus aus zu sehen hat, sondern daß oft arge Schicksalsschläge und mehr oder weniger verschuldetes Unglück den Menschen zu dem gemacht haben, was er ist, das erzählt uns der nach stehende Bericht aus dem Gerichtssaal. Vor dem Richter des Bezirksgerichts Favoriten in Wien stand kürzlich ein Häftling, der trotz seiner fadenscheinigen Kleidung sofort auffiel. Rock, Hose

und Gilet des Mannes waren vom Zahne der Zeit stark mitgenommen, aber Hemd brust, Kragen und Manschetten strahlten in blendendem Weiß. Dazu trug er vornehme Manieren zur Schau und sprach ein korrektes Hochdeutsch. Die Anklage gegen ihn lautete auf Uebertretung des § 1 des Vagabundengesetzes, weil er nicht in der Lage war, sich vor der Polizei mit einem ständigen rechtschaffenen Verdienste auszuweisen. Der Mann heißt Carl Riva, ist 55 Jahre alt und bisher unbescholten. Richter: Was ist Ihr Beruf

? — Angekl.: Schreiber. — Richter: Was schreiben Sie? — Angekl.: Ich übernehme Gesuchs- Politische Rundschau. MeftewercH-Wngcrvn. Se. Majestät der Kaiser hat zur Linderung der Roth in den vom Hochwasser geschädigten Kronländern ganz bedeutende Summen aus der Allerhöchsten Privatkasse gespendet und hat in eigener Person die Unglücksstellen in der Umgebung von Wien besichtigt. — Der Kaiser ernannte den Erzherzog Franz Ferdinand zum Protektor für die BetheUigung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche

österreichischen Arbeiterverbandes Hagedorn aus Wels zum ersten und Gesellenvereinsmitglied Preiß aus Salzburg zum zweiten Vizepräsidenten gewählt. Landeshauptmann Kanonikus Winkler begrüßte die Versammlung im Namen des Landes. Professor Gratl aus Bilin hielt sodann die Festrede und be- und Offertausfertigungen, wodurch ich mir ab und zu etwas verdiene. — Richter: Haben Sie Studien gemacht? — Angekl.: Ich absolvirte die Realschule. — Richter: Welchem Berufe widmeten Sie sich dann? — Angekl.: Dann kam

ich zum Militär, wo ich sechs Jahre diente. Als Feldwebel trat ich im Jahre 1866 aus dem Dienste. — Richter: Und nachher? — Angekl.: Dann gelang es mir, zur Kaschau- Oderberger Bahn als Controlbeamter zu kommen. — Richter: Welche Bezüge hatten Sie als solcher? — Angekl.: 1000 fl. Gehalt und 450 fl. Quartiergeld. — Richter: Weshalb blieben Sie nicht dort? Wurden Sie entlassen? — Angekl.: Nein, ich schied freiwillig aus dem Dienste. — Richter: Aus welchem Grunde? — Angekl.: Ich war unglücklich ver- heirathet

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Neueste Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 13.07.1924
Umfang: 8
Touristenschuh den Kaps seiner Gattin so kräftig bearbeiwt, daß sie bewußtlos zusammenstürzte und längere Zeit zur Heilung der Wunden brauchte. Angeklagter: Kann ich mit Frau Brumla nit länger leben, iss Kreuz, mit solche Frau z'samm' leben müssen. — Richter: Aber Sie sind doch angeklagt. — Angeklagter: Richtig, aber schuld is nur Frau Brumla. Es sich also Frau Brumla damals in Wohnung von liebe Frau Horalik mir nachgange, hat durt riesige Bahöll macht, hat mir gewatschnetl Zuletzt hat Frau Brumla noch Hand

tasche mir rn Gesicht würfen. Richter: Mit „Frau Brumla" meinen Sie wohl Ihre Frau? Angeklagter: Das schon. Aber Frau Brumla is sich meine Frau nur mehr aus dem Papier. Sunst kann i solche Frau nit brauche. Richter: Das gibt Ihnen noch kein Recht, die Frau so zu miß handeln. — Angeklagter: Ale, war ich ja in Notwehr. Ich bin sunsten gute Kerl. Ein Herr Als che r beschwerte sich dann als Zeuge. Er war der Besitzer des Touristenschuhes, der die Schlacht zwischen Herrn und Frau Brumla. Is sich also Frau

Brumla damals in Wohnung Schuh als oorpus delicti, und so konnte Herr Alscher seitdem die Touristik nicht ausüben. * Frau Brumla: Ich will aussagen. Mann muß Straf kriegen, einmal mach me Schluß. 37 Jahr sein me verheiratet, oh so glück lich, aber seit fünf Jahr nit mehr zum aushalten mit ihm — Richter: Warum denn nicht? — Zeugin: Hat alter Esel aus einmal angefangt, ander« Frauenzimmer nachzulaufen. Hat manchmal fünf Geliebte gehabt, zuletzt Hab ich ihn aber bei der Horalik erwischt. Richter

: Was hat er in der Wohnung der Horalik gesucht? — Zeugin: Ale, bitt ich Ihnen, was macht so alte Kerl bei fremde Frau? Hat sich halt geliebt mit der Horalik. No und da Hab ich chm halt Watschen gegeben, weil er mich wieder betrügt. Da hat er wie Wilder mit Nagelschuh auf meine arme Kupp geschlagen. Franziska Horalik, eine stattliche Frau von 48 Jahren, meint als Zeugin seelenruhia, daß Herr Brumla ziemlich oft in ihrer Wohnung äst, weil er für sie arbeitet, ihr neue Schuh« macht oder di« alten repariert. — Richter

: Sie müssen aber sehr viel Schuh werk haben, da Herr Brumla sie sehr häufig besucht. Der Richter verurteilte schließlich den Angeklagten zu 50.000 K Geldstrafe oder zu 24 Stunden Arrest, wobei als mildernd die un leidlichen, anscheinend durch beide Ehegatten verschuldeten Verhält- nisse in dieser Ehe angenommen wurden. * § Tausend Gukden jährliche Renke. Wien, 11. Juli. In einem auf Valorisierung einer Friedensrente eingebrachten Klage ist nunmehr im schrifüichen Wege das Urteil erfolgt. Der im Jahre 1903

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Haller Lokalanzeiger
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Seite 3 von 4
Datum: 11.09.1926
Umfang: 4
des Heilmittelgesetzes stehen. Deshalb hatte sich nun der Wiener „Höllerhansl" wegen Kur pfuscherei zu verantworten. — Angeklagter: Oh, ich bin ka Kurpfuscher, meine Mutter hat mich gut gelernt. Ham S' a Ahnung, Herr Richter, wie ich seit Jahren als Wohltäter der Menschheit gefeiert werde, ich will Ihnen nur a paar Beispiele sagen. Da is im Polizeispital der Oberst Hochleitner gelegen, den ham s' dort drei Monat behandelt und dann Ham s' ihn ham'gschickt und g'sagt, daß für ihn ka Rettung mehr is. Aber ich, Herr

Richter, ich Hab' ihn g'heilt. Und da schau'n S', Herr Richter, dem wern S' doch Glauben schenken. (Er zieht aus seiner Hosentasche einen sorgsam eingewickelten Brief hervor, den er dem Richter übergibt.) Richter, Staatsanwalt und Schriftführer machen sich nun gemeinsam an das Studium des vorgelegten Schriftstückes. In der Ecke oben prangt das Bild des Troppauer Kardinals Skrbensky, der sich für die „gelungene Heilung" bei Ehl bedankt. — Ehl: „Na, was sag'n S' jetzt, Herr Richter? Aber das is noch gar

nix. 15 Zeugen Hab' ich Ihnen heut' hergebracht, noch 240 könnt' ich Ihnen bringen, und alle möchten Ihnen bestätigen, daß ich die reinste Zauberei an ihnen vollbracht habe." — Richter: „Nein, um Gottes Willen, verschonen Sie mich! Aber sagen Sie mir lieber, was das für Kräuter sind, die Sie den Leuten verkaufen." — Staatsanwalt Luebl: „Ja, sagen Sie, wie kommen Sie dazu, was ver stehen Sie denn davon?" — Ehl: „Herr Doktor, das geht Sie gar nix an! (Heiterkeit.) Sie werd'n sich gehörig täuschen

.) — Richter: „Ich stelle fest, daß Sie sogenannten „Hauchhechel" unter Ihren Kräutern verkaufen. Wußten Sie nicht, daß dieses Kraut ein Medikament ist und nur von Apothekern verkauft werden darf?" — Ehl: „Aber, was fallt Jhna ein, Herr Richter, an Hauchhechel gibt ’S net. Manen S' vielleicht Eisblumen oder Lavendel, oder vielleicht das Mittel, was i gegen die Wassersucht Hab, das Schimmelkraut? Aber i muß das besser wissen, an Hauchhechel gib 's net." — Richter: „Na ja, Sie können ja vielleicht recht

die Zeugen an. Wer'n Sie seh'n, Herr Richter, welche Wunder ich gewirkt Hab'." Lachend willfuhr der Richter dem Ersuchen des Wunderdoktors. Die Zeuginnen schildern in über schwenglichen Worten, welches Wunder Ehl an ihnen voll bracht habe. Der Staatsanwalt ist aber noch durchaus nicht von der Zauberkraft des Wunderdoktors überzeugt, und stellt an ihn die Frage, ob seine Kuren nicht vielleicht doch so mehr Spielereien ohne jede Grundlage gewesen seien. — Ehl: „Aber was bilden's Ihnen denn ein? Brechens

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Neueste Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 11.08.1928
Umfang: 6
ge- -' « Mv'kt zu haben, wegen Z e u g n i s o e r w e i g e ru n g zu 25 8 iMUsat s ^Mtrafe verurteilt. Sie verweigerte nämlich auf die Fraoe des Itt CtltP Achters, ob sie den Namen dieses Herrn wisse, jede Auskunft, feöaües «r Richter drohte ihr damals an, sie unnachsichtlich für sechs jUftM " “ ür öere« m Dos gar veo ira -ürftip nach lar, ei«t licht Bs wieöek mw folgt.) -,v„ in den Arrest zu schicken, wenn sie bei der nächsten Ver- Mvlung den Namen des Herrn nicht nennen werde. Bei der i%en Verhandlung

verzichtete die Angeklagte, um ihrer Freun- sm den Arrest zu ersparen, auf die Einvernahme dieser Ent- Mtungszeugin. Dagegen wurde die angeblich bestohlene Amelie Trauer als äeugin einvernommen. Richter: Wie sind Sie denn auf den diebsiahl gekommen? — Zeugin: Ich Hab' den Reifen in der Kanteitasche der Angeklagten gefunden. Mir ist etwas vom Inster heruntergefallen. ich bin hinuntergelaüfen und Hab' mir JH borzimmer den ersten besten Mantel umgehängt, es war der Mntel der Angeklagten. In der Tasche

, wenn auch das Muster im großen und ganzen dasselbe bleibe. Die Schwester der Angeklagten behauptete als Zeugin mit aller Bestimmtheit, daß der Reifen Eigentum ihrer Schwester fei. Auf Grund der widersprechenden Zeugenaussagen fällte der Richter mangels an Beweisen einen Freispruch § Im Rausch von der Elektrischen gestürzt. W i e n„ 10. Aug. Vor dem Strafbezirksgericht hatte sich gestern der Stvaßenbahn- schaffner Franz K o u h u t wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu verantworten. Es wurde ihm zur Last

in der Hand hielt und leicht angeheitert war, am Wagen hängen bleiben würde, habe er (Angeklagter) nicht voraussehen können. Nun wird der Maurergehilfe Mader als Zeuge einvernommen. — Richter: Wieso sind Sie hängen geblieben? Zeigen Sie mir das hier. — Zeuge: Dös kann i grab net, aber sagen kann i's Jhna, Herr Richter. — Richter: Sie haben sich eine Wurft ge kauft. Waren Sie da zuerst nicht in einem Wirtshaus oder beim Äranutweiner? — Zeuge: I war do arbeitslos, mit was wär' i denn gangen? — Richter

: Vielleicht hat Ihnen wer was zahlt? No, wie mar also die Sache? — Zeuge: I Hab' ko Signal net g'hört, dafür hat's mi auf amal beim Aermel gnumma un-d i bin scho mit a. — Richter: Wie weit sind Sie da mitgegangen? — Zeug e? Gangen? Dazua Hab' i ka Zeit g'habt zum Mitgeh'n. — Richter: Es hat Sie also mitgeschleift? Mehr am Rücken oder am Index? — Zeuge: No, mein Ruck'n hat's scho urndli g'straft. I bin do drei, vier Täg' g'Iegen. — Richter: Hat's weh getan? — Zeuge (eifrig): Freist hat's weh tan. — Rich

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Neueste Zeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 22.07.1928
Umfang: 8
, die Strafverfügung wurde auch aufgehoben, dagegen wurde aber gegen Pauker hinterher die Anzeige wegen Amts- ehrenbeleidigung erstattet, da er in bezug aus die Amts handlung den Ausdruck „Frechheit" gebraucht haben soll. Richter: Haben Sie den Ausdruck „Frechheit" gebraucht? Angeklagter: Es ist möglich, daß ich so etwas gesagt habe, ich habe aber nicht damit das Vorgehen 'des Wachmannes gemeint, sondern habe zu einem Herrn, der mich fragte, was denn' los sei. gesagt: „Es ist doch eine Frechheit. 5 Schilling

.für die Vorstellung zu .verlangen und dann sie zu stören." Ich hübe damit die gemeint, die sich da in eine Sache einmischen, die sie nichts angeht, denn ich habe der Aufforderung des Wachmannes sofort Folge geleistet. Richter: Ich will hier seststellen. daß der Wachebeamte tatsäch lich -keine Anzeige wegen Amtsehrenbeleidigung erstattet hat. Es wird sodann der Wachebeamte Josef Fleischer als Zeuge ein-vernommen. R-ichter: Also schildern Sie mir den Vorfall und weshalb Sie keine Anzeige erstattet haben. Zeuge

: Ich -habe den Angeklagten aufge-fordert, von der Akten tasche heruntevZust eige n. Richter: Warum denn? Zeuge: Na, es könnte eine Panik ausbrechen. Richter: Das haben Sie ihm während der Vorstellung gesagt? Zeuge: Nein, sie war grab unterbrochen, es war eine Kl-atsch- pause. Mchter: Haben Sie das Wort „Frechheit" gehört? Zeuge: Jawohl, ich bin ja hinter ihm gestanden. Angeklagter: Ich hatte den Eindruck, daß der WaÜMann sich an mich heranschlich und zuhorchte. Mchter szum Zeugen): Warum haben Sie keine Anzeige

er stattet? Zeuge: Weil meiner Ansicht nach eine Amtse-hrenbeleidigung nicht vorlag. Richter: Sehr richtig! Warum liegt denn keine vor? Zeuge: Ich bin fa hinter ihm gestanden, er hat mir ja nichts ins Gesicht gesagt, und -die Amtsehrenbeleidigung muß von Ange sicht zn Angesicht erfolgen; so steht es im Gesetz. Richter: Sehr richtig! DeshaM spreche ich den Angeklagten frei. 8 Schwindel auf Konto der Nationalsozialisten. Aus Wien wird berichtet: Nach kleinen Anfängen in seiner Heimatstadt Mödling

, weil sie als zwölfjähriges Mädchen von der Mutter zur Lasterhaftigkeit gezwungen wurde und weil die Mutter sie zwang, mit 15 Jahren «den o-Osährigen Haj-du zu heiraten. Der «wilde Baron". Wien, 21. Juli. Der gewesene Artist und nunmehrige Ausrufer einer Praterbude Friedrich Stern stand gestern vor Gericht unter der Anklage des Diebstahls. — Richter: Da zeigt der Johann Paw 1 e r an. daß -ihm am 16. Juli, während er bei der Reichs-brücke badete, seine Kleider gestohlen wurden. Außerdem kam ihm bei dieser Gelegenheit

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Tiroler Wastl
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Seite 3 von 8
Datum: 18.03.1931
Umfang: 8
zu: „Ich Hab immer glaubt, daß Sö a Ehrensrau san, aber jetztn siech i daß Sö kaue Ehre nit haben." Die Fortsetzung spielte sich beim Be zirksgericht Hietzing ab. LGR. Dr. Thies: Geben Sie eine Ehrenerklärung ab, Frau Hartmann, falls Sie es gesagt haben, und die Geschichte hat sich gehoben. — Angekl.: Erschtens und zweitens, hoher Herr Richter, haH ii dös net gsagt, sondern ganz was anders. Aber Frau Skopek, Hab i gsagt, Sö Ham wieder amal Ihr Ehrenwort, was Sö mir gebn Ham. schlecht ghalten. Dann müssen

Sö wissen, hoher Herr Gerichtshof, daß d' Frau Skopek mir und meinem Mann amal gsagt hat: I gib Ihnen mei Ehrenwort. Wann i sag „schlecht ghalten", da is do nix dabei. Und drittens Herr Richter, wo wrer ij denn dö Frau Skopek, wo i so a Achtung und Ehrfurcht vor ihr Hab, schimpfen. Sö wissen ja gar net, wiia i dö Frau ehren tu. Aber was recht is, is recht. In der Waschkuchl hats a Attentat auf mi verübt. - Richter: Was den? Ein Bombenattentat? — Angekl.: Na, Wäschattentat. (Lebhafte Heiterkeit

.) — Nun wurde die Zeugin Anna Schlosser einvernommen. — Richter: Was für eine Religion haben Sie? — Zeugin: Evangelisch. — Richter: A. B-? — Zeugin: Jawohl Hebamme. (Heiterkeit) — Richter: Ich habe gefragt, ob Augsburger Bekenntnis? — Zeugin (naiv): Ah so! I Hab mir eh' denkt, a so a Richter is doch allwissend. I Hab halt falsch verstanden. Die Zeugin bestätigte die Angaben der Klage. - Angekl.: Also, bitt schön', i gib a Ehrenerklärung ab. — Klägerin: Jetzt nsiMM i kaue an. — Richter: Sie bekommen schwarz

auf weiß, daß Sie eine anständige Ehrenfrau sind. — Angekl.: Bitt schön, Frau Skopek und aufs Haustor könnens es hängen, damit jeder siecht, roste i Ihnen ehren tu. (Heiterkeit). — Richter: Nun, was wollen Sie mehr, Frau Skopek. Wie lange hängen wir die Ehrenerklärung ans Haustor? Drei Tage werden wohl genügen? — Angekl.: Aber wo den- kens hin, hoher Herr Richter? Drei Tüg san viel zu wenig. A Wochen solls draufhängen. — Klägerin: Na, wanns a Wochen hängen darf, gleich i mi aus. Der Kamps

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Tiroler Wastl
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Seite 4 von 8
Datum: 10.12.1930
Umfang: 8
Seite 4. „V '> n l« Ängekl.: Herr Richter, Sie werden mir recht geben. Mit solche Sachen schadet er sich und schadet dem Madel und außerdem greift ja so was die Nerven an. Schließlich sah Karl ein, daß es die alte Frau Elisabeth eigentlich! recht gut mit ihm meint und er glich sich mit ihr aus. Sie unterscheidet die Ohrfeigen nach der Klangfarbe. Frau Karoline Schuster hatte Fräulein Anna Pu letz beim Bezirksgericht Fünfhaus wegen EhrenbeleLigung ge- Kagt. — Landesgerichtsrat Tr. Domenskp

: Was ist mit einem Vergleich? — Klägerin: Ausgeschlossen, sie muß eingspirrt werden. — Richter Langsam, langsam, wo wollen Sie sie sehen? In Wiener-Neudorf oder begnügen Sie sich mit dem Landesgericht? (Heiterkeit.) — Klägerin: Dös is mir wurscht. — Nun wurde eine Zeugin einvernommen. — Richter: Die Angeklagte und ihre Mutter sollen die Klägerin geohrfeigt haben. — Zeugin: Tö Ohrfeigen Hab i leider nit g'sehn. — Richter: Das muß Ihnen durchaus nicht leid tun. — Zeugin: Aber ghort Hab i die Watschn. — Richter: Gehört

? Wieso? — Zeugin: Kleschen Hab is ghört. — Richter: Woran haben Sie denn erkannt, daß die Klägerin eine Ohrfeige bekommen hat? — Zeugin: Am kleschen. — Richter: Können Sie denn Ohrfeigen nach der Klangfarbe unterscheiden? — Zeugin: Ja, weil d'Fräuln Anna und ihre Mutte mager sau, aber d' Frau Schuster a volles Glicht hat. — Richter: Und Sie meinen, daß volle Gesichter gute Watschenobjekte sind? — Zeugin: Ne.? (Lebhafte Heiterkeit). — Richter: Ich weiß es nicht. Zeu gin: Baner scheppern

, aber sö kleschen net. — Eine andüre Zeugin: I hör an damischen Lärm, es warn a Menge Frauen beisammen und d'Fräuln Anna und ihre Mütter haben der Frau Schuster a par gschmiert. — Klägerin: Am nächsten Tag hat meine Nasen wie a Salzgurken ausgschaut. —' R i ch ter : Bon der Polizei aber liegt kein Parere vor. — Klägerin: Der Herr Doktor auf der Polizei hat's aber noch extra in ein Bücht einigschrieben und gsagt, wan's Gericht will, wird es kriegen. — Richter: Stellen Die ein«n Antrag? — Kläger

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Tiroler Post
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Seite 13 von 20
Datum: 14.08.1908
Umfang: 20
P r a v d a gehörige Hosen aus einem versperrten Koffer entwendet zu haben. Eine frühere Verhandlung mußte vertagt wer den, weil der Privatbeteiligte Pravda bei der Polizei angegeben hatte, die Hosen seien im Kel ler gewesen, während er dem Richter versicherte, sie seien ihm aus einem Stall gestohlen worden. Auch diesmal waren die drei Hosen Gegenstand eingehender Erörterung. Der angeklagte Knabe leugnete. — Richter (zum Privatbeteiligten Pravda, der als Zeuge vernommen wird): Also sagen

Sie, können Sie sich mit Bestimmtheit er innern, daß die Hosen im Keller aufbewahrt wa ren? — Zeuge: Freili warens Hosen im Keller! — Richter: Das ist aber ebensowenig ein Auf bewahrungsort für Hosen, wie ein Stall. — Zeuge: Ich kann ich mi doch nit Schweinerei in Wohnung machen? — Richter: Sie meinen, in der Wohnung hätten Sie nicht Platz für alte Hosen? — Zeuge: No, no, Herr kaiserliche Rat, warens nit so alt, meine Hosen! (Heiterkeit.) Nun wurde der Schulknabe Franz Z e m s e s e als Zeuge vernommen. — Richter: Paulik

soll die gestohlenen Sachen verkauft haben. Wo hat er sie denn verkauft? — Zeuge: Das Werkzeug hat er an Kohlenhändler verkauft. — Richter: Und die Hosen? — Zeuge: Beim Vogelhändler in der Fasangassen. — Richter: Es ist sonder bar, daß der Vogelhändler von einem Schulkna ben Hosen gekauft haben soll! — Zeuge: Na, zum Weiterverkäufen! — Richter: Aber ein Vogel händler wird doch nicht mit alten Hosen handeln! — Pravda (beleidigt): Ale, Herr Richter, meine Hosen san niemals nit alt gwesen! (Heiterkeit

.) Und dann — warum full denn Vogelhändler kane Hosen nit haben? Krieg'n S' bei jede Vo gelhändler Hosen zum Spielen und zum Züchten! — Richter (nachdem er eine Zeitlang starr vor sich hingeblickt hat): Also sagen Sie mir jetzt — handelt es sich um Hosen oder Hasen? — Pravda: No, natürli um Hosen. — Richter: Hosen zum Anziehen? — Pravda: Ale na — andere. Klane Hosen waren f. — Richter: Ka ninchen? — Pravda: Küniglhosen! (Schallende Heiterkeit.) Richter: Jetzt verstehe ich, wieso die Hosen zugleich in einem Stall

und in einem Keller sein konnten. — Nun mußte die Verhand lung zur Ladung weiterer Zeugen neuerdings vertagt werden. „Sie will ihre Prügel!" Der Monteur Ignaz M. war von seiner Frau wegen Gatten mißhandlung angezeigt worden und stand kürz lich vor dem Richter des 7. Bezirkes in Wien als Angeklagter. — Richter: Sie sollen am 11. Juli ihre Frau derb geprügelt haben? — Angekl.: Sie will ihre Prügel! — Das möchte ich schier bezweifeln! — Angekl.: Das ist so: Jeden Tag sekkiert sie mich um etwas anderes! Bald braucht

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 05.04.1932
Umfang: 8
und Verlagsanstalt. — Für die Redaktion verantwortlich: Alfons Kauer. -Sämtliche in Innsbruck. Mentlgasse 12 Nr. 78 8»«brmk, ReurLag den 8. April 1932. 49. ZchrgaW. Ae Unabhängigkeit der Richter von der Heimatwehr nass schwerste gefährdet. Unerhörtes Vorgehen gegen eines Richter. Innsbruck. 5. April 1932. Der Artikel 87 des Bundesverfassungsgesetzes bestimmt folgendes: „Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen ArMes unabhängig." Dieser fundamentale Grundsatz einer unabhängigen und unparteiischen

Rechtsprechung gilt in allen Kultu«r- und Rechtsstaaten der Welt. Nur in jenen Ländern, wo der Faschismus an der Macht ist, ist auch die Unabhängig keit der Richter und der Rechtsprechung ausgehoben, wenn auch nicht formell, so doch praktisch, und ist die Justiz zur willfährigen Dirne der jeweiligen Diktatoren herabgedrückt worden. So soll es nun anscheinend auch in Oesterreich werden. Auch die Austrofaschisten haben schon die Frech heit aufgebracht, die Unabhängigkeit der richterlichen Rechtsprechung

in der Dauer von einer bis vier Wochen, wobei in der Urteilsbegründung als mildernd „achtbare Beweggründe" angenommen wurden, ferner die Tatsache, „daß rein politische Motive die Trieb feder der strafbaren Handlung gewesen seien und daß es sich den Angeklagten um eine Art Revanche für die am 4. November 1930 durchgeführte behördliche Beschlag nahme von Waffen -des Republikanischen Schutzbundes, die wirklich einseitig erfolgt ist, gehandelt habe". Rache am sbjettieru Richter. Schon wenige Tage

nach dem Bekanntwerden dieses Urterles haben wir durch vertrauliche Mitteilungen aus dem Heimwehrlager erfahren, daß man dort über den Richter Dr. Wolf wegen seines Urteiles und der Begrün dung empört sei, und daß man alle Mittel anwenden werde, um sich an ihm zu rächen. Einige Wochen später gingen uns wieder Nachrichten zu, daß die Absicht einiger Heim- wehrführer dahin gehe, den Richter Dr. Wolf zu „lupfen", d. h. durchzusetzen, daß er sozusagen strafweise pensioniert werde. Die Hahnenschwänzler beschweren

sich beim Stumpf über den Richter Dr. Wolf. Wir haben diesen Drohungen keine allzu große Be deutung beigemessen, weil man ja von den Heimwehr führern die großen Sprüche, hinter denen bekanntlich nichts steht, gewohnt ist. Vor einigen Tagen nun haben wir aber Gewißheit erhalten, daß die Hsimwehrführer ihre Drohung wahr gemacht haben. Saßen da einige dieser zukünftigen Herrscher des Hahnenschwanzreiches im Gasthause und tranken Wein. Der Wein löst bekanntlich die Zunge. Und so kam es auch in diesem Falle

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 15 von 18
Datum: 20.08.1898
Umfang: 18
, in welchen es sich um die Schlichtung wirklicher Rechts streite handelt. Da ist es nun vor allem der Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit der Verhandlung, welcher im neuen Prozesse verwirklicht worden ist. Vor dem erkennenden Richter soll sich die ganze Streitsache, die Streitverhandlung und auch die Beweisaufnahme abspielm, und der Richter soll nach Schluß der Beweis aufnahme, wenn irgend möglich, sofort mündlich das Urtheil verkünden. Nur in Ausnahmsfällen, für schwierigere Rechtssachen ist vorgesehen, daß das Urtheil

schriftlich, immer aber innerhalb einer kurzen, achttägigen Frist den Parteien zugestellt werde. Diese Grundsätze stehen im entschiedenen Gegensätze zum Grundsätze des bisherigen schriftlichen Verfahrens, nach welchem der Richter während des Ganges des Prozesses in der Regel auf denselben keinen Einfluß nahm, insbesondere dann nicht, wenn die Parteien durch Advokaten ver treten waren; solchen Rechtssachen trat der Richter in der .Regel erst dann näher, wenn dieselben nach allen Seiten spruchreif geworden

von dem Eide der Partei abhängig gemacht werden muß. Während bisher der Richter im Urtheile den Wortlaut des Eides zu bezeichnen und die Partei zu bestimmen hatte, welche denselben ablegen mußte, wobei es vorkam und Vorkommen mußte, daß er mit der Möglichkeit der Ablegung und Nichtablegung seitens der einen und andern Partei zu rechnen hatte, wird in Zukunft der Parteieneid in die Zeit vor das Urtheil eingeschoben; er ist ferner nicht mehr ein Eid über eine bestimmt vom Richter vorgeschriebene Formel

, sondern nur mehr der allgemeine Wahrheitseid, unter dem die betreffende Partei, wie jeder andere Zeuge, ihre Aus sage zu machen hat. Besondere Erwähnung verdient dann der in der neuen Prozeßordnung angenommene Grundsatz der freien Beweiswürdigung, welcher schon im Bagatellverfahren des Jahres 1873, dann im Anfechtungsprozesse, im Eisenbahn-Haftpflichtgesetze und in mehreren andern neueren Gesetzen angenommen worden ist. Der Richter ist nicht mehr an die vom Gesetzgeber bis ins Detail ausgearbeiteten

Vorschriften über die Würdigung der Beweise gebunden, er entscheidet nach freier Über zeugung, wie der Geschworene oder der Richter in Strafsachen. Ich glaube, über die Grundsätze, welche in der Zivilprozeßordnung verwirklicht sind, nichts weiter mehr beifügen zu sollen, einerseits weil ich die Hauptgesichts punkte der Reform Ihnen schon vorgeführt habe, andererseits weil mich ein tieferes Eingehen in die Einzelbestimmungen des Gesetzes zu lange aufhalten würde. Ich möchte nur noch zum Schluffe

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 12 von 18
Datum: 18.06.1898
Umfang: 18
Unter einem Zivilprozesse verstehe ich in erster Linie nicht etwa nur die wirklichen Rechtsstreite, also jene Rechtfälle, in welchen ein zwischen den Parteien streitig gewordenes Recht vor den Richter gebracht und von ihm entschieden wird — diese Rechtsstreite machen ja weitaus die Minderheit aus in der großen Masse der anhängig werdenden Rechtssachen —, ich verstehe vielmehr unter Zivilprozeß alle diejenigen Rechtsansprüche, welche ohne richterliche Hilfe nicht durchsetzbar sind, und deren

durchgesetzt werden kann. Denn es ist ein allgemeiner Grundsatz des Prozeßrechtes, daß der Richter seine Zwangsgewalt nur zur Durchsetzung jener Ansprüche leiht, die durch Richterspruch außer Zweifel gesetzt sind. Im gericht lichen Verfahren gilt vor allem der Grundsatz „audi atur et altera pars“, oder, wenn Sie ein deutsches Rechtssprichwort dafür wollen, der Grundsatz „eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man muß sie hören alle beede". Allerdings gibt es im gerichtlichen Verfahren scheinbare

Ausnahmen dieses Grundsatzes, z. B. im Wechselverfahren, wo auf Grund des dem Richter vorgelegten Wechsels, ohne den Wechselschuldner vorher einzuvernehmen, ein Zahlungsauftrag an ihn erlassen wird. Aber diese Ausnahme ist nur eine scheinbare, denn dieser richterliche Zahlungsbefehl wird nur unter der Voraussetzung erlassen, daß der Schuldner die ihm nach dem Gesetze offenstehende dreitägige Frist zur Geltendmachung seiner Einwendungen unbenützt verstreichen läßt. Sobald eine solche Einwendung

von seiner Seite zur Kenntniß des Gerichtes gebracht wird, tritt wieder die allgemeine Regel, nämlich die Verneh mung beider Theile, die Streitverhandlung und das richterliche Urtheil auf Grund einer vor dem Richter durchgeführten Verhandlung in Geltung. Die erste Frage, welche der Gläubiger entscheiden muß, der irgendeinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen genöthigt ist, ist die, vor welchen Richter aus der großen Menge der bestehenden Gerichte er die Sache zu bringen habe. Es möchte diese Frage

auf den ersten Blick ziemlich bedeutungslos erscheinen, weil ja alle Richter Oester reichs nach demselben Rechte Recht sprechen. Allein die Wichtigkeit dieser Frage wird Ihnen sofort klar, wenn Sie sich gegenwärtig halten, daß es sich um Parteien handelt, welche vielfach nicht im gleichen Gerichtssprengel wohnen. Schon die Rücksicht auf die verschiedenen Wohnorte der Parteien, dann aber auch Rücksichten auf die sachliche Eignung der Gerichte und auf den Jnstanzenzug zwingen den Gesetzgeber, ganz genaue

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Innsbrucker Zeitung
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Seite 10 von 12
Datum: 22.06.1935
Umfang: 12
gestern im Strafbezirksgericht I vor Landesgerichtsrat Dr. V a n e - c e k statt. Schon bei Verlesung der Anzeige schüttelte sich das Auditorium vor Lachen, denn es wurde dem Altersrentner Theodor Sch. zur Last gelegt, er habe seinen Hund a b ge eicht e t, seine Frau stets in die Waden zubeißen, wenn er mit ihr in Streit gerate. Richter: Also wie ist das mit Ihnen, Ihrer Frau und dem Hund? — Angekl. (stottert): Ja, i i i . . .? I mach gar nix. — Richter: Aber der Hund! Er zwickt Ihre Frau

in die Wädeln, wenn Sie mit ihr streiten. — Angekl.: Dös is net so. Sie hat den Hund amal ghaut, dös hat er sich g'merkt, no und "... — Richter: Jetzt nimmt er für Sie Partei. Staatsanwaltschastlicher Funktionär Dr. Lieberich: Was ist das überhaupt für ein Hund? — Angekl.: A Hurrd halt. — Staatsanwaltschaftlicher Funktionär: Beschreiben Sie ihn, ist er groß, ist er klein, wie sieht er aus? — Angekl.: Na so halt. Oben silbergrau, mit Ohrwaschln. — Richter: Jetzt kön nen wir uns ihn genau varstellen (Lachen

). — Angekl.: Frü her war er Kettenhund (Heiterkeit). Die Gattin des Angeklagten wird als Zeugin in den Saal gerufen. Sie ist eine wohlbeleibte Frau, die mit einer Markt tasche und einer gefüllten Flasche darin vor den Richter tritt. — Richter: Sie heißen Eva Sch.? — Zeugin: Das wird stim men. — Richter: Wann sind Sie geboren? — Zeugin: Ja, die anen sagen, i bin sechzig, und dö andern i bin siebzig Jahr. I glaub, i bin siebzig. — Richter: Eine Frau, die sich frei willig um 10 Jahre älter macht

! Das ist eine Seltenheit! Wo sind Sie geboren? — Zeugin: Schaun S', Herr Richter, i kann net lesen, i kann net schreiben, i waß des net. — Richter: In Ungarn? — Zeugin: Na. Richter: In Italien? — Zeugin: Aber na. — Richter: Amerika? — Zeugin: Wie Kumm i dort hin? — Richter: Böhmen!? — Zeugin (freudestrahlend): Io, ja, von dort bin i her (Heiterkeit). Richter: Also wie war das mit dem Hund? — Zeugin: Mei Mann hat Kuttelfleck hambracht in an nassen Sackl. Der Hund hat immer geschnuppert und dran g'rochen, i geh vorbei

und er zwickt mi in die Wadeln. — Staatsanwalt schaftlicher Funktionär: War der Hund bösartig? — Zeugin: Na ja. in an Monat hat er mi nur des ane Mal zwickt. Richter: Sie können gehen. — Zeugin: Bitt schön, Herr Gerichtshof, kann i net a paar Schülling ham, zum Ham- fahrn. weil i kann net hatschen. — Richter: Paar Schilling gleich? Für die Fahrt nach Erdberg? Sie kriegen nur Fahr scheine, die können Sie nicht in Rum umsetzen. — Zeugin: Trunken Hab i, wia i jung war. Der Angeklagte wurde freigesprochen

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Tiroler Wastl
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Seite 4 von 12
Datum: 06.07.1913
Umfang: 12
genannt werden, sollten heute min derwertig sein. Diese Minderwertigkeit erklären die Herren im Herrenhause in einfacher, ihrem Geiste entsprechender Form: dem Geschworenen mangelt es an Intelligenz, Rechtskenntnis u. dergl. mehr — lauter Tugenden, die nach Ansicht vorerwähnter Herren nur dem „beamteten" Richter eigen sind. Nun ja, — Rechtskenntnis, d. h. Paragraphenreiter ist der Geschworene nicht, soll es ja auch nicht sein, denn er hat nicht „Recht" zu sprechen, sondern einen „Wahrspruch" zu fällen

Richter steht im Genüsse des Dog mas der Unfehlbarkeit — ähnlich wie der Papst — wiewohl ersterer wie letzterer Mensch ist. Der aus gezeichneteste Richter ist eben wie alle Menschen, mit Schwächen und Fehlern behaftet, nur ist der beam tete Richter dem Geschworenen nicht gleichznstellen, schon aus dem Grunde, als der Richter vom Staat besoldet und der Staat von der Regierung gelenkt wird. Wie ist es da denkbar, daß Richter in poli tischen Angelegenheiten frei von jeder Voreinge nommenheit, frei

herangezogen werden. And wenn es im Staats grundgesetze noch so deutlich heißt, daß die Richter uirabhängig sind, so ist das Leben stärker als das Gesetz, und das Leben beweist uns, daß eine Unab hängigkeit staatlicher Richter vollständig undenkbar ist. Daher muß sich das Abgeordnetenhaus mit ] aller Gewalt gegen die sogenannte Preßreform j stemmen, nach, welcher man die Preß- und politischen ! Delikte dem Schwurgericht entziehen will. Ludwig v. H a r t m a n n. großen Schwindels sie darum, von wem

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Alpenrosen
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Seite 1 von 4
Datum: 05.08.1916
Umfang: 4
. „Also, Sie haben einen Todschlag verübt!" „Ja, Herr Richter, ich habe einen Hausierer ge tötet!" „Also Sie sind geständig?" „Ja, Herr Richter." „Hat dieser Hausierer Sie gereizt?" „Er stellte mir seine Hörner." / „Aber wie kommt Ihr dazu, diesen Men schen zn töten?" „Den Hausierer, Herr Richter!" „Ja, den Hausierer; antworten Sie!" „Ich hielt eben die Hacke in der Hand, da Hab' ich sie erhoben und dem Hausierer! einen kräftigen Schlag versetzt." Ein Schauer des Entsetzens ging durch die ganze Versammlung. „Jedermann weiß

, daß ich kein böser Mensch bin, Herr Richter. Ich schwöre Ihnen, es ist das erstemal, daß mir so etwas passiert." „Wir wollen Sie an den Tatort führen und sofort zur Ausgrabung des Opfers schreiten." Tie zwei Gendarmen nahmen Helling wie der in die Mitte. War das ein Gelärm und Getümmel, als der Zug vom Rathaus in den Weinberg hinauf marschierte. Ganz Reblau war auf den Beinen, jeder ließ sein Werkgeschirr liegen, die Weiber allen voran, um Zeuge zu sein eines traurigen Schau spiels. Sie waren oben

. „Wo haben Sie nun den Hausierer vergraben?" „Tort, Herr Richter." Immer von den beiden Gendarmen ge führt, deutete Helling auf eine Stelle in seinem Rebland. Wie er da mit der Hand hinwies, stieg die Entrüstung und das Ent setzen immer mehr unter dem Volkshausen, der einen dichten Kreis bildete um den Täter und die Behörden. Nun mußte sich ein Arbeiter an die Sache machen. Innert fünf Minuten hatte er ein tiefes Loch aufgeworfen, aber ohne etwas zu finden. „Da habe ich eine vergebliche Arbeit gemacht", rief er unwillig

aus, die Hake beiseite werfend. Nicht wenig enttäuscht und unmutig murrte der allzeit schaulustige Volkshaufe. „Helling", herrschte der Untersuchungsrich ter ihn an, „ist das nicht der Platz, an dem Ihr Opfer begrabend' „Doch, Herr Richter!" „Sie sehen doch selbst, man hat nichts gesunden!" „Bitte, entschuldigen Sie mich, Herr Rich ter, es ist schon lange, daß jener Arbeiter den Hausierer ausgegraben hat!" „Wie, Sie sind ja verrückt!" schrie der Beamte den Helling an; dieser aber bückte sich ganz gelassen

und nahm von der auf gewühlten Erde eine große Weinbergschnecke auf; der blutige. Rumpf war aus dem zer schlagenen Muschelhäuschen ausgetreten. „Sie sehen nun, ihr Herren, daß ich nicht gelogen, das ist doch der Platz, an dem ich ihn vergraben habe. Seht ihn da, den „Hau sierer !" „Helling, woher nehmen Sie den Mut, mit der Obrigkeit Schund zu treiben?" „Herr Richter, Vater Helling, der nur ein harmloser armer Manu ist, hat während seines ganzen Lebens die Gesetze seines Lan des und die Obrigkeit

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