, teils über Auftrag der Eltern, teils aus eige nem Antrieb. Am 28. Jänner 1925 erschien der Direttore didattico und erkundigte sich nach der Anzahl der teilnehmenden Kin der, der Zeit des Unterrichtes und der Zugehörigkeit der Räume. Daraufhin erklärte er den Vorgang als eine Privat schule, obschon die Kinder die eigentliche Volksschule regel mäßig besuchen. Mit der Bemerkung: „Sie werden schon hören, was der Inspektor dazu sagt', aber ohne ein Verbot auszusprechen, entfernte
er sich wieder. Da kein Verbot er- flossen war, und die Bezeichnung „Privatschule' unzutreffend war, wurde der Unterricht fortgesetzt. Nach ungefähr drei Wochen langte ein Brief ein. Er kam vom Direttore und war des Inhalts: Die Lehrperson solle sich rechtfertigen, warum sie eine Privatschule eröffnet habe. Die Antwort darauf wurde dahin gegeben, daß es sich hier um keine P-ivatschule handle, da die Kinder ja ordnungs gemäß den Unterricht in der italienischen Volksschule besuchen. Nach drei Tagen fragte der Inspektor
, die von deutschen Familien stammen, während des Unterrichtes folgendes zugemutet: Schämt ench, deutsch zu reden, sprecht immer italienisch, seid stolz auf euer italieni sches Vaterland. — Nun ist aber auch der Privatunterricht von Kindern, die sonst die Volksschule besuchen, verboten. Die Lehrpersonen suchen mit allen, auch den verderblichsten Mitteln, wie Schmeicheleien und Lob, die Kinder zum Ge ständnis zu bringen, wer eine deutsche Privatstunde hat. So ließ sich eine Lehrerin Ebli in Kaltern sogar