¬Das¬ Tiroler Volk in seinen Weistümern : ein Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte.- (Geschichtliche Untersuchungen ; 3)
: der von den Zuchttieren angerichtete Schaden wird niemandem ersetzt s ), auch darf man das gepfändete Vieh zu jedem Nachbarn in Verwahrung stellen ■'). Eine letzte Seite der wirt schaftlichen Bindung repräsentieren endlich die Bannrechte, von denen namentlich die der Bannmühlen 10 a Erwähnung verdienen. In wesentlichen wirtschaftlichen Beziehungen ist danach der einzelne ein abhängiges Glied der Gesamtheit, und ein allzeit lösbarer Besitz- und Nutzniefsungs ver trag, wie ihn Jakob am Rain 1543 mit der Gemeinde M art
(1665) III. 335, s. unten S. 213, 8) Pfunds (1303) II, 311, Tirol (1462) IV, 60. 9) Taisten (1486 u. 1537) IV, 537; zumeist besteht aber ein eigener „Pfandstall', etwa beim gemeinen Wirt. 10) Stiftsöffnung von Absam (zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts) I, 204, Weerberg (1523) I, 175. 11) III, 230. Innere Grundlegung des sozialen Lebens. 185 fizierten — meist gewerblichen — Arbeit in der Gemeinde dar. Aufsert sich ihre Beschränkung durch das allgemeine Interesse auch der Konsumenten in den Städten
zu ziehen; wie wenig dabei die Würde der öffentlichen Korporation gewahrt wurde, beweist, dafs man sogar den Kuh- und Schweine hirten eine besondere Gebühr abnahm 8 ). Dabei ist anderseits der Tarif für ihre Leistungen so spezialisiert, dafs der kleinste Fehler in der Arbeit schon eine Mindereinnahme bedingt 9 ). Nament lich die Ausübung der Gastwirtschaft wird recht eigentlich zu einer öffentlichen Funktion. Das hat für den Wirt (leitgeb) seine guten Seiten: indem unbezahlte Wirtsrechnungen wie schwere