antragenden Maßregel jangibi; seine Aechtheit muß aber vorläufig dahin gestellt bleiben. Sollte eS ächt sein, so haben sich Ihrer Majestät' Minister auf eine ganz gute Weise aus der Verlegenheit gezogen. Es wird nämlich in diesen „Resolutionen' nach unter schiedlichen. „In Erwägung, daß' einfach erklärt: die katholischen Bischöfe hätten keine gesetzliche Auctor.'tät über englische BLSthümer, kein Unterthan Ihrer Majestät schulde ihnen Gehorsam, und wenn die Bischöfe ihre Auctorität mit Gewalt
durchsetzten, sollten sie be straft werden. Ihre Majestät soll ferner durch eine unterthänige Adresse gebeten werden, diesen Beschluß durch eine Proklamation dem Volke des Reiches gnädigst bekannt zu machen. In der Adresse soll sich ferner daS Parlament bereit erklären, mit Ihrer Majestät .Regierung für die Abfassung von Gesetzen zu wirken, wodurch den Christen aller Bekenntnisse innerhalb des Gesetzes volle Gewissens freiheit und freie Religionsübung gesichert und. die Einrichtungen der Staatskirche
hatte. Ich schreibe dies zur Warnung Ihrer braven Tiroler, da ich-' höre, daß man auch in Ihrem Lande mit Plänen umgehe, die Milizherrschaft, dem Privat- und Landessäckel aufzuhalsen*). WaS- mich aber zunächst dazu bringt, mich über diese Materie auszu- sprechen, ist die wenig erfreuliche Neuigkeit aus Bern, daß unsere Central-Regierung für gut befunden hat (nebst einer ganzen Menge- von Wahlen und Entlassungen von eidgenössischen Offizieren,, die bei der Alltäglichkeit mit der sie vorkommen, keiner namentlichem
, der im Jahre 1849- sich gegen das Volk ausgezeichnet hat; dann der Freischärler De- brunner aus Thurgau, der im Jahre 1848 gegen den „offiziellen' Willen seiner Regierung eine Schaar Seinesgleichen den Rebellen in Venedig zugeführt hatte, und ein Begünstigter aus Freiburg,. Namens Hartmann, ein Familiennamen, den in älterer und neue rer Zeit dort ungünstige Gerüchte verfolgten. Uebrigens ist ja. schon die Wahl genug, um zu wissen, daß auch er ein gemeines,- jenen Menschen dienstbares Subjekt sein muß
, die ihren unglück lichen Heimats-Kanton zu einer meineidSgenössischen Landvogtek gemacht haben. *) Der Herr Korrespondent scheint zu übersehen, daß ein österreichk- sches Kronland und ein Schweizerkanton denn doch zwei sehr ver schiedene Dinge sind, und daß, wenn auch ein Zeitungsblatt, aus- dem er diese Befürchtung geschöpft haben wird, dem Landesver» theidigungsweftn eine „jung-tkrolische', radikale Richtung gebem mochte, dies weder der Wille der Regierung noch der Landes- behörden ist. - Ä. d. Red. Wiener