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Volksblatt
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Seite 5 von 10
Datum: 17.03.1894
Umfang: 10
Beilage zum Zeitbilder. i- Die Leser des „Tiroler Volksblatt' wissen, daß die fortschrittliche Partei in Wien, den bisherigen Vice bürgermeister in Wien, Dr. Richter des Namens, als Bürgermeister-Kandidaten vorgeschlagen hat. Die in Wien erscheinende, vortrefflich redigirte „Reichspost' stellte nun diesen Kandidaten in das richtige Licht. Sie constatirt folgende Thatsachen: 1. Um eine Jüdin hei rathen zu können, ist Dr. Richter c oIl ses sions los geworden. 2. Ueber 20 Jahre

ist er confessionslos geblieben und trotzdem Vicebürger- m eist er in Wien geworden. (In Wien gilt, wieFigura zeigt, der schlechte Leumund für kein Hinderniß, zur Erreichung einer hervorragenden Stellung im öffentlichen Leben.) 3. In einer Gerichtsverhandlung am 15. Febr. d. I. bezeichnete sich unter Zeugeneid Dr. Richter als katholisch, obschon er damals laut Ausweis der Acten confessionslos war. (Er hat sich also einer, unwahren Zeugenaussage schuldig gemacht, welche nach dem Gesetze als Verbrechen des Betruges

geahndet und mit der Strafe des schweren Kerkers belegt ist.) 4. Da mit Dr. Richter anstandslos Bürgermeister der Stadt werden könne, ist seine Gattin laut Angabe liberaler Blätter vom Judenthum zum Christen thum übergetreten, und Dr. Richter bemüht sich, die Wiederaufnahme in die katholische Kirche bei der kirchlichen Behörde zu erwirken. Das Bürgermeisteramt ist ein fetter Posten und hat ein Bürgermeister in Wien ein größeres Einkommen als ein Minister — also wäre Grund genug vor handen

zum Religionswechsel für einen, der sich um die Religion überhaupt nicht kümmert, für den Fall, daß so ein Religionswechsel gär nur eine äußere Formalität wäre. Weil aber das nicht der Fall ist, so hat Dr. Richter bislang diesbezüglich keinen Erfolg gehabt und ist also noch confessionslos anzusehen Wenn Jemand in die katholische Kirche eintritt so muß er 1. die nothwendigsten Glaubenswahrheiten wissen und diese glauben, 2. ein Glied der Kirche Jesu Christi werden wollen, 3. seine Sünden bereuen und 4. den Vorsatz

haben und ausdrücklich versprechen, bis an sein Ende christlich zu leben. Die Ehe des Dr. Richter war eine Civilehe, also in den Augen der katholischen Kirche eine wilde Ehe, er muß sich also auch katholisch trauen lassen, um die Ehe zu saniren. Daher stößt, wie die liberalen Zeitungen bemerkten, seine Wiederaufnahme in die katholische Kirche competenterseits auf ganz be sondere Schwierigkeiten. Die „Reichspost' hat das nicht zu unterschätzende Verdienst, diesen Bürgermeisterkandidaten beseitigt

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Volksblatt
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Seite 1 von 10
Datum: 21.07.1900
Umfang: 10
Der Letzte seines Stammes. Historische ßrzählung aus den Stürmen der Katholiken-Verfolgungen des XVI. Jahr hunderts in England von K arl v. Raesfeld. (33. Fortsetzung.) lNachdruik verboten.) . -Nun wurden die Namen der Geschworenen verlesen, U .?'iHheit mit der gesetzlichen Vorschrift, die dem T^ettagten das Recht zubilligte, gegen irgend einen verleiben Widerspruch zu erheben. Jeder wusste, dass oies lediglich Formsache war, und dass nur solche Ge- gewählt werden würden, die dem Richter blind Folge

leisteten. Als aber Walther die übliche 5>rage vorgelegt wurde, ob er etwas gegen die Jury einzuwenden habe, versetzte er laut und fest: »Mylord, ich lege Verwahrung dagegen ein, von lemand anders als meinen Standesgenofsen verhört und abgeurtheilt zu werden; kraft meines Ranges als -oaron de Lisle verlange ich dies meinem Stande zu gehende Recht, verwahre mich also dagegen, hier in Mm Gericht und von diesen Geschworenen abgeur theilt zu werden!' ».Nichts da,' sagte der Richter, „es ist längst

ich feierlich, dass ich keiner wie auch immer gearteten verräterischen Handlung schuldig bin.' „Was?' sprach der Bischof von London, „willst Du leugnen, dass Du ein Priester bist?' „Mylord,' erwiderte Walther und blickte ihn fest an, „jemandem wie Ihr, dessen Amtes es ist, die Aus breitung der Religion zu sördern, steht es sicherlich nicht an, sich hier in einen Handel auf Leben und Tod einzumengen.' Der Bischo^ gab ihm keine Antwort, wandte sich aber zum Richter und rief: „Unter den Sachen des Gefangenen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 10.05.1900
Umfang: 8
im gleichen Sinne verhandelt werden. er keinen rothbärtigen Juden mit gelben Pantoffeln. Da fügte es der Zufall, dass er auf der Straße hinschlendernd, dem Rothbart begegnete, welchem er das Schreiben abgegeben hatte. Er wurde sofort ver haftet und vor dem Richter gestellt. Er gestand, dass er im Hause der Kurtzhandl den Brief in Empfang genommen, der Mutter übergeben und ihr sogar vor gelesen habe, aber es sei in demselben nichts ent halten gewesen, als Dinge, welche seine Heirat und den Handel betrasen

. Auch gestand er, dass die Frau Kurtzhandl ihm gerathen habe, einen ganz leeren Brief, wie der, welcher bei dem Boten gefunden worden sei als Antwort zu senden. Man sandte also noch einmal nach der Mutter Kurtzhandl, um die Urschrift des Briefes ihres Sohnes Löbl zu erhalten, allein sie war in der Zwischenzeit wieder verschwunden und die Richter konnten sie um keinen Preis wieder ansfindig machen, mochten sie thun, was sie wollten. Uebrigens erlitt dadurch die Sache selbst keinen Schaden, denn am 22. März

und Unverschämtheit, dass die Richter sich mit ihm keinen Rath wussten. Des halb versammelten sie sich gleich am nächsten Tage in der Frühe im Rathhause der Altstadt, um Löbl Kurtzhandl den Zeuginnen Lea und Hännerle gegen überzustellen. Vor der Begegnung wurde die Köchin noch einmal ins Verhör genommen, und sagte dabei aus, dass Löbl Kurtzhandl bei Abeles war, als sie mit dem Kinde auf die Straße geschickt wurde, und als sie nach der Ermordung des Knaben wieder nach Hause zurückkehrte

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 24.04.1900
Umfang: 6
die bedingte Verurtheilung besteht (England, Bel gien, Frankreich, Norwegen u. s. w.) diese den Charakter einer rechtlichen Institution trägt, d. h. der Entscheidung des Richters unterliegt, hat man sich bei uns nur zu einer halben Maßregel entschlossen, indem man den Straferlaß nicht zu einem Akt des Rechtes, sondern zu einem Akt der Gnade machte und mithin die Entscheidung über den Eintritt der bedingten „Begnadigung' nicht dem Richter, sondern der Justizverwaltung übertrug. Dem gemäß

, sondern der Richter, welcher die Verhandlung geführt, das Urtheil gefällt und Einblick in die Persönlichkeit und die Verhältnisse des Jnkulpaten gewonnen hat. Bei uns aber hat nur in Amts- und Schöffengerichtssachen der Amtsrichter nicht etwa die bedingte Begnadi gung zu verfügen, sondern nur der Justiz minister über den Fall zu berichten. In allen übrigen Fällen aber berichtet der Staatsan- walt dem Justizminister, der über den Ein tritt der bedingten Begnadigung entscheidet. In der Praxis

hat sich dies bei uns dahin gestaltet, daß das Eintreten der bedingten Be gnadigung in den meisten Fällen thatsächlich von der Auffassung des Slaatsanwalts ab hängt, während doch der erkennende Richter hier die allein zuständige Instanz wäre. Der Staatssekretär Dr. Nieberding hat am 28. November 1896 ausdrücklich erklärt, daß die Einführung der bedingten Begnadig ung nur einen Versuch bedeute, der es uns ermöglichen solle, eigene Erfahrungen zu machen, und er erkannte an, daß eine einheit liche Regelung durchaus

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