4 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1936/08_04_1936/TIRVO_1936_04_08_2_object_7664817.png
Seite 2 von 8
Datum: 08.04.1936
Umfang: 8
Seite 2 Mittwoch, den 8. April 1936 Nr. 82 Protest der Mi« MsM gegen die SrmdesdieÄWW Wien, 7. April. Die diplomatischen Vertreter der tschechoslowakischen Republik, Rumäniens und Jugosla wiens haben geistern gemeinsam dem Minister des Aeußeren je eine gleichlautende Veribnlnote folgenden Inhalts über reicht: „Iw Auftrag ihrer Regierung hat die Gesandtschaft (der tschechoslowakischen Republik, Rumäniens,, Jugosla wiens) idie GH re, der österreichischen- Bundesregierung Nach stehendes

mitzuteilen: Am 1. April Hut der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das eine Abänderung des für Oesterreich durch Abschnitt V des Vertrages von St. Germa-in fest gesetzten Militärstatuts vorsieht. Diese Abänderung stellt, da sie durch eine einseitige Aufkündigung dieses Teiles des Vertrages von St. Germain erfolgt ist, eine formale Ver letzung der Militärklauseln dieses Vertrages dar. Unter die sen Umständen sieht sich die Regierung (der tschechoslowaki schen Republik, Rumäniens und Jugoslawiens

) als Mit unterzeichner des Vertrages von St. Gernrain verpflichtet, energische Verwahrung gegen den Beschluß des in Rede stehenden Gesetzes- einzulegen. Andererseits bedauert sie als Mitglied des Völkerbundes leibhaft, daß Oesterreich, gleich falls Mitglied des Völkerbundes, es für gut gesunden hat, den Weg zu beschreiten, den der Völkerbundrat unter ähn lichen Umständen feierlich durch seine Resolution vom 17. April 1935 verurteilt hat. Die Regierung (der tschecho slowakischen Republik, Rumün-ens, Jugoslawiens

) vermag keinesfalls zuzugeben, daß Oesterreich sich durch seine ein seitige Handlung, die die Ablehnung internationaler Ver- pslchtungen darftällt, ein neues Recht geschaffen hat. In folgedessen behält sich die Regierung (der tschechoslomatischen Republik, Rumäniens., Jugoslawiens) das Recht vor, sich in einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich der zur Wahrung ihrer Interessen zu ergreifenden Maßnahmen zu äußern. Die Ge- sandtschaft (der tschechoslowakischen Republik, Rumäniens, Jugoslawiens) >benützt

diesen Anlaß, um das verehrliche Bundeskanzleramt — auswärtige Angelegenheiten — ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern." Der Minister be§ : Aeußeren hat diese Verbalnote ent gegengenommen. Die österreichische Regierung gedenkt nicht, aus diesen gemeinsamen Schritt der Di-chechoslowakei, Ru mäniens und Jugoslawiens zu reflektieren. Als sie das neue Gesetz schuf, tat sie es in voller Ueberlegung und mit dem Bewußtsein, damit den Lebensnotwendigkeiten des österrei chischen Volkes und der Sicherung

2