bis lv. k. Mts. Juni d. Js. anzumelden, und in der Klage nicht nur die Nichtigkeit der Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zn werten verlanget, zu erwei sen , widrigens nach Verlauf des erst bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden würde, und l'cne, die ihre Forderung bis dabin nicht angemel det bättcn, in Rücksicht deS gesammten zur Kon kursmasse gciwrigen Vermögens ohne alle Ausnahme anch dann abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wirk- lici
derselben mit telst einer förmlictien Klage wider diese Konkurs- !»nasse bei diesem Bezirks - Gericht bis 7. Juni d. I s. so gewiß, anzumelden, und in dieser nicht nnr die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das. Recht, kraft dessen er in diese oder /ene Klasse gesetzt zu «werden verlangte,,zu erweisen, als widri- genöinach^Verlauf des bestimmten Tages Niemand mehr, gehört iwerdeu, nnd diejenige«,-die ihre For derung bis dahin nicht angemeldet baden, in Rück- sittit des vesaoimteu zur Konkursmasse
, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse ge setzt zu werden verlangte^ zu erweisen, als widri gens nach Verlanf des bestimmten TageS Niemand mehr gebort werden, und diejenigen, die ihre Fo»- derung bis dabin nicht angemeldet baben,,in Rück sicht des gcsammien zur Konkursmasse gebörigen Vermögens odne alle Ausnahme anch dann abge wiesen sein sollen, weiui ibnen wirklich ein Kom- pensationsrecl't gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oter