des Kaisers,! >T>as k. ?, Lendesgericht Innsbruck hat auf ßlu- trag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt der Nr. 143 der in Innsbruck erschein ^vniden Iperiodischeu !Drnckschrift „Allgemeiner Tiroler Anzeiger' vom 25. Juni 1918, Borabendblatt, in den Stellen aus dem Artikel mit der Überschrift: „Die Sieger' 1. von: „Willig beugte sich' bis: „des Jndentnins und der Freimaurerei' und 2. von: „Da hilft auch alles Schreien' bis: „im voraus rauben', das Vergehen nach Z 302 St. G. be gründe
erscheinenden periodischen Druckschrift „Der Tiroler' vom 27. Juni 1913 auf Seite I, Spalte 1—3 enthaltenen Aufsatzes mit der Überschrift: „Zum Raubmord auf der Nunkelsteinerbrücke' in den Stellen: 1. in Spalte 1, beginnend mit: „allmählich zur Erkenntnis' bis einschließlich der Worte: „Tagen getan hat' und 2. in Spalte 2 und 3, beginnend mit: „faßte Moschini' bis einschließlich der Worte: „außer Zweifel steht' das Vergehen nach Art. VIII und VII des Ge setzes vom 17. Dezember 1862, Nr. 3 R. G. Bl. aus 1363
. 1391 in Eppan als Sohn des Michael und der Kathar. Walcher, der bei der Mobilisierung zum 1. Tiroler Kaiserjägerregimente, i. Marschkomp., ein rückte, anfangs September 1914 bei Lemberg schwer verwundet worden sein soll uud seither vermißt ist. Da hienach anzunehmen ist, daß die gesetzliche Vermutung des Todes iin Sinne des Gesetzes vom 31. März 1913, N. G. Bl. Nr. 128, eintreten wird, wird auf Ansuchen der Maria Waldthaler in Kreuz- weg-Eppan das Verfahren zur Todeserklärung des Vermißten
erklärung des Ludwig Mölt »er, gebore» in Kaltern am 1. Jnni 1893 als Sohn des Anton und der Julitta Strodl, der bei der Mobilisierung zum 2^ Tiroler Kaiserjägerregimente, 9. Feldkomp., einrückte mW Ende Oklobsr 1914 am ^?an schwer verwundet worden sein soll; seither ist er verschollen. Da hienach anznnehnien ist, daß die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, Nr. 123 R. G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuche» der Maria Möltner in St. Anton- Kalteru ! das Verfahre