- Einkommen. Die Komplementärsteuer ist eine pro gressive Stener, d. h. ihr Perzentsatz steigt mit der Höhe des Einkommens. Sie steigt von I. Prozent für das steuerpflichtige Mindesteinkommen von 3000 Lire (auf diesen Mindestbetrag kann nämlich durch die vorgesehenen Abzüge für Kinder, Pas siven, Steuer usw. das steuerpflichtige Einkommen herabgesetzt werden) bis zu 10 Prozent für Einkommen von einer Million aufwärts. Der Kriegszuschlag wird nun von der Komplementärste»?!- errechnet
. So z. B. ist der Perzentsatz der Steuer für Einkommen von 10.000 Lire nur 1,61 Prozent, die Komplementärsteuer also in diesem Falle 161 Lire. Der Kriegs zuschlag beträgt 25 Prozent hieoon, das ist 41 (aufgerundet). Für ein Vermögen von 30,000 Lire ist der Steuersatz der Komplementärsteuer 2,49 Prozent, die Steuer beträgt also 747 Lire, der Kriegs zuschlag ist 25 Prozent der Steuer, also in diesem FaNe 187 Lire. Be! einem Ver mögen von 50,0l)0 Lire ist die Komple mentärsteuer 3,0? Prozent, also 1525 L. Der Krieaszuschlag