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Dolomiten
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Seite 3 von 8
Datum: 04.09.1933
Umfang: 8
September erfolgen. Jede Teil nehmerin kann drei Arbeiten einsenoen, die bis 15. November beim Sekretariat sinlangen muffen. Hl- . Bolzano unö Amvobung Schriftleitnng: Museumstraße 42. — Telephon 13-38 und 18-87. EteuerWerungsürlW Aus dem Rathaus wird mitgedeilt: Jeder, der irgend einer der untenange führten Steuern oder Taxen unterliegt» muß innerhalb 20 Tagen sine Steuer erklärung wbgeben. wie er auch innerhalb des gleichen Tevmines jedwede Aenderung, die eine Erhöhung der Steuer zur Folge hat, anm

-slüen muß. Jeder Steuerträger nmß vor allem wissen, daß nach dem 20. Sep tember durch das städtisch« Steuerwmt di« Rollen für di« Steuern und Taxen für das kommende Jahr zusammengestellt werden und daß daher jeder Steuerzahler Interesse daran hat, vor dem 20. September di« dies bezügliche Steuererklärung abzugeben, um zu vermeiden, daß er in den Rollen ein geschrieben wird und di« betreffende Steuer zahlen und langwierige Instanzenwege ein- schlagen muß, um die Vergütung der Steuer zu erreichen

. Jeder muß folgende Winke beachten: Bei der Pat«ntsteu«r muß di« Auf nahme, Einstellung oder der Wechsel eines Betriebes oder eines Berufes angegeben werden. Boi der Lizenz st euer muß die Eröffnung neuer Betriebe, Wechsel der Lizenzinhaber, Vergrößerung oder Uober- siedlung (Hotels, Restaurants. Klubs usw., Sanatorien, Badeanstalten, Autogaragen, Mietwagen, Mietstallungen usw.) gemeldet werden. Bezüglich der Steuer auf fremdsprachige Aufschriften müs sen neue Aufschriften, Aenderungen oder Auflassen

st eu er, Steuer für öffentliche und privates Wagen, Ziegen- mch Hundesteuer: Neubesitz und Aenderungen anmelden. Bon der Klavierstcuer sind Musiklehrer und -Lehrerinnen, Dirigenten und Sänger für ein Klavier befreit. Zu diesem Zweck muß eine Bestätigung beigebracht werden. Die Steuer ist um die Hälfte verringert für Familien mit einem Jahreseinkommen von unter 10.000 Lire, welche das Klavier für die musikalische Ausbildung ihrer Kinder be nützen. Das Familienoberhaupt muß zu diesem Zwecke eine Bestätigung

des Steuer amtes und ein Zeugnis eines Musikinstitutes oder «neu notariellen Akt beibringen, aus

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Seite 5 von 6
Datum: 25.11.1940
Umfang: 6
Panctta und aus Grottcria, Reggio ! Calabria, gebürtig. Die Leiche wurde am Sonn-! tag. 21. November, auf dem städtischen Friedhof! bcigcsctzt. Wirtschaft unü ßesetz Ile KriegsgetvmntteM Mit Gesetz vom 1. Juli 1910, Nr. 813, ver lautbart in der „Eazzctta Ilfficiale' vom 16. Juli, wurde eine außerordentliche Steuer auf die durch den Kriegszustand erhöhten Ein kommen, also eine Kriegsgcwinnsteuer, ein- gesührt. Nunmehr sind auch die Durchführungs bestimmungen hierzu erschienen, so daß es an gebracht

ist, die Steuerträger mit den wich- tiVten sie betreffenden Bcstimmungen bekannt- zumachcn. D a s O b j e k t der S t e u,e r. Dieser außer ordentlichen Steuer unterliegen die ans einem Handels- oder Gewcrbetriebe oder aus Dcr- tretungsgeschästen stammenden Einkommen. Das Gesetz trifft somit alle Einkommen aus Handels und Gewerbebetrieben, die nach dem geltenden Einkommensteuergesetze in der Kategorie B klassifiziert sind, ob dieselben nun auf den Kriegszustand Bezug haben oder nicht. Ferner fallen

unter die von diesem Gesetze betroffenen Einkommen alle jene der Vermittlungsgeschäfte, der Kommissionäre, der Handelsagenten und Vertreter, die auf eigene Rechnung arbeiten, also nicht Angestellta einer bestimmten Firma sind. Unter diese Steuer fallen nicht die bei einer Firma angestellten Handelsreisenden, Platzvertreter und Gefchäftsaimestellten, die in der Einkommensteuer in der Kategorie EL be steuert sind. Auch die Vertreter ausländischer Firmen werden von dieser Steuer betroffen. Ferner sind von dieser Steuer

, daß die von der Einkommensteuer betroffenen Einkommen von insgesamt 12.000 Lire in jedem Jahre von -193g- ab dieser außerordentlichen Kriegsgewinn- ' steuer nicht unterliegen. Das steuerbare Ein- >kommcn zur gewöhnlichen Einkommensteuer ist also bis zum Betrage von 12.099 Lire absolut 'steuerfrei. Das Gesetz erklärt außerdem von dieser Kriegsgewinnsteuer befreit den Mehr gewinn zum ordentlichen Einkommen bis zum Betrage von 6900 Lire. Es handelt sich hier »m ein relatives Minimum, welches bei jedwedem ordentlichen Einkommen

. Der Steuerträger seiner seits kann im Monat Jänner jeden Jahres eine Erklärung für eine Herabsetzung einbringen, wenn er ein geringeres Einkommen im Vor jahre Nachweisen kann. Zum besseren Verständnisse lenken wir die Aufmerksamkeit der Leser auf die Tatsache, daß das Einkommen zur gewöhnlichen Einkommen steuer von vornherein mit Bezug auf die vor hergehenden zwei Jahre festgelcgt wird, wäh rend bei der Kriegsgewinnsteuer das Ein kommen alljährlich im Nachhinein festgestellt wird. Angesichts der Blockierung

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Seite 11 von 16
Datum: 20.05.1939
Umfang: 16
oder seit der letzten Kon trolle oingcfllhrte oder im Lokal erzeugte Ge samtmenge der betreffenden Ware, um nicht mehr als 2% nach oben oder unten übersteigen. Bei Waren, für welche Lagerungskalos gelten, sind Mengendifferenzen nach unten nur dann strafbar, wenn sie die wie oben berech neten zwei Prozent noch zu dem gestatteten Kalo überschreiten. In jedem Falle wird für Differenzen stets die Steuer geschuldet, auch für Unterdifferenzen, falls für die betreffende Warengattung kein Kalo anerkannt

ist. Ist ein Kalo anerkannt, so wird für Mengen abgänge innerhalb der Kalogrenze die Steuer nachgesehen; wird die Kalogrenze überschritten, aber nicht mehr als 2 Prozent über das Kalo hinaus, so wird die Steuer für die das Kalo überschreitende Menge geschuldet; überschreitet der Warenabgang jedoch die zwei Prozent über dem Kalo, lo findet keine Nachsehung statt und wird die Steuer, augesehen von der Anwendung der gesetzlichen Strafen, für die gesamte ab gängig« Meng« geschuldet. In allen diesen Fällen nimmt

da» Konsum steueramt sein« Rechte durch Zustellung einer Zahlungsaufforderung wahr. Hiezu hat nun das Finanzministerium mit Rote Nr. 4167 vom 18. April l. I. folgend« Erklärung abgegeben: „Die Bestimmung des Art. 187, daß für bei Kontrollen Vorgefundene Mengendifferenzen in jedem Falle die Konsumsteuer geschuldet wird, ist in dem Sinne aufzufassen. daß das bezügliche Eingangskonto um diel« Differenzen zu erhöhen ist, um zu vermeiden, daß, falls die Steuer ge zahlt werden müßt«, sich im gleichen Lokal

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