sich für die Fortdauer der Bedrückung Irlands verantwort lich. ZumProzesie Parnells gegen die „Times' übergehend, spöttelte er über die Behauptung der Regierung, daß Parnell und die „Times' von der parlamentarischen Untersuchungskommis sion gleichgestellt seien. Parnell habe klug ge handelt, den Prozeß in Edinburgh anhängig zu machen, von einer schottischen Jury habe er vollkommene Gerechtigkeit zu erwarten. Das glauben auch wir und wir sind zugleich der Meinung, daß dieser Umstand dazu beitragen dürfte
als Zeuge ablehnen will. Man sollte meinen, daß die Vertreter der „Times', falls sie die Fälschung nicht selbst begangen, überhaupt bei den Veröffentlichungen im guten Glauben gehandelt haben, allen Anlaß hätten, nicht blos im Interesse der Wahrheit und Gerechtigkeit be- züglich Parnells, sondern auch im Jntereffe der eigenen Ehre, Thatsachen und die Namen der Schuldigen offen vor- und klar zu legen. Um sichere Rechtsprechung zu erlangen, wendete sich Parnell an das schottische Gericht
, gegen dessen Berechtigung bekanntlich die „Times' Einspruch erhoben haben. In dem „freien England' herrschen manche eigenthümliche Verhältnisse und einen solchen Fall haben wir hier vor uns. Der Ausländer wird fragen: Wie kann in der Klage eines JrländerS gegen Personen in England ein schottisches Gericht zulässig sein? Das Lawjour- nal (Gesetzblatt) gibt darüber Aufklärung, in dem es ausführt, daß der parlamentarische Son derausschuß in seiner Eigenschaft Court (hoher Gerichtshof) die Vollmacht besitzt, eine Klage