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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 12.12.1937
Umfang: 8
(Marktplatz); 15. Dezember, 10 Uhr» Spondigna (Gasthof Spon- digna); 14.30 Uhr Merano (Sportplatz): Iii. Dezember, 9 Uhr, Chiusa (Marktplatz): 10.^1 Uhr Rio d! Pusteria (Gemeindeplatz): 12 Uhr Brunito (Hotel Posta). Die Hengste dürfen in jedem der angegebenen Orte vorgeführt werden. Die angegebene Zeit muß pünktlich eingehalten werden, weil die Min»s>erialkummiss!on nur einen begrenzten Zeitraum N!r ihre Arbeit zur Verfü gung hat, den sie nicht überschreiten kann. Neue Wechsel In der „Gazzetta Ufficiale

Ufficiale' ha ben mit dem gestrigen Tage die Operationen des Umtausches der seinerzeit ausgestellten Quittungen an die Unterzeichner, Inhaber von Immobilien, begonnen. Die von den Einhebeämtern der direk ten Steuern und gleichgestellten Aemtern bei der Einzahlung der gesamten Quoten erlassenen Quit tungen werden nunmehr mit den definitiven Pa pieren der Anleihe „Redimibile 5 Prozent' um getauscht. Seit dem gestrigen Tage können ebenfalls bei zer provinzialen Tesoreria die von dieser ausge- teilten

auf die öslerr.-nngar. Unsaltsversicherung zu- riicksühren. In der Gazzetta Ufficiale vom IS. Oktober d. I. ist ein Minifterialdekret erschienen, wodurch das Istituto Naz. Fasc. per l'assicurazione contro gli in fortuni (Reichsunfallskassa) ermächtigt worden ist, die lenigen ital. Staatsbürger, die bei der österr .-ung. Un- fallskasfa eine Rente bezogen haben uno vom vorge nannten Institute übernomenm worden sind, mit einem einmaligen Betrage abzufertigen, wenn die Invalidität nicht mehr als 3ll Prozent

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 27.11.1937
Umfang: 6
von seiner glänzenden Beredsam» Wirtschaftliche Mitteilungen Die Quittungen des Rendimibite zu S Prozent können in definitive Titel umgetauscht weroen. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, das bestimmt, daß die Besitzer, welche zur Zeichnung der Immobilien-Anleihe verpflichtet waren, die Quittungen für die eingezahlten Iah- res-Quoten in definitive Titel der zunickzahlbaren Lprozentigen Anleihe umtauschen können. Der Umtausch erfolgt bei der Provinzialàttoria, in deren Bereich die Zahlungen

gemacht worden sind. Die Quittungen, welche keine Angaben über eine beauftragte Person enthalten, können von den In habern zum Umtausch vorgelegt àrden. Die Quit tungen, welche die Bezeichnung einer bestimmten Person enthalten, müssen von dieser zum Umtausch vorgelegt werden. Um den Inhabern Auslagen zu ersparen, können die Quittungen zum Umtausch in Titeln den Banken oder Sparkassen übergeben werden. Nächstens wird in der „Gazzetta Ufficiale' der Zeitpunkt bekanntgegeben werden, wann mit dem Umtausch

begonnen wird. Steuerbegünstigungen für Betriebe, welche die Anlagen erweitern Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das De kret mit dem Durchführungsreglement des Geset zes vom 7. Juni 1937-XV hinsichtlich der Begün stigung für Industriebetriebe, die umgewandelt oder erweitert werden, damit die entsprechende technische Vervollkommnung, die im Jilteresse der Wirtschaft erforderlich ist. erreicht wird. ' ' Das Reglement verfügt unter andere»», daß die Firmen, welche die Erweiterung

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 08.08.1935
Umfang: 6
stark entwickelt, daß ein« Neuregelung des Konzessionswesens notwendig geworden ist Durch das Gesetz vom 2V. Juni 1SSS, veröffent' licht in der „Gazzetta Ufficiale' vom 27. Juli 1V3S, Nr. 174, werden nun neue Bestimmungen getrof sen, deren wichtigste nachstehend bekanntgegeben werden. , ^ Zunächst wird bestimmt, daß sämtliche Waren transportdienste, welche mit Kraftwagen, ein schließlich? Anhänger, für Rechnung Dritter und gegen Entgelt durchgeführt werden, einer Konzes sion

durch Kraftwagen (einschließlich Anhänger), müssen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Sinne desselben geregelt sein. Die. notwendigen Anträge müssen innerhalb dreier Monate vom Tage der Verlautbarung die ses Gesetzes (27. Juli 1S35) an beim zuständigen Circolo ferroviario gestellt werden. Bis zum glei chen Zeitpunkt (27. Oktober 193S) müssen die ob- «rwäbnten Kennzeichen auf den Kraftwagen ange bracht sein. Zmmobilienverkehr in den Grenzprovinzen. Die '^Gazzetta Ufficiale

, für welche die vorliegenden Bestimmungen gelten, werden in einem eigenen, vom Kriegsministerium im Einpernehmen mit 'den übrigen interessierten Ministerien zu genehmigenden Verzeichnis ange geben. s Art. 4. Die Durchführungsverordnung zu vor liegendem Gesetz wird Mit Dekret des Kriegsmini- 'teriüms im Einoernehmen mit den übrigen Mini- terien erlassen. Das.vorliegende. Gesetz tritt mit einer Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale' n Kraft. Aivchltches Billgaitg nach Là». Am 6. August wurde der Bittgang um Erflehung

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 09.12.1934
Umfang: 8
unserer Garten-und Promenadeanlagen zuwendet Bolzano kann stolz fein auf feiNe schönen und sorg sam gepflegten Gärten und Promenaden, die einen nicht geringen Anteil an der Hebung des Fremden verkehrs haben. Immerhin ist diese hohe Aner kennung bemerkenswert. Bestätigung der Ueberwachungskommission für Radioübertragungen Die „Gazzetta Ufficiale' bringt ein Dekret, wo nach für ein weiteres Jahr vom 14. November 1934 ab die Kommission für die Ueberwachung der Radioübertragungen sür die Stadt Bolzano

, so wie die sich daraus ergebende Anstellung von Ar beitslosen. Er berichtete über die bereits erzielten Resultate, die als versprechend angesehen werden dürfen. 2m weiteren behandelte Cav. Toü den Uebergang der Soldaten von einer Dienstzeit in eine andere. Mit Gesetzesdekret, das in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht worden ist und seit 1. Dezember Gel tung hat, wurde das Gesetz über die Aushebung in folgender Weise ergänzt: Das Kriegsministerium hat ab 1. September über die Einberufung der Jahrgänge

: Das Kriegsministerium hat die Ermäch tigung, die Soldaten jedweder Waffengattung und der spezialisierten Truppen nach Erfüllung der letz ten Jnstruktionszeit in den ständigen Urlaub zu entsenden. Mitteilung àer Finkmzintenàanz Die Finanzintendanz verlautbart: Mit kgl. De kret vom 4. Oktober 1934, Nr. 1691 (veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale vom 27. Oktober 1934. Nr. 2S3), das mit 1. Jänner 1933 in Kraft tritt, wird verfügt, daß alle Akten, welche für den Ue bergang von Besitztum an das mit gleichem Dekret

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 23.06.1925
Umfang: 8
zur Erprobung aller in Italien erzeugten oder nach Italien eingeführten Handfeuerwaffen festgesetzt. Alle Erzeuger oder Händler solcher Waffen sind auf Grund des genannten Ge setzdekretes und des Gesetzdekretes vom 7. Mai 192S, Nr. 714, verpflichtet, die in ihrem Besitze befindlichen Rohre oder kom pletten Waisen bis zum 30. Juni 1S25 dem „Banco Ufficiale' in Brescia zur Ueberprü- fung und Anbringung der Punze zu über senden. Das Gefetzdekret bestimmt, daß die Waf fen, welche nach dem 30. Juni 1S25

, ohne mit der italienischen Punze versehen zu sein, sich im Besitze vom Erzeuger oder Händler be finden, sequestriert und auf Kosten der Par tei zum „Banco Ufficiale' nach Brescia zur Ueberprüsung gesendet werden. Nach demsel ben werden die Waffen der Partei gegen Er satz der Kosten zurückgestellt, unvorgreiflich jedoch einer allfälligen Bestrafung auf Grund des Art. 6 des Gesetzdekretes yom 3V. Dez. 1923, Nr. 31S2. Die aus Belgien. Frankreich, Deutschland, England und Spanien nach Italien einge führten Handfeuerwaffen

, welche die Punze der Ueberprüfungsanstalten Lüttich (für Bel gien), Paris und S. Etienne (für Frankreich), Suhl und Zella Mehlis <für Deutschland), London und Birmingham (für Englands und Eibar (für Spanien) tragen, bedürfen keiner weiteren Ueberprüsung in Italien. All« übrigen, nach Italien eingeführten Waffen müssen dem „Banco Ufficiale' in Brescia für die vorgeschriebene Ueberprü sung und Punzierung übersendet werden. Auszug am dem Amtsblatt koxli» mumaii lexali. Tribunalspreagel Bozen. Nr. 92 vom 10. Juni

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 09.05.1933
Umfang: 8
tragt. Alle Korrespondenzkarten ZU 30 Centesimi Zelten nur mehr bis I. Jänner 1SZ4. .. , . Die ^Gazzetta Ufficiale' vom 4. Mai ver- , lautbart,. daß die staatlichen Korrespondenzkar ten mit bezahlter Rückantwort <30-i-30 Cente simi) alten Typs, welche das Wappen des Staates in der Ausführung nach dem Dekrà 'vom 27. November 1SV0 !oder däs. Staatswap-^. Pen mit dem Liktorenbündcl vereint gemäß dem Dekret vom 27. Mär.'. 1927 tragen, mit l. Jänmr 1S34 ihre Giftigkeit verlieren Ab ' 1. Jänner

'bis zum 31^ Dezember des Jahres . 1934 können sie ' bèi den Postämtern um'ge- laufcht werden, wenn sie nicht beschädigt sind' und sich. im glei/hen Zustande befinden, wie' sie von der Post-verwaltng geliefert , wurden. Beleuchtung der kennzsichenlafel füx Slukofahrzeuge. Nach einer Veröffentlichung der „Gazzetta . Ufficiale' vom W. April wurde die frühere Be stimmung für die Beleuchtung der Kennzeichen für Autofahrzeuge dahin abgeändert, daß die' Beleuchtungquelle an jeder beliebigen Seite der Kennzeichen tafel

veranlaßt sehen, strenge, einschränkende Mäßnahmen zzi iresf, um zu vermeiden, daß unsere Produkte, auf den ausländischen Märkten in Mißkredit kommen. DZ« Stellenausschceibung. ! Mit' Ministerialdekret. das in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht. wird, sind 638 Stellen für Hilfsbeamte in der Post- und Telegraphen verwaltung ausgeschrieben. . Die Konkursprü- sungen waren' für 4., 5. und 6. Mgi festgesetzt, sie.' sind' sedo'ch aU den' 19., 20. und 21. Mai verschoben worden'. . Dem Arbeiter Andrea Faiser

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Dolomiten
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Seite 11 von 16
Datum: 25.08.1934
Umfang: 16
jetzt leer und verlasien da, seitdem es in jüngster Zeit einem Brand zum Opfer fiel. Die Steintrümmer, manche bis zu mehreren Kubikmetern groß, begleiten uns bis zu den ersten Mühlbacher Häusern. Dann erst hören die gefährlichen Weggenossen auf. Die Wanderung ist zu Ende. Der Zug führt uns spät abends wieder heim. Provinz Bchlm» Die Vermögensteilung zwischen den Provinzen Bolzano und Trenko. Die „Gazzetta Ufficiale' vom 24. August verlautbart das kgl. Dekret, mit welchem die Bermögensteilung

aus. In den Abendstunden reiste der Unter staatssekretär nach Rom ab. Ambau -er Ra-iostalion Bolzano „Die „Gazzetta Ufficiale' verlautbart das kgl. Dekret-Gesetz, durch welches die italie nische Rundfunk-Gesellschaft angehalten wird, die Anlagen der römischen Sendestationen „Prato Smeraldo' und „Santa Palomba' sowie die von Bolzano umzubauen und eine neue Station in Bologna gemäß den Bedingungen zu erbauen» welche in einem nachfolgenden Uebereinkommen zwischen dem Verkehrsministerium und der Gesellschaft feftgelegt

über die Person des George Nicholaus, über dessen Gattin Emma Nicholaus oder über die Verwandten beider machen kann, wird gebeten, hierüber dem Gefertigten Mit teilung zu machen, der auch diesbezügliche nähere Auskünfte erteilen kann. Rudolf Nikolusii in Bolzano, Sarentinostr. 1, 1. St. a Freie Stellen Die „Gazzetta Ufficiale' vom 31. Juli, Nr. 178, veröffentlicht das Ministerial- dekret vom 12. Mai 1931, mit welchem ein Be werb um vier Stellen als technischer Sanitäts gehilfe im Verwaltungspersonal ver

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