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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 131 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
2 ). Der so zum Landrichter bestellte empfing von der Regierung in Innsbruck namens des Landesfürsten den Blutbann 3 ). 1673 verhandelte die Regierung neuerdings mit der Gemeinde Meran, daß der Richter mindestens drei Jahre im Amte bliebe, doch augenscheinlich ohne Erfolg. Erst die Gerichtsnorm a Josef II. (1783) versah auch das Landgericht Meran mit einem ständigen, rechtsgelehrten Richter 4 ), Meran zählte also zu jenen wenigen Landgerichten, die niemals verpfändet, sondern deren Vor stande von der landesfürstlichen

Regierung unmittelbar eingesetzt waren. Die bayerische Regierung unterstellte im J. 1806 der Aufsicht des Landgerichtes Meran die ihm bisher im Schubverhältnis zugeteilt gewesenen Gerichte, 1810 bildete sie daraus einerseits das Landgericht Meran, dem zu seinem bisherigen Umfange auch noch Schönna und Burgstall einverleibt wurden, andrerseits die Landgerichte Ras- seier und Lana, alle unter unmittelbar staatlicher Verwaltung. Die österreichische 1 ) Stampfer Gesch. d. Stadt Meran in der neueren Zeit

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 471 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
- den. In den gesetzten (außerordentlichen), nicht in den ordentlichen Rechten, wurde das Mitbringen fremder Redner gestattet, f) Das girami) t recht war mit namhaften Kosten verbunden wegen der sog. Sitzgeldfordernngen des Richter-, ff) Die fremden Marktbesucher dürsten daher der gericht- lichen Verfolgung ihrer Markthändel einen schiedsrichterlichen Austrag vorgezogen haben. Im Frühjahr 1609 traten die welschen Marktbesncher mit dem Verlangen an die Regierung heran, ihnen einen eigenen Richter aus ihrer Mitte

der Regierung Eh. Ferdinands II. (Hirn II, 422) **) Simonsfeld II, 123. Bückling, 67s. Kretschmayr II, 471s. Theodor Mayer, Die deutsche Volkswirtschaft vor dem 30jährigen Kriege, in: MJSGF. XLI, 217 s., und Deutsche Wirtschaftsgeschichte der Neuzeit, Leipzig 1828, S. 4G. ***) Huter, Die Quellen des Meßgerichtsprivilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte (1635), in: Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst, 1327. Hier finden sich auf S. 10 alle Drucke dieses Privilegs aufgezählt

die in Marktzeiten vorfallenden Streitigkeiten der des Wechsel- und Kaufmannsgebrauches kundige Rat David Wagner bestellt, ihm von den Kausleuten jeder Nation zwei Assessoren beigegeben, und für den Fall einer Appellation noch drei andere Beisitzer von jeder Nation zugeordnet werden. Die Regierung entsprach dem Begehren der Kauf- lente, da sie auf die Darlehen derselben für Kriegszwecke angewiesen war, Wagner willigte in seine Ernennung ein, aber nur für ein Jahr und für solche Fälle, welche die Kaufleute

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 45 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
des Kaisers als Landesfürsten und Insassen der Gerichtsherrschaft sein. Im Jahre 1817 ordnete die landesfürstliche Regierung gelegentlich der Wiedereinsetzung der Gerichtsdynasten ausdrücklich an, daß man nur von Gerichtsinsassen, nicht von Gerichtsuntertanen sprechen dürfe 3 ). Etliche und gerade größere Gerichte sind aber immer in der unmittelbaren Verwaltung der landesfürstlichen. Regierung geblieben, für andere haben die Gemeinden des Gerichtes den Pfandschilling aufgebracht und sie wurden dadurch

sozusagen ihre eigenen Gerichtsherren. Im ersteren Falle hat die Regierung die Pfleger und Richter allein ernannnt, im letzteren auf den Vorschlag der Gemeinden. Ahnlich war die Stellung der Stadtgemeinden und ihres J A Da ich im Arch, öst. Gesch. 102 S. 237 f. keine Angaben, über die Verwendung dieser Aus drücke in früherer Zeit gemacht habe, trage ich dies mit einigen Stichproben hier nach: „Ge richtsherr' finde ich erstmals im J. 1490 für das Gericht Wangen in Tir. Weist. 4 S. 207 u. 209

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 98 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
besonders auf die mitgeteilten Kundschaften von 1521 f. stützte, aber die o. ö, Regierung wies ihn auf Betreiben des Geiichtsherren von Schlanders, Grafen Josef Hendl, ab. Ebenso ist die Gerichtsbarkeit über die Güter im Inntale, Patznaun und um Meran, nach dem völligen Schweigen der Akten zu schließen, aufgegeben worden. Nicht so leichten Kaufes ergab sich das Stift den Ansprüchen der Inhaber des Gerichtes Glums, den Herren von Trapp, denn hier war auch sein Gutsbestand am bedeutendsten

ein Dekret der o. ö. Regierung vom 24. Okt. 1555 auf Grund der eingelangten Kundschalten folgende Entscheidung (Koch a. a. 0., S. 25 f.). Das Stift hat wie von altersher über seine Eigen-, Lehen- und Zinsleute und -güter die Gerichtsbarkeit in allen bürgerlichen, auch bürgerlichen Streitsachen, die des näheren spezifiert werden ; hingegen unterstehen sie was Frevel und Unzucht, Inzicht und Malefiz anlangt, dem Pfleger und Richter von Glums, der alle diesbezüglichen Amtshandlungen aus eigenem

Gemeindegebiet von Schlinig, welches bereits in einer Urkunde von 1362 als mit Holznutzung, Weide und allen anderen Sachen dem Stifte Marienberg allein zugehöriger Bezirk erklärt wird (Goswin a. a. O. 237); und andererseits in die über das übrige Gebiet des Gerichtes Glums und Mals verstreuten Einzelgüter des Stiftes. Endlich wurde bestimmt, daß von des Abtes Kammer, der zweiten Instanz des Hof gerichtes, an die o, ö, Regierung berufen werden könne. Allzulange blieb aber der Schiedsspruch von 1555

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Seite 123 von 536
Autor: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: 560 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Signatur: II 7.798/5,2
Intern-ID: 95149
, II, 30). Das Damenstiß Hess die Herrschaft durch Pfleger verwalten, deren erster Isak von Hefter, Doctor der Rechte, fürstlicher Rath und Inhaber der Herrschaß Uttenheim war (Instruction für ihn vom 10. December 1653 im Besitze des Herrn von Lemmen). Als der PfandschilUg auf 167.295 Gulden sich erhöht hatte, betrugen die jährlichen Einkünfte dieser Herrschaß wich von Conforti» Berechnung (1784) fast 7510 Gidden. In den Händen des Damenstiftes blieb Lienz bis zum Eintritte der bairischen Regierung. Diese errichtete

der freien Grundbesitzer ans dem Bauernsta7ide hier geringer, die Lasten des bäuerlichen Grundbesitzes grösser als anderswo in Deutschtirol. Viele Bauern wohnten auf Freistiftgütern, die der Herrschaft gehörten, nur auf Lebens zeit des Empfängers verliehen wurden und vom Schildherrn (Verleiher) jederzeit zurückgefordert werden konnten, wenn er sie selbst bebauen wollte (Bibl. tirol. D. n. 912 f. 104—106. Tirol unter der bairkehen Regierung, S. 57f.). Die Gegend vofi Lienz war schon zu Römerzeiten bewohnt

8
Bücher
Jahr:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Seite 33 von 161
Ort: Bozen
Verlag: Vogelweider
Umfang: 158 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Signatur: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern-ID: 252374
1523 (Okt. 12) werden vom Landeshauptmann an der Etsch, Leon hard von Vels, Kommissionäre zur Verhörung von Kundschaften in dem zwischen der Stadt Bolzano und dem Stadt- und Landrichter Joh. Bapt. Pilos bezüglich der Verwaltung der Marktordnung entstandenen Streite bestellt (Orig. Pap. Mandat, B. Stdt.-A., Ak. 208) und die Innsbrucker Regierung setzt am 5. November einen Rechtstag fest, auf dem die Vertreter der Stadt mit ihren Freiheitsbriefen pünktlich erscheinen sollen (ebenda Ak. 228

). Im Herbst 1558 erhalten der Bozner Bürgermeister Hiertmayer und der Stadtrat Hans Sayer Instruktion für die Vertretung der Stadt bei der Regierung in Innsbruck im Prozeß gegen den Stadt- und Landrichter Chr. Weymann in Sachen der Markt berufung, der Aufsicht über Maß und Gewicht, der Bestellung der Ballenträger und Aufleger und der Strafgewalt über Vergehen gegen verschiedene Artikel des Markt- büchls (Marktordnung) B. Stdt.-A., Ak. 208.). 24) Bückling, S. 14, sich auf ein vereinzeltes, offenbar

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Bücher
Jahr:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Seite 72 von 161
Ort: Bozen
Verlag: Vogelweider
Umfang: 158 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Signatur: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern-ID: 252374
Regierung ausgestellte und vom Konsuln des Magistrats gegengezeichnete Patente, auf Grund deren sie auf ihren Reisen von und zum Markt nirgends in den oberösterreichischen Landen wegen bürgerlicher Sachen arrestiert werden können (ohne ausdrückliche Gegenverfügung des Inns brucker Regiments) (Kap. 14 der G. O. des Gl. St.), Es gilt als allgemeiner Ausfluß des Marktfriedens, daß die Markt besucher auf ihrer Reise zum und vom Markt, außer wegen der aus dem Marktgeschäft sich ergebenden Verpflichtungen

, zu dessen Geltendmachung diesem ja auch die Pfleger und Richter des Landes zur Verfügung standen (Kap. 12 u. 13 der G. 0. des Gl. St.). Von der Ausweispflicht abhängig gemacht worden ist das Recht der Kontrattanten durch die Regierung, die auch darin wieder ihr Bestreben, die neue Einrichtung unter Aufsicht zu behalten, bestätigt hat. b) Ein weiteres wichtiges Zugeständnis an die Kontrattantschaft war das Recht, aus gewichtigen Gründen wenn nötig die Dauer des Marktes (der Waren- wie der Zahlungswoche) zu verlängern

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