¬Die¬ Romanen und ihre Verbreitung in Österreich : ein Beitrag zur Nationalitäten-Statistik ; mit einleitenden Bemerkungen über deren Verhältniss zu den Rechts- und Staatswissenschaften ; Festschrift der k.k. Universität Graz aus Anlaß der Jahresfeier am XV. November MDCCCLXXVI.
der Naturanlage eines Theiles desselben, weicher der geringere Grad von Sicherheit, den im Vergleiche mit den österreichischen Grundbüchern besagte Vorkehrungen gewähren, vollkommen genügt, wogegen ihr der Verzicht auf die aus älterer Zeit herrührenden General- und stillschweigenden Hypotheken schwer fällt, was abermals mit der nationalen Denkungsart zusammenhängt. Die Österreichische Regierung konnte daher auch nicht umhin, trotz der Einführung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches
in denjenigen Gegenden Tirols, welche unter der französischen Zwischenherrschaft das Departement Ober-Etsch bildeten, sowie in den 1814 diesen Gegenden gleichgestellten Districten von Primör und Buchenstein r ). Auch der Widerstand, auf welchen noch gegenwärtig dort das österreichische Grundbuchssystem stösst, wurzelt mehr in nationalen Eigentümlichkeiten und in deren Wirkungen, als in principiellen Bedenken 3 j. Nicht umsonst besann sich die Regierung, die Geltung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches