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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 20.02.1856
Umfang: 6
, der «n diese Verlaß, masse eine Forderung zu stellen berechtigt-zu sein glaubt , anmit erinnert, bis den 19. März d. Js. die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förm lichen Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Ge richte so gewiß einzureichen,, .und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangt«, zu erweisen, als widrigenS nach Verfluß des b<stknrnten TägeS Niemand mehr gehört werden, und diejenigen

. Wer an diese Konkursmasse eine Forderung stellen will, hat dieselbe inittelst einer Klage wider diese Kon-! kurömasse bler bei diesem Gerichte bis 1. April d. IS. anzumelden, und in der Klage nicht nur die Richtig keit der Forderung, sondern auch das Recht, kraft des sen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden -ver langet, zu erweisen. widrigenS nach Verlauf des erst bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden würde, und jene., die ihre Forderung bis dahin nicht ange meldet hätten

hat,, befindliche unbewegliche Vermögen des Venedikt Seelos, Bauersmann von Reith, der Konkurs eröffnet. Wer an diese Konkursmasse eine Forderung stellen will, hat dieselbe mittelst einer Klage wider diese Kon» kursmasse bti diesem Gerichte b.is zum 1l>< März d. Js. anzumelden, und in der Klage nicht nur die Nichtigkeit der Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlanget, zu erweisen, widrigenS nach Verlauf des erst bestimmten Tages Niemand mehr gehört

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 21.05.1855
Umfang: 6
den Krieg im großartigsten Maßstabe fortzusetzen, oder vielmehr den großen Krieg gegen Rußland zu beginnen. Es drängt sich hiebe,' von selbst die Frage auf, wie und wo die Westmächte denselben gegen Rußland beginnen, woher sie die Kraft und die Aus dauer dazu hernehmen sollen? Die Entschließungen der Weltmächte sind, wie nicht genug hervorgehoben werden kaun, abhängig von der Haltung und den Beschlüssen Oesterreichs. Nicht in der Hand der WestmSchte, sondern in jener Oesterrfichs liegt

Aufgabe Oester reichs, und es wird somit in zweiter Linie von den Entschlüssen in Frankfurt abhängen, ob der große Krieg gegen Rußland beginnen soll oder nicht. Sind die deutschen Regierungen einig in ihrer Haltung gegen Rußland, begreifen sie den fürchterlichen Ernst des gegenwärtigen Moments, und unterstützen die- selben mit voller Kraft das gemäßigte Auftreten Oester reichs, erkennen sie an, daß im Interesse Deutsch lands nicht bloß die Annahme zweier Punkte liege, sondern sämmtliche vier Punkte

ein gemeinsames Ganze bilden, für welche Deutschland mit den Massen in der Hand einzustehen Willens ist, dann darf der Friede als gesichert beträchtet werden, da Rußland sich schwerlich einer solchen Koalition Widerstand zu leisten gewachsen fühlen wird. Im entgegengesetzten Falle stehen wir am Vorabend eines furchtbaren Krie ges, wofür nicht allein die Westmächte, sondern auch Oesterreich ihre höchste Kraft einsetzen werden, und den die deutschen Mittel- und Kleinstaaten am tief sten zu beklagen

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 13.05.1856
Umfang: 6
einsetzte. - . Da dem Gerichte unbekannt Ist, ob und welchen Per sonen auf ihre VeUassenschaft Kraft des Gesetzes ein Erb recht zustehe, so werden alle diejenigen, welche hierans aus dem vorerwähnten Rechtsgrnnde Anspruch zu ma cben gedenken, aufgefordert, sich binnen Einem Jahre ron kein uutcnzes.tzten Tage an bei diesem Gerichie zu mellen und die Erb-erklärung anzubrin- gen, widrigenfalls die Verlassenschast mit der einge setzten E-bin» welche ihre Erbserklärnng bereits über reicht

dieser KonknrSmasse Herrn l)r. Cleinann bei dickem Gerichte bis 13. Juui dieses JahreS auzumelden, und in der Klage nicht nur die Nichtigkeit seiner Forderuug, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlanget, zu erweisen, widrigenS nach Verlauf des erst bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden würde, und jene, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet hätten, in Rücksicht des gesammten zur Konkursmasse gehörigen Vermögens phne alle Ausnahme auch dann abgewiesen

, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werde» verlauget, zu erweisen, widrigens nach Verlaus des erst bestimmten Tages Niemand mehr gehört wer de,, würde, uud jeue, die ihre Forderuug bis dahin nicht angemeldet hätte«, iu Rücksicht des gesammten zur Konkursmasse gehörigen Vermögens ohne alle Aus nahme auch dauu abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wirklich ein KoinpensationSrecht gebührte, wenn sie ein eigenthümliches Gut auS der Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre Forderung

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