• ,j ri i „jij ‘ f ■ \k .»t 'U - % 1 V;;'. ! M-‘ .j i>. stge Prügelstrafe die unvergleichlich beste Salbe, vie italienischen Carabinierl mögen den besten LLillen haben, uns die Sicherheit zu verschaffen, Weil sie aber orts- und fprachunkundig sind, können ihre Leistungen leider nur sehr mäßig sein. Ob man es höheren Orts nicht bald einsieht, daß wir die einheimische Gendarmerie ganz notwendig brauchen? Kottmann, 8. März. ^Beerdigung u. a.) heute wurde hier die sehr geschätzte Frau Fan
. Ob das italienische Gesetz das fordert, oder ob ein jüngst hier vorgekommener Fall dazu Anlaß gegeben, weiß ich nicht. Ein Bauer fuhr nämlich mit einer Kuh des Weges. Dieselbe ermüdete, so daß sie der Bauer kaum weiterbringen konnte. In der Hoff nung, dieselbe wieder in Bewegung zu bringen, zahle er ihr zwei Liter Wein und gab ihn ihr als köstliche Labung ein. Natürlicherweise fiel die arme Kub berauscht zu Boden und konnte nur mit einem Pferd heimgeführt werden. Bei uns Menschen sind solche Fälle leider oft