, für welche inzwischen Herr Alexander v. Stadler, Notariatskandidat in Hall i. T., als Verlassenschafts-Kurator bestellt worden ist, mit jenen, die sich werden erbserklärt und ihren Erbrechts titel ausgewiesen haben, verhandelt und ihnen eingeant wortet, der nicht angetretene Teil der Verlassenschaft aber oder, wenn sich niemand erbserklärt hätte, die ganze Verlassenfchaft vom Staate als erblos einge zogen würde. K. k. Bezirksgericht Hall i. T., Abteilung I, am 22. Mai 1911. 81 Bachlechner. 2'° D.-Zl. 278S/1911, ack