, ohne davon dem Arbeitsvermitt lungsamte die vorgeschriebene Meldung zu erstat ten. Aus diesem Grunde wurde Mayr zu 630 L. Geldbuße verurteilt. Steger Rodolfo nach Romano, 69 Jahre alt, in Rio di Pusteria, Führer des Gasthofes „Il Ti glio', hatte ebenfalls eine Kellnerin nicht im We ge des Verwaltungsamtes aufgenommen und diese wieder entlassen ohne sie anzumelden und wurde deshalb zu einer Geldbuße von 12V L. verurteilt. Strasser Antonio nach Andrea, Bäcker in Bor na, wurde wegen ungesetzlicher
Anstellung von zwei Gehilfen zu einer Geldbuße zu 120 Lire ver urteilt . Vittur Dr. Luigi nach Francesco, Führer des Gasthofes Villa Mayr in Varna, hatte eine Kell nerin im ungesetzlichen Wege angestellt u. sie wie der, ohne die vorgeschriebene Meldung zu erstat ten, entlassen. Dr. Vittur wurde zu einer Geld buße von 200 Lire verurteilt. Höllrigl Giuseppe nach Giuseppe, 49 Jahre alt, Handelsmann, wurde wegen Anstellung eines Ge hilfen auf ungesetzlichem Wege zu einer Buße von 60 Lire verurteilt. Rastner