ist, ob und welchen Personen ans die .Verlassen,schast ein Erbrecht zustehe, so werden alle diejenigen, welche hierauf aus was immer für einem Mchts- grunde Anspruch zu machen gedenken, aufge fordert, ihr Erbrecht binnen einein Jahre, von dem unten gesetzten Tage gerechnet, bei diesem Gerichte anzumelden und unter Ausweisung ihres Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigenfalls die Verlafsenschast, für welche in^ zwischen Herr Georg Torggler, Kaufmann in Meran, Nennweg Nr. 25, als Verlassenschaftskurator bestellt