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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 10.01.1934
Umfang: 6
sind und denen die Gehaltsabzüge für die Steuer der Ricchezza Mobile Kategorie C 2 gemocht werden, wenn ihr Gehalt die Mindesthöhe von 2000 Lire jährlich erreicht., Es wird aufmerksam gemacht, daß die steuer baren Gehälter dos Jahres 1933 samt Gratifika tionen, Rlihobezüge», Abfertigung usw. der Be amten und der Arbeiter (für letztere ini oben au- qesührte» Ausmaße) anzumelden sind, wenn sie sie nicht schon im Jahre 1933 besteuert oder pro visorisch in die Stcuerlifte» eingetragen worden

sind. » » « Verlängerung der letzten Arisi sür die Zàr.g der Lizcnzsteuer für den verkauf von alkoholischen und snpcralkoholischen Getränken ' Der Verband der Kausleute gibt bekannt, daß auf wiederholtes Ansuchen des Verbandes der In haber von öffentliche» Lokale» hin. das Ministe rium an alle Finanzintendanzen ein Rmidschroibcn gerichtet hat, mit welchen bestimmt wird, daß die letzte Frist für die Zahlung der staatlichen Lizenz- steuer sür den Verkauf von Alkohol und super- alkoholischsn Getränken bis 24. Februar

verlän gert wird. Es wird jedoch aufmerksam gemacht, daß nach dem für die Zahlung dieser Steuer eius hinrei chende Verlängerung erzielt wurde, um jedermann in die Möglichkeit zu vorsetzen, die nötigen Beträ ge innerhalb des letzten Fälligkeitstages einzuzah len, der Verband eventuelle Gesuche um eine schmerz, Schlaflosigkeit, Frostbeulen usw.) „Clava- neuerliche Verlängerung der letzten Zahlunasfrist stil-Salz ist m allen Apotheken erhältlich. in keiner Weise mehr in Betracht ziehen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 07.01.1924
Umfang: 6
Jahre wurden noch die alten N Kataskralreinerträge als Grundlage benutzt, und zwar ersolgte die Umrechnung in Lire durch Gleichstellung mit der Krone bezw. durch Multiplikation mit zwei bei Gulden. Die .'.iatastralreinerträge werden inklusive sämtlicher Siaars-Zuschlöge') nachstehend besteuert: 1. Klalse Reiuenraa bis Lire 31.81 Steuer sag Zfi.699 Prozeni. 2. Klasse Reinertrag von Lire 51.82 bis M7.2? Sleuersat; 32.056 Prozent. 3. Klasse Neinertrag oon Lire M7.26 bis 12^3.52 Steuersatz Lire -Itl

.5^ Prozent. Klasse Reinertrag oon Lire 1243.53 bis 2072.53 Steuersatz 43.376 Prozent. 5. Klasse Reinertrag Lire 2972.51 und mehr Steuersatz 16.19? Prozeni. Die Kata.stralreinerträge jener Steuerirä^ ger die in mehreren Gemeinden Güter be iden wurden zur Ermittlung der Steuer- Hasse zusammengczäh'.t und der dadurch er rechnete Steuerbetrag nach dem in den ver schiedenen Genieinden befindlichen Grund stücken ausgeteilt. Rekurse mmsen inneihalb L Monaten vom ; letzten Tag der Verösjemiichung der Steuer

- rollen an gerechnet, der Finanzintendanz be ziehungsweise der Steuerazeniiir miitels ein lachen Richiigstelluiiflsscheincs eingebracht werden und linden Berücksichtigung, wenn es sich um materielle Fehler z. B. Verrech^ nung oder um unterlausene Irrtümer anderer Art Handel!. G«gen die Berwaltungsent scheidungen kann bei der gerichtlichen Be hörde returierl werden. Ein eingebrachte! Rekurs hebt die Pslicht der Zahlung der Steuer am Fälligkeitstermine nicht aus. Zu obigen Steuersätzen kommen natürlich

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