78 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1937/08_09_1937/AZ_1937_09_08_4_object_1868994.png
Seite 4 von 6
Datum: 08.09.1937
Umfang: 6
Seite 4 .AlpenzeNung- Mittwoch, den S. Septei^l Merano und Umgebung Gemeinäe-Steuern 1938 Der Podest« gibt im Sinne der geltenden ein schlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt, daß mit Wirkung ab 1. Jänner 1938 im Gemeinde bezirk Merano folgende Steuern und Umlagen ein schoben werden: a) Mietwertsteuer: b) Viehsteuer: c) Ziegensteuer; d) Hundesteuer; e) Steuer für öffentliche und pri vate Wagen; f) Dienstbotensteuer; g) Klavier- und Villardsteuer; h) Industrie-, Handel- u. Gewerbe steuer

; i) Patentsteuer; j) Lizenzsteuer): k) Expreß- . kaffeemaschinensteuer; l) Aufschriftensteuer und m) -Steuer für Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden angegebenen Umstände beziehen, aufge fordert, innerhalb 20. September im Rathaus (mährend der Amtsstunden) die entspre chenden Anmeldungen vorzunehmen: dort werden die erforderlichen Formulare ausgegeben und die Bestätigungen über die gemachten Anmeldungen ausgefolgt. Anmeldungen

haben zu machen für: M i e t w e rt st e u e r: Besitzer von Miethäu- sern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigen besitz sind oder nicht. Zur Anmeldung ist der Haus besitzer verpflichtet, der auch die vom Mieter zu entrichtende Steuer gegen Riickvergütungsanspruch hastet. Vieh- und Z ie g e nst e u e r: Besitzer von Pferden, Mauleseln, Eseln, Rindern, Büffeln und Ziegen. Hundesteuer: Besitzer von Hunden jeder Art und Rasse. Wagenst euer: Besitzer von privaten und öf fentlichen Wägen, sowie Personen, welche derartige Fahrzeuge in ihren Dienst

gestellt haben. Dienstbotensteuer: Personen, welche zu ihrer oder ihrer Familie Bedienung Dienstboten halten, seien es männliche oder weibliche, gleich gültig, ob sie ihnen Verpflegung und Unterkunft geben oder nicht. Als Dienstboten werden ebenfalls betrachtet Personen, welche als Diener oder Wach- Personen bei Gesellschaften oder Unterhaltungs klubs fungieren, wie auch solche, die nur einige Stunden des Tages Dienst versehen. Steuer aus Klaviere und Billards: Personen, welche eines oder mehrere

Klaviere oder Billards zur Verfügung haben, auch wenn fie da von keinen Gebrauch machen- Dies gilt auch für Personen, die Billards oder Klaviere gemietet ha ben. Steuer auf Indù st rie, Handel, Kun st e und Berufe: Jene Personen, welche, wenn auch nicht ununterbrochen, eine Industrie, einen Handel, ein Gewerbe oder einen Beruf ausüben, aus dem sie eine Einnahme beziehen, die der Ein kommensteuer (Ricchezza Mobile) unterworfen ist. P a t e ntst eu e r: Jene Personen, die, wenn auch nicht ununterbrochen

1
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1934/10_01_1934/AZ_1934_01_10_5_object_3246336.png
Seite 5 von 6
Datum: 10.01.1934
Umfang: 6
sind und denen die Gehaltsabzüge für die Steuer der Ricchezza Mobile Kategorie C 2 gemocht werden, wenn ihr Gehalt die Mindesthöhe von 2000 Lire jährlich erreicht., Es wird aufmerksam gemacht, daß die steuer baren Gehälter dos Jahres 1933 samt Gratifika tionen, Rlihobezüge», Abfertigung usw. der Be amten und der Arbeiter (für letztere ini oben au- qesührte» Ausmaße) anzumelden sind, wenn sie sie nicht schon im Jahre 1933 besteuert oder pro visorisch in die Stcuerlifte» eingetragen worden

sind. » » « Verlängerung der letzten Arisi sür die Zàr.g der Lizcnzsteuer für den verkauf von alkoholischen und snpcralkoholischen Getränken ' Der Verband der Kausleute gibt bekannt, daß auf wiederholtes Ansuchen des Verbandes der In haber von öffentliche» Lokale» hin. das Ministe rium an alle Finanzintendanzen ein Rmidschroibcn gerichtet hat, mit welchen bestimmt wird, daß die letzte Frist für die Zahlung der staatlichen Lizenz- steuer sür den Verkauf von Alkohol und super- alkoholischsn Getränken bis 24. Februar

verlän gert wird. Es wird jedoch aufmerksam gemacht, daß nach dem für die Zahlung dieser Steuer eius hinrei chende Verlängerung erzielt wurde, um jedermann in die Möglichkeit zu vorsetzen, die nötigen Beträ ge innerhalb des letzten Fälligkeitstages einzuzah len, der Verband eventuelle Gesuche um eine schmerz, Schlaflosigkeit, Frostbeulen usw.) „Clava- neuerliche Verlängerung der letzten Zahlunasfrist stil-Salz ist m allen Apotheken erhältlich. in keiner Weise mehr in Betracht ziehen

4
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1927/21_08_1927/AZ_1927_08_21_4_object_2649040.png
Seite 4 von 8
Datum: 21.08.1927
Umfang: 8
hatte. Die Steuerämter haben vor dem Fälligkeitstermin der Augustrate in aller Eile d'e nötigen Variationen in den Steuerrollen vollziehen lassen. Diese Arbeiten wurden vom Herrn Procuratore Attilio Papini persönlich kontrolliert, der einer Essatoria nach der anderen eine Inspizierung abstattete. Von der Grund- und Gebäudesteuer wurden 23 Prvzent der staatlichen Steuer mit Ablauf vom 1. Juli 1927 abgeschrieben. Der Steuer träger, der wissen will, um wie viel seine jähr liche Steuerlast erleichtert wurde, braucht

, Üktobsr und Dezember aufgeteilt wer- à ' ' Auch den Metern von landwirtschaftlichen Grundstücken, die 'für die Einkommensteuer in der Kategorie B bemessen werden, ist eine 5V- prozentige Ermäßigung eingeräumt worden und dies auch mit 1. Juli 1927. Das Steuer amt hat diesen den entsprechenden Betrag be reits flüssig gemacht, bezw. sie bereits mit Av viso, Mod. 7, verständigt, has ihnen durch den Gemeindeboten zugestellt wurde. Dieses Av viso hat der Steuerträger bei der Esattoria vorzuweisen

und es berechtigt ihn, die Rückzah lung oder Kompensierung des abgeschriebenen Betrages zu verlangen. In den Fällen, in denen der Steuerträger mit der Junirate bereits die ganze Steuer be zahlt hat, ist der Cssatore verpflichtet, Hm durch die Minksterialverfllgungen abgeschriebe ne Beträge in Bar auszuzahlen oder sie ihm mit anderen Steuern zu, kompensieren «iermetevrotogisekea Station àrsoo 8«n«wN lieo 2V. ^agust kW? ^Ät» Udr. l.uttàuà....... Lonae . . . » > . , , .Elative ^euciltiAkeit kevülicrmA

6
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1924/07_01_1924/TIR_1924_01_07_4_object_1991004.png
Seite 4 von 6
Datum: 07.01.1924
Umfang: 6
Jahre wurden noch die alten N Kataskralreinerträge als Grundlage benutzt, und zwar ersolgte die Umrechnung in Lire durch Gleichstellung mit der Krone bezw. durch Multiplikation mit zwei bei Gulden. Die .'.iatastralreinerträge werden inklusive sämtlicher Siaars-Zuschlöge') nachstehend besteuert: 1. Klalse Reiuenraa bis Lire 31.81 Steuer sag Zfi.699 Prozeni. 2. Klasse Reinertrag von Lire 51.82 bis M7.2? Sleuersat; 32.056 Prozent. 3. Klasse Neinertrag oon Lire M7.26 bis 12^3.52 Steuersatz Lire -Itl

.5^ Prozent. Klasse Reinertrag oon Lire 1243.53 bis 2072.53 Steuersatz 43.376 Prozent. 5. Klasse Reinertrag Lire 2972.51 und mehr Steuersatz 16.19? Prozeni. Die Kata.stralreinerträge jener Steuerirä^ ger die in mehreren Gemeinden Güter be iden wurden zur Ermittlung der Steuer- Hasse zusammengczäh'.t und der dadurch er rechnete Steuerbetrag nach dem in den ver schiedenen Genieinden befindlichen Grund stücken ausgeteilt. Rekurse mmsen inneihalb L Monaten vom ; letzten Tag der Verösjemiichung der Steuer

- rollen an gerechnet, der Finanzintendanz be ziehungsweise der Steuerazeniiir miitels ein lachen Richiigstelluiiflsscheincs eingebracht werden und linden Berücksichtigung, wenn es sich um materielle Fehler z. B. Verrech^ nung oder um unterlausene Irrtümer anderer Art Handel!. G«gen die Berwaltungsent scheidungen kann bei der gerichtlichen Be hörde returierl werden. Ein eingebrachte! Rekurs hebt die Pslicht der Zahlung der Steuer am Fälligkeitstermine nicht aus. Zu obigen Steuersätzen kommen natürlich

7
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1939/28_05_1939/AZ_1939_05_28_5_object_2639656.png
Seite 5 von 8
Datum: 28.05.1939
Umfang: 8
genehmigt. Diese Revisionen der Grund- und Höuserbewcrtuny hinsichtlich der Steuer veranlagung werden von der Kataster- verwaltung und den technischen Finanz ämtern in Zusammenarbeit mit den kor porativen Vertretungen und den in jeder Gemeinde und Provinz aufzustellenden Schätzunyskommissionen — unter der obersten Kontrolle einer Zentralschät- zungskommission in Roma — im Zeit räume von drei Jahren durchgeführt wer den. Nunmehr sind die näheren Bestim mungen über diese Generalrevision, und zwar zunächst

! nach den Kollektiv verträgen in Anrechnung gesetzt, auch wenn die Arbeit vom Besitzer selbst ver richtet wird. (Nach der Kulturart und nach der Wer tigkeit des Bodens) wird dann der steuer bare Wert in einem bestimmten Tarise pro Flächeneinheit (Quadratmeter) fest gesetzt. Nach diesem Tarife wird die Bo- denertragssteuer berechnet, während dos Einkommen der Grundpächter der Ric- che-;a-Mabilc-S!euer unterliegt. Die Bodenertraassteuer ist vom Ei gentümer oder Besitzer der betreffenden Liegenschaft zu ragen

> arien und Bodenivertigkeir, wie sie der> malen vorbanden oder mangels solcher durck Anwendung von Steuersätzen, wel che das Ministerium festsetzt. Die Gemeindeichätzungskommission be steht aus Grundbesitzern der Gemeinde, die zur Halste vom Finanzinendanten u. vom Podestà ernannt werden, und einem landwirtschaftlichen Arbeiter, der vom Finanziniendanten ernannt wird. Bis zur Festsetzung der neuen Steuer sätze bleiben die derzeitigen Steuerbeträ- ge und Steuerzuschläge unveränderlich, ausgenommen

14