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Der Burggräfler
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Seite 1 von 12
Datum: 17.10.1888
Umfang: 12
, daß der Spiritus an der Grenze besteuert werde und über jenes der Firma Dalleaste-Duca in Bozen um Befreiung des zur Essigfabrikatio» verwendeten Spiritus, sowie über S Gesuch der Apotheker in Innsbruck nm Be freiung ihres Spiritus von der Aufläge und eine Anfrage des LandeSgefällsinspektorateS. wie weit gegenüber dem netten StaatSbranntweinsteuerge setze Sie landschaftliche Befreiung gehe und wurde diesbezüglich beschlossen, daS Gesuch der Stadt Riva als dem bezüglichen Landesgesetze wider sprechend

abzuweisen und das Gesuch der Apo theker in Innsbruck und der Firma Dallcaste- Duca, sowie die Anfrage des Landesgefällsin- speklorateS dem LandesauSschuffe zur kompetenten Amtshandlung abzutreten. Hiebei entspann sich eine lebhafte Debatte, ob der zur Essigfabrikation verwendete Spiritus auflagefrei sein soll oder nicht. Abg. Pagr als Berireter der Jnnsbrucker Handelskammer, sowie Dr. v. Hepperger als Vertreter der Bozner Handelskammer stehen mit aller Krast für diese Befreiung

einen sehr üblen Eindruck mache», den Bauer zu be steuern und den Fabrikanten frei zu lassen u. s. w. Dr. v. Hellrigl stellt bezüglich des Gesuches obiger Firma und der Anfrage des Jnspektora- tes den NechtSstandpnnkt dar, welcher darin be stehe, daß bei einem bereits besteheitde» Gesetze derlei Zw ifel im instanzenmäßigen Zuge zu ent scheiden seien. Der Berichterstatter schließt sich in rechtlicher Beziehung dem Standpunkte des Dr. v. Hellrigl an und beleuchtet in drastischer Weise die dermalige. vorzüglich

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