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Alpenzeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 21.08.1927
Umfang: 8
hatte. Die Steuerämter haben vor dem Fälligkeitstermin der Augustrate in aller Eile d'e nötigen Variationen in den Steuerrollen vollziehen lassen. Diese Arbeiten wurden vom Herrn Procuratore Attilio Papini persönlich kontrolliert, der einer Essatoria nach der anderen eine Inspizierung abstattete. Von der Grund- und Gebäudesteuer wurden 23 Prvzent der staatlichen Steuer mit Ablauf vom 1. Juli 1927 abgeschrieben. Der Steuer träger, der wissen will, um wie viel seine jähr liche Steuerlast erleichtert wurde, braucht

, Üktobsr und Dezember aufgeteilt wer- à ' ' Auch den Metern von landwirtschaftlichen Grundstücken, die 'für die Einkommensteuer in der Kategorie B bemessen werden, ist eine 5V- prozentige Ermäßigung eingeräumt worden und dies auch mit 1. Juli 1927. Das Steuer amt hat diesen den entsprechenden Betrag be reits flüssig gemacht, bezw. sie bereits mit Av viso, Mod. 7, verständigt, has ihnen durch den Gemeindeboten zugestellt wurde. Dieses Av viso hat der Steuerträger bei der Esattoria vorzuweisen

und es berechtigt ihn, die Rückzah lung oder Kompensierung des abgeschriebenen Betrages zu verlangen. In den Fällen, in denen der Steuerträger mit der Junirate bereits die ganze Steuer be zahlt hat, ist der Cssatore verpflichtet, Hm durch die Minksterialverfllgungen abgeschriebe ne Beträge in Bar auszuzahlen oder sie ihm mit anderen Steuern zu, kompensieren «iermetevrotogisekea Station àrsoo 8«n«wN lieo 2V. ^agust kW? ^Ät» Udr. l.uttàuà....... Lonae . . . » > . , , .Elative ^euciltiAkeit kevülicrmA

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 02.08.1936
Umfang: 8
der Zirkulationssteuer für Fuhrwerke mit Tierbespannung und Fahrrädern bekannt: 1. Vom.1. bis 31. August 1936 sind bei den Ge- meinde-Esattorien der Provinz die Metallschilde, durch welche die Entrichtung der Zirkulations steuer für Fuhrwerke mit Tierbespannung und Fahrrädern nachgewiesen wird, als auch die Ver schlußsiegel erhältlich. 2. Innerhalb der genannten Zeit haben die Be- itzer von Fuhrwerken und Fahrrädern die provi- orischen Zertifikate durch die Metallschilde zu er- etzen. 3. Das Metallschildchen

u. das Versicherungs siegel werden vom Esattore nur gegen Vorweis des provisorischen Zertifikates oder gegen Entricht der Steuer ausgefolgt. 4. Für den Ersatz des provisorischen Zertifika tes ist kein Entgelt zu entrichten. 5. Die Metallmarke für die Fahrräder muß an der Gabel des Rahmenbaues mit dem Preßsiegel befestigt werden, und zwar so, daß das Siegel O.N.B, an der Außenseite der Flügel der Metall marke aufscheint. 6. Bei den Fuhrwerken mit Tierbespannung sind die drei Flügel des Siegels in die Oeffnungen

- ren, mitten erwähnten Schildchen vexsehen sein. Gegen alle, welche nach dieser Zelt ohne Schild chen, getroffen werden, auch wenn sie das provi sorische Zertifikat besitzen,. Wird Kontravention er hoben. Bei dieser Gelegenheit wird aufmerksam ge macht, daß die landwirtschaftlichen Fuhrwerke, für welche die Tessera ausgestellt worden ist, daß sie von der Steuer befreit sind, nicht für den Transport von landwirtschaftlichen Produkten zu den Märkten. Devots. Kellereien usw. aebracht. werden dürfen

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